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Amtliche Bekanntmachungen

Studienordnung
für den Bachelor-Studiengang Biowissenschaften
an der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 23. Oktober 2003




Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190) zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Januar 2003 (GV.NW. S. 646), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen.


Inhaltsverzeichnis

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19

§ 1 Gegenstand der Studienordnung
Diese Studienordnung regelt das Studium im Bachelor-Studiengang Biowissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Bachelor-Prüfungsordnung für Biowissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 01.10.2003. Die Kenntnis der Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.

Die Studienordnung beschreibt den allgemeinen Aufbau, den Inhalt und die Ziele des Studi-ums, legt Mindestanforderungen für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums fest und gibt den Studienrahmen vor, innerhalb dessen die Studierenden einen Teil des Stu-diums nach eigenem Ermessen gestalten und Schwerpunkte setzen können.


§ 2 Studienziel
Der Bachelor-Sudiengang im Fach Biowissenschaften soll die Absolvent/inn/en für den Übergang in die Berufspraxis oder zu einem weiterführenden Masterstudium qualifizieren. Der BSc-Studiengang zeichnet sich durch eine grundlegende Wissenschaftsorientierung aus. Er führt sowohl in die Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung als auch in angewandte, berufsfeldbezogene Aspekte der Biowissenschaften ein. Neben einer breiten naturwissen-schaftlichen Grundbildung und einer vertieften biowissenschaftlichen Ausbildung vermittelt er die notwendigen überfachlichen Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Teamfä-higkeit, die sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch im weiteren Studium entscheidende Wett-bewerbsvorteile darstellen. Gleichzeitig wird der Erwerb des Fachwissens integrativ mit der Reflexion über die gesellschaftliche Bedeutung des biowissenschaftlichen Erkenntnisge-winns verknüpft.
-
gründliche Fachkenntnisse im Bereich der Biologie und die allgemeinen Grundlagen der Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und Geowissenschaften vermitteln sowie Kennt-nisse dieser Bereiche verknüpfen und ihre Zusammenhänge erkennbar machen;
-
die Fähigkeit vermitteln, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig zur Problemanalyse und -lösung im Gebiet der Biowissenschaften anzuwenden,
-
die Fähigkeit vermitteln, biowissenschaftliche Probleme und Erkenntnisse mit Fachkolleg/inn/en und der interessierten Öffentlichkeit kritisch und verantwortungsbewußt zu disku-tieren,
-
exemplarisch in einem i.d.R. interdisziplinären und/oder anwendungsrelevanten, biowis-senschaftlichen Schwerpunkt an die aktuelle Forschung heranführen.
Die Biowissenschaften an der Universität Münster sind durch einen hohen Grad an Interdis-ziplinarität in Forschung und Lehre gekennzeichnet. Dabei reicht der Bogen von der molekularen Bio- und Nanoanalytik über Genetik, Zellbiologie und Physiologie bis hin zu den Berei-chen Entwicklungs- und Verhaltensbiologie, der Evolution und Biodiversität von Organismen und Biozönosen, und schließlich der Ökologie, inklusive biotechnologischer und medizini-scher Anwendungen. Diese integrativ molekular und organismisch orientierte biologische Forschung ist die Basis für fachbereichsübergreifende Kooperationen mit Chemie und Bio-chemie, Geowissenschaften und Landschaftsökologie, Physik und Biophysik sowie insbe-sondere auch mit Pharmazie und Medizin.


§ 3 Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung zum BSc-Studium der Biowissenschaften ist die Immatrikulation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf Grund eines Reifezeugnisses (allgemei-ne oder fachgebundene Hochschulreife).

Im Einzelnen sind die Zugangsvoraussetzungen durch die Einschreibungsordnung und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt.


§ 4 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse

Wünschenswerte fachliche Voraussetzungen für das BSc-Studium der Biowissenschaften sind gute Schulkenntnisse in Biologie, Chemie, Physik und Mathematik. Wegen des großen Anteils englischsprachiger Fachliteratur sind Grundkenntnisse der englischen Sprache drin-gend empfohlen und spätestens bei Eintritt ins dritte Studienjahr für die Studierenden unver-zichtbar.


§ 5 Studienbeginn

Das BSc-Studium der Biowissenschaften kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.


§ 6 Studienaufbau und Studiendauer

Das Studium ist in drei Studienjahre gegliedert:
Studienjahr
Kreditpunkte
Arbeitslast      
I.
Grundlagen-Module
3 x 20
3 x ca. 600 Stunden
II.
Aufbau-Module
Sozialkompetenz-Modul
2 x 20
1 x 20
2 x ca. 600 Stunden
ca. 600 Stunden
III.
Wahlpflicht-Module
Projekt-Modul
BSc-Arbeit
1 x 20
1 x 20
1 x 20
ca. 600 Stunden
ca. 600 Stunden
ca. 600 Stunden
BSc-Studium
180
ca. 5400 Stunden
Die/der Studierende kann die Studienabschnitte auch in kürzerer Zeit absolvieren, sofern die erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen werden.




§ 7 Studienvolumen
Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Studien- und Prüfungsumfang incl. Vor- und Nachbereitung) be-trägt ca. 5400 Stunden, entsprechend ca. 1800 Stunden pro Studienjahr.

Davon entfallen ca. 3000 Stunden auf die Grundlagen- und Aufbau-Module, ca. 600 Stunden auf das Sozialkompetenz-Modul und ca. 1800 Stunden auf die Vertiefung in Wahlpflicht-Modul, Projekt-Modul und Bachelor-Arbeit. Der Gesamtumfang der Pflichtveranstaltungen in den biologischen Fächern beträgt ca. 1800 Stunden, in den nicht-biologischen Fächern ca. 1200 Stunden.


§ 8 Studieninhalte
(1) Biologische Studieninhalte
Grundlegende biologische Studieninhalte sind:
-
Struktur und Funktion der Zelle, subzellulärer Systeme und von Biomolekülen bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren;
-
Genetik, Evolution, Systematik und Ökologie der Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere;
-
Struktur, Funktion, Entwicklung und Verhalten der Organismen;
-
Bioinformatik und Biotechnologie;
-
interdisziplinäre und/oder angewandte Aspekte der Biologie.

(2) Nicht-biologische Studieninhalte

Nicht-biologische Studieninhalte umfassen insbesondere die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten und Methoden aus Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und Geowissenschaften. Sie sind für das Verständnis biowissenschaftlicher Zusammenhänge und Arbeitsmethoden notwendig. Die Inhalte des i.d.R. interdisziplinären Wahlpflicht-Moduls sollen einen erkenn-baren Bezug zu einem möglichen Berufsfeld für Biowissenschaftler/innen aufweisen.

(3) Fächerübergreifende Schlüsselqualifikationen

Im Rahmen des Sozialkompetenz- und des Projekt-Moduls sollen fächerübergreifende Schlüsselqualifikationen wie Sozial-, Kommunikations-, Medien-, Team- und Transfer-Kompetenzen in integrativer Verknüpfung mit fachlichen Kompetenzen wie Wissenschafts- und Forschungs-Kompetenzen erworben werden.


§ 9 Gliederung des ersten Studienjahres
(1) Studienziel

Das erste Studienjahr ist einem Studium generale der Naturwissenschaften gewidmet. Es gibt einen exemplarisch vertieften Überblick über die grundlegenden Konzepte, Prinzipien und Methoden der Biologie und schafft, unter Einbeziehung der Nebenfächer Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und Geowissenschaften, die Voraussetzung für die anschließen-de Vertiefung des Studiums in den Aufbau-Modulen.

(2) Struktur

Das erste Studienjahr gliedert sich in drei Module:

Grundlagen-Modul Biologie: Überblick über die Konzepte, Prinzipien und Methoden der mo-dernen Biologie, von den Biomolekülen bis zu den Biozönosen; dabei stehen die allgemeinen, die Botanik, Zoologie und Mikrobiologie übergreifenden Erkenntnisse im Mittelpunkt.

