Gesetzgebung
Die Entwicklung des Personalvertretungsrechts in Nordrhein-Westfalen
Die Entwicklung des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) stagniert ebenso wie im Bund und in anderen Bundesländern seit einigen
Jahren trotz vielfacher Rufe nach Reformen von verschiedenen Seiten. Die Arbeit geht der Frage nach, warum dies so ist. Es soll geklärt werden, wie es zum heutigen
Regelungszustand gekommen ist und welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten bestehen.
Nach einer Einführung in die Thematik und einer Darstellung von Grundlagen des Personalvertretungsrechts wird die historische Entwicklung des LPVG NRW
aufgearbeitet, um Entwicklungslinien aufzuzeigen. Anhand dieser werden sodann die Faktoren analysiert, die die Entwicklung des Personalvertretungsrechts maßgeblich
beeinflusst haben. Untersucht wird die Rolle der Gewerkschaften und Verbände sowie einschließlich der kommunalen Spitzenbände. Weiter wird
geklärt, inwieweit Rechtsprechung eine Rolle gespielt hat, ob diese - wie teilweise kritisiert - zu restriktiv gewesen ist und damit eine Fortentwicklung behindert hat.
Differenziert wird dabei zwischen verwaltungsgerichtlicher und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung. Ferner wird geklärt, welchen Einfluss Entwicklungen im
BetrVG, im BPersVG und in anderen Landespersonalvertretungsgