Sparkassenrecht
Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
Auf der Grundlage einer Verständigung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland werden die Institute der Anstaltslast und der
Gewährträgerhaftung ab dem 18.07.2005 durch eine normale wirtschaftliche Eigentümerbeziehung ersetzt bzw. abgeschafft. In der Folge müssen die
institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe ohne staatliche Haftungsgarantien den rechtlichen wie wirtschaftlichen Anforderungen genügen. Unter
Beibehaltung des grundsätzlichen Aufbaus wurde das Sicherungssystem daher mit Wirkung zum 01.01.2006 der veränderten Rechtslage angepasst. Die
Sicherungseinrichtungen, die in der Praxis schon derzeit wesentliche Sanierungsanteile tragen, bestehen aus elf regionalen Sparkassenstützungsfonds, der
Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Zwischen den Sparkassenstützungsfonds tritt ein überregionaler
Ausgleich ein, wenn die für die Stützung eines Instituts notwendigen Aufwendungen die Mittel eines Fonds übersteigen. Darüber hinaus bildet die
Gesamtheit der Sicherungseinrichtungen einen unter vergleichbaren Voraussetzungen zur Anwendung kommenden Haftungsverbund. In rechtlicher Hinsicht ist das
Sicherungssystem an den Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, welches wiederum auf der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der
EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie basiert, zu messen. Aus ökonomischer Sicht sind die sich aus dem Wegfall der staatlichen Garantien ergebenden
Auswirkungen auf das Rating und die Refinanzierungskosten der Institute zu kompensieren. Die Arbeit untersucht, ob die modifizierten Satzungen den im Einzelnen
aufgezeigten rechtlichen wie wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden.
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