Grundlagen-Modul Chemie: Überblick über die Grundlagen der Allgemeinen, Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie.

Grundlagen-Modul Physik, Mathematik, Informatik, Geowissenschaften: Überblick über die für das biowissenschaftliche Studium notwendigen Grundlagen dieser Fächer.

Bei entsprechender Neigung und Qualifikation kann das Grundlagen-Modul Physik, Mathematik, Informatik, Geowissenschaften durch das Grundlagen-Modul Physik oder das Grundlagen-Modul Mathematik ersetzt werden.

(3) Aufbau

Eine Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums gibt Anhang 1 dieser Studienordnung (Studienverlaufsplan).


§ 10 Gliederung des zweiten Studienjahres
(1) Studienziel

Das zweite Studienjahr ist einem vertieften Studium der Biowissenschaften sowie einer Ein-führung in fächerübergreifende Schlüsselqualifikationen gewidmet. Es schafft eine exempla-rische Vertiefung in die organismische sowie die zelluläre Biologie und liefert damit die Vor-aussetzung für die anschließende Schwerpunktbildung im Wahlpflicht-Modul. Wurde im ers-ten Studienjahr das Grundlagen-Modul Physik oder Mathematik gewählt, dann kann im zwei-ten Jahr eine weitere Vertiefung des jeweiligen Faches erfolgen; das gleiche gilt sinngemäß für das Fach Chemie. In diesem Fall kann das Sozialkompetenz-Modul - gegebenenfalls par-tiell - in das dritte Studienjahr verschoben werden.

(2) Struktur

Das zweite Studienjahr gliedert sich in drei Module: Aufbau-Modul Ökologie, Evolution, Biodiversität: exemplarische Vertiefung in Evolution und Biodiversität von Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren; inklusive einer Einführung in die Bioinformatik von Simulationsmodellen, die Populationsgenetik, die Ökologie und die Verhaltensbiologie.

Aufbau-Modul Genetik, Zellbiologie, Physiologie: exemplarische Vertiefung in Zellbiologie und Physiologie von Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren; inklusive einer Einführung in die Bioinformatik von Sequenzanalysen, die Molekulargenetik, die Biochemie und die Entwicklungsbiologie.

Sozialkompetenz-Modul: Einführung in die überfachlichen Schlüsselqualifikationen durch theoretische und praktische Übungen in unterschiedlichen Aspekten und Determinanten der sozialen Kompetenz; mit einer Einführung in Bioethik und Technikfolgenabschätzung als Grundlage der gesellschaftlichen Verantwortung der Biowissenschaftler/innen.

Um Kontinuität eines vertieft studierten Nebenfachs Chemie, Physik oder Mathematik zu gewährleisten, kann im zweiten Studienjahr statt des Sozialkompetenz-Moduls gegebenenfalls ein Aufbau-Modul Chemie, ein Aufbau-Modul Physik oder ein Aufbau-Modul Mathematik stu-diert werden. Im dritten Studienjahr wird dann statt des Wahlpflicht-Moduls das Sozialkompe-tenz-Modul studiert.

(3) Aufbau

Eine Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums gibt Anhang 1 dieser Studienordnung (Studienverlaufsplan).


§ 11 Gliederung des dritten Studienjahres
(1) Studienziel

Das dritte Studienjahr ist einer Schwerpunktbildung in einem i.d.R. interdisziplinären und/oder anwendungsrelevanten Bereich der Biowissenschaften gewidmet. Es führt zunächst auf der Basis der naturwissenschaftlichen und vertieft biowissenschaftlichen Grundbildung in die Erkenntnisse und Methoden des gewählten Schwerpunkts ein, anschließend wird i.d.R. in einem Studierenden-Team eine Fragestellung als Fallstudie theoretisch analysiert und das Ergebnis in Form einer Studienarbeit dokumentiert, die gleichzeitig als Grundlage dient für die abschließende, i.d.R. individuelle und experimentelle Bachelor-Arbeit.

