Sozialrecht
Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts
Das bisherige System der Sozialhilfe hat aufgrund der am 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen grundlegende Veränderungen erfahren. Von diesem
gravierenden Systemwandel sind auch die das Sozialhilferecht prägenden Strukturprinzipien, wie der Bedarfsdeckungsgrundsatz, der Individualiserungsgrundsatz oder
der Nachranggrundsatz, betroffen. Ziel dieser Grundlagenarbeit soll daher eine umfassende Darstellung und Untersuchung der sozialhilferechtlichen Grundsätze sein. Es
wird ihre Entstehung und Geltung im bisherigen Recht sowie ihre Rechtsnatur untersucht. Sodann folgt eine Darstellung der inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen
Grundsätze in den neuen Gesetzeswerken, also dem SGB XII, dem darin inkorporierten GSiG und dem SGB II. Dabei wird untersucht, inwiefern die neuen
Gesetzesnormierungen zu - auch vom Reformgesetzgeber in dieser Konsequenz nicht gesehenen - inhaltlichen Veränderungen der einzelnen Grundsätze
geführt haben. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit die jeweiligen Grundsätze verfassungsrechtlich begründet sind
und somit auch in den neuen Gesetzen Gültigkeit behalten müssen.
Im Anschluss daran sollen spezielle rechtliche Einzelfragen untersucht werden, die im Zusammenhang mit einzelnen Grundsätzen und insbesondere ihrer Geltung in
den neuen Gesetzeswerken auftreten. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich dem Verhältnis der einzelnen Grundprinzipien untereinander. Es soll in diesem
Zusammenhang untersucht werden, inwieweit die jeweiligen Grundprinzipien zur gegenseitigen Inhaltsbestimmung und Inhaltsbegrenzung sowohl unter Geltung des BSHG als
auch unter Geltung der neuen Gesetzeswerke SGB II und SGB XII beigetragen haben bzw. noch aktuell beitragen.
Beteiligte Wissenschaftler:
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