(2) Struktur

Das dritte Studienjahr gliedert sich in drei Module:

Wahlpflicht-Modul: exemplarische Vertiefung in einem i.d.R. interdisziplinären und/oder an-wendungsrelevanten, biowissenschaftlichen Schwerpunkt.

Projekt-Modul: theoretische Bearbeitung eines biowissenschaftlich relevanten Problems, i.d.R. aus dem Bereich des Wahlpflicht-Moduls, in Form einer Fallstudie; Einführung in Team-, Projekt- und Literaturarbeit; Erstellen einer Studienarbeit.

BSc-Arbeit: i.d.R. experimentelle Bearbeitung eines biowissenschaftlich relevanten Problems, i.d.R. auf der Grundlage der Studienarbeit; zunehmend selbständige wissenschaftliche Forschungsarbeit; Erstellen, Präsentation und Diskussion der Bachelor-Arbeit.

Wurde im zweiten Studienjahr ein Aufbau-Modul in Chemie, Physik oder Mathematik studiert, so ersetzt dies das Wahlpflicht-Modul, so dass im dritten Studienjahr das Sozialkompetenz-Modul absolviert wird.

(3) Aufbau

Eine Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums gibt Anhang 1 dieser Studienordnung (Studienverlaufsplan). Der Prüfungsausschuß gibt durch Aushang einer Liste aktuell möglicher Wahlpflicht-Module bekannt.


§ 12 Vermittlungsformen
(1) Lehrveranstaltungen im Sinn der Studienordnung:
-
Vorlesungen (V),
-
praktische Übungen (P),
-
Exkursionen / praktische Übungen im Gelände (E),
-
theoretische Übungen (Ü),
-
Seminare und Tutorien (S),
-
Anleitung zu selbständiger Wissensvermittlung (Sozialkompetenz-Modul)
-
Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten (Studienarbeit / Bachelor-Arbeit)
Alle Lehrveranstaltungen sind darauf ausgerichtet, dass die anhand ausgewählter Beispiele exemplarisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch das vor- und nachbereitende Selbststudium der/des Studierenden anhand der Literatur erweitert und vertieft werden. Die Teilnahme an praktischen Übungen kann das Arbeiten mit Tieren und die Durchführung von Tierversuchen einschließen. Praktische biologische Übungen im Gelände können durch Se-minare oder Arbeit im Labor ergänzt werden. In Seminaren und Tutorien sollen die Studie-renden Gelegenheit erhalten, wissenschaftliche Zusammenhänge in schriftlicher und mündli-cher Form darzustellen und kritisch zu diskutieren.

Der Umfang von Lehrveranstaltungen wird in Stunden Arbeitslast angegeben, in die Arbeits-last gehen neben den Präsenzzeiten die Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie für Prüfungen ein. Die Gesamt-Arbeitslast eines Studienjahres soll 1800 Stunden nicht überschrei-ten. Für den erfolgreichen Abschluss einer Veranstaltung werden Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. Dabei entsprechen jeweils ca. 30 h Ar-beitslast einem Kreditpunkt.

(2) Module im Sinn der Studienordnung:

In BSc-Studium sind Lehrveranstaltungen zu Modulen zusammengefaßt. Module sind in sich geschlossene, jedoch sinnvoll aufeinander bezogene Einheiten, in denen jeweils bestimmte Aspekte eines Fachgebietes vermittelt und bearbeitet werden. Das Studium umfaßt Grundlagen-, Aufbau- und Wahlpflicht-Module, ein Sozialkompetenz- und ein Projekt-Modul. Es wird abgeschlossen durch die Bachelor-Arbeit und i.d.R. ihre mündliche Präsentation.

In Grundlagen-Modulen soll ein Überblick über die wesentlichen Konzepte, Prinzipien und Methoden des jeweiligen Fachs in theoretischen und praktischen Veranstaltungen vermittelt werden.

In Aufbau-Modulen wird anhand ausgewählter Beispiele exemplarisch ein bestimmtes Teilgebiet eines Faches in theoretischen und praktischen Veranstaltungen erarbeitet.

Das Wahlpflicht-Modul kann je nach Disziplin ein Aufbau- oder ein Vertiefungs-Modul sein. Die Zulassung zum Studium eines Wahlpflicht-Moduls kann beschränkt sein. Der Prüfung-sausschuß gibt die jeweiligen Kapazitäten und Aufnahmebedingungen über Aushang bekannt.

In Vertiefungs-Modulen werden aufbauend auf den Grundlagen- und Aufbau-Modulen i.d.R. interdisziplinäre und/oder anwendungsorientierte Aspekte der Biowissenschaften vertieft.

Das Sozialkompetenz-Modul umfaßt theoretische und praktische Veranstaltungen zu Sozial- und Kommunikations-Kompetenzen sowie zu Bioethik und Technikfolgenabschätzung im Gesamtumfang von ca. 600 Stunden. Nach der ersten, einführenden Phase sollen die Stu-dierenden in der zweiten Phase zunehmend selbständig Repetitorien oder Praktikumsversu-che in den Grundlagen- und Aufbau-Modulen betreuen.

Das Projekt-Modul umfaßt theoretische und praktische Veranstaltungen zu Team-, Projekt- und Literaturarbeit im Gesamtumfang von ca. 600 Stunden. Eine biowissenschaftlich rele-vante Fragestellung soll i.d.R. in Teams von vier bis sechs Studierenden zunehmend selbständig theoretisch bearbeitet werden. Die Ergebnisse wird in Form einer schriftlichen Studienarbeit festgehalten.


§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen
Die Zulassung zum Studium der Grundlagen-Module in Biologie, Chemie und Physik, Mathematik, Informatik, Geowissenschaften im ersten Studienjahr sowie der Aufbau-Module Ökologie, Evolution, Biodiversität und Genetik, Zellbiologie, Physiologie und des Sozialkompetenz-Moduls im zweiten Studienjahr wird mit der Einschreibung in den Bachelor-Studiengang Biowissenschaften erworben. Soll das Grundlagen-Modul Physik, Mathematik, Informa-tik, Geowissenschaften durch das Grundlagen-Modul Physik oder durch das Grundlagen-Modul Mathematik ersetzt werden, so ist eine gesonderte schriftliche Anmeldung zu diesem Modul spätestens zu Beginn des ersten Semesters erforderlich. Die Zulassung zum Studium eines Aufbau-Moduls kann an die erfolgreiche Beteiligung an einem oder mehreren Grundlagen-Modulen geknüpft sein. Die Zulassung zum Studium eines Wahlpflicht-Moduls kann an die erfolgreiche Beteiligung an einem oder mehreren Grundlagen- und/oder Aufbau-Modul/en gekoppelt sein. Die Zulassung zum Studium eines Projekt-Moduls kann an die erfolgreiche Beteiligung an einem oder mehreren Grundlagen-, Aufbau- und/oder Wahlpflicht-Modul/en gekoppelt sein. Die Zulassung zum Studium eines Wahlpflicht- oder Projekt-Moduls kann beschränkt sein. Der Prüfungsausschuß gibt die jeweiligen Aufnahmebedingungen und Kapazitäten über Aushang bekannt.

Innerhalb der Module kann die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen vom erfolgreichen Abschluss der Modulbegleitenden Prüfungen oder Modulabschluss-Teilprüfungen vorausgehender Veranstaltungen des gleichen Moduls abhängig gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Sicherheit in einer praktischen Übung von ausreichenden theoretischen Vorkenntnissen abhängt. Der Prüfungsausschuss gibt solche Zulassungsbeschränkungen zu Beginn jedes Moduls durch Aushang bekannt.


§ 14 Prüfungen
(1) Modulbegleitende und Modulabschluss-Prüfungen

In den Modulen des BSc-Studiums wird der Studienerfolg aller Veranstaltungen durch Modul-begleitende und/oder Modulabschluss-Prüfungen sichergestellt. Details möglicher Prü-fungsformen regelt die Bachelor-Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuß gibt durch Aus-hang zu Beginn jedes Moduls die zum Bestehen notwendigen Prüfungselemente bekannt.

(2) Bachelor-Prüfung

Die Bachelor-Prüfung wird kumulativ durch den erfolgreichen Abschluss der Grundlagen-Module Biologie, Chemie sowie Physik, Mathematik, Informatik, Geowissenschaften (alternativ Physik oder Mathematik), den Aufbau-Modulen Ökologie, Evolution, Biodiversität sowie Genetik, Zellbiologie, Physiologie, einem Wahlpflicht-Modul, dem Sozialkompetenz- und einem Projekt-Modul sowie der Bachelor-Arbeit erworben.

Das Projekt-Modul wird durch die Abgabe der schriftlichen Studienarbeit, die Bachelor-Arbeit durch die Abgabe der schriftlichen Arbeit sowie gegebenenfalls der mündlichen Präsentation der Arbeit mit anschließender Diskussion beschlossen. Details regelt die Bachelor-Prüfungsordnung.

Die Bachelor-Prüfung bildet den ordnungsgemäßen und berufsqualifizierenden Abschluss des BSc-Studiums. Durch das Bestehen der Bachelor-Prüfung wird der akademische Grad eines Bachelor of Science in Biology (BSc Biol) erworben.


§ 15 Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten (Bacheor-Arbeit)
In diesem Studienabschnitt soll die Kandidatin/der Kandidat unter Anleitung eine Bachelor-Arbeit anfertigen, die zeigt, dass sie/er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine i.d.R. experimentelle Aufgabe aus dem Gebiet der Biologie zunehmend selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten sowie Durchführung, Ergebnisse und kritische Diskussion in schriftlicher und i.d.R. in mündlicher Form darzustellen. Die Bachelor-Arbeit wird i.d.R. theoretisch vorbereitet durch die im Rahmen des Projekt-Moduls verfasste Studienarbeit.

Die Bachelor-Arbeit ist sowohl Bestandteil der Ausbildung, als auch der Bachelor-Prüfung.

In der Regel ist die Bachelor-Arbeit im Bereich des Wahlpflicht-Moduls und des Projekt-Moduls angesiedelt. Die Betreuung der Arbeit wird von einer/einem hauptberuflich tätigen Pro-fessor/in und/oder Privatdozentin/Privatdozenten des Fachbereiches Biologie der WWU ü-bernommen. Das Nähere, insbesondere Regelungen für Bachelor-Arbeiten, die ausnahmsweise in einem anderen Fachbereich durchgeführt werden, sowie Fristen regelt die Bachelor-Prüfungsordnung.


§ 16 Bachelor-Zeugnis
Das Bachelor-Zeugnis enthält neben dem Gesamturteil die Note der Bachelor-Arbeit sowie die Abschlussnoten aller Module. Alles Weitere regelt die Bachelor-Prüfungsordnung.


§ 17 Studienberatung
Es wird dringend empfohlen, bei jedem Abweichen vom regulären Studiengang, bei einem Wechsel des Studiengangs oder des Studienortes und in anderen Zweifelsfällen die Studienberatung des Fachbereiches Biologie aufzusuchen. Der Fachbereich schafft die Vorausset-zungen dafür, dass den Studierenden jederzeit eine angemessene Studienberatung angebo-ten werden kann. In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache mit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses notwendig.

In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Biologie.

Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung der Universität zur Verfügung.


§ 18 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen im selben Studiengang oder ande-ren Studiengängen können gemäß § 3 der Bachelor-Prüfungsordnung für Biowissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 01.10.2003 ganz oder teilweise anerkannt werden.


§ 19 Inkrafttreten und Bekanntmachung
Diese Studienordnung tritt zum 01.10.2003 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium als Erstsemestler/innen ab dem WS 2003/04 an der Westfälischen Wilhelms-Universität im Bachelor-Studiengang Biowissenschaften aufgenommen haben.






Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Biologie vom 30. April 2003.


    Münster, den 23. Oktober 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüs-sen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


     Münster, den 23. Oktober 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


Anlage 1
Studienverlaufsplan
Erstes Studienjahr
Grundlagen-Modul Biologie
1. Semester
Kreditpunkte
Vorlesung Grundlagen der Biologie (Teil 1)
Repetitotium zur Vorlesung Grundlagen der Biologie ( Teil 1)
4 KP
Übung Laborbiologie
5 KP
Tutorium (Teil 1)
1 KP
2. Semester
Vorlesung Grundlagen der Biologie (Teil 2)
Repetitotium zur Vorlesung Grundlagen der Biologie ( Teil 2)
4 KP
Übung Freilandbiologie
5 KP
Tutorium (Teil 2)
1 KP
Grundlagen-Modul Chemie
1. Semester
Vorlesung Allgemeine Chemie mit theoretischen Übungen
6 KP
Anorganisch-Chemisches Praktikum
4 KP
2. Semester
Theoretische Übungen zum Organisch-Chemischen Kurs
2 KP
Vorlesung Physikalische Chemie
2 KP
Organisch-Chemischer Kurs mit Seminar
6 KP
Grundlagen-Modul Physik, Mathematik, Informatik, Geowissenschaften
1. Semester
Vorlesung Physik für Mediziner
5 KP
Vorlesung Mathematik Teil 1 mit Übung
5 KP
2. Semester
entweder
Experimentelle Übung in Physik
4 KP
Vorlesung Mathematik Teil 2 mit Übung
4 KP
Vorlesung Informatik
2 KP
oder
Experimentelle Übungen (Physik)
4 KP
Vorlesung Erd- und Lebensgeschichte mit Übung
6 KP
oder
Vorlesung Mathematik Teil 2 mit Übung
4 KP
Vorlesung Erd- und Lebensgeschichte mit Übung
6 KP
Zweites Studienjahr
Aufbau-Modul Ökologie, Evolution, Biodiversität
3. Semester
Kreditpunkte
Vorlesung Evolution und Biodiversität der Pflanzen mit Übung
4 KP
Vorlesung Evolution und Biodiversität der Tiere mit Übung
4 KP
Vorlesung Mikrobiologie I mit Übung *
4 KP
Repetitorium zu den Vorlesungen Evolution und Biodiversität (Option)
Vorlesung Evolutions- und Populationsgenetik
1 KP
Vorlesung Bioinformatik I (Simulationsmodelle) mit Übung
2 KP
Vorlesung Grundzüge der Ökologie
2 KP
Vorlesung Verhaltensbiologie
1 KP
Ringvorlesung Aktuelle Aspekte der Biowissenschaften (Teil 1)
2 KP
* zusammen mit Vorlesung Mikrobiologie II mit Übung
Aufbau-Modul Genetik, Zellbiologie, Physiologie
3. Semester
Vorlesung Mikobiologie II mit Übung*
4 KP
4. Semester
Vorlesung Zellbiologie und Physiologie der Pflanzen
3 KP
Vorlesung Zellbiologie und Physiologie der Tiere
3 KP
Repetitorium zu den Vorlesungen Zellbiologie und Physiologie (Option)
Übung Zellbiologie und Physiologie
6 KP
Vorlesung Bioinformatik (Sequenzanalysen) mit Übung
2 KP
Ringvorlesung Aktuelle Aspekte der Biowissenschaften (Teil 2)
2 KP
* zusammen mit Vorlesung Mikrobiologie I mit Übung
Sozialkompetenz-Modul
3. Semester
Vorlesung Determinanten sozialer Kompetenz
3 KP
3. oder 4.Semester
drei Tagespraktika
3 x 1 KP
4. Semester
Vorlesung Bioethik und Technikfolgenabschätzung
3 KP
4. und 5. Semester
Ringvorlesung Berufsfelder und -perspektiven
1 KP
4. oder 5. Semester
Kursassistenz, Repetitorium, etc.
10 KP
Drittes Studienjahr
Wahlpflicht-Modul
5. Semester
20 KP
Projekt-Modul
5. und 6. Semester
Vorlesung Projektmanagement
2 KP
Literaturseminar
2 KP
Projektarbeit und Studienarbeit
16 KP
Bachelor-Arbeit
20 KP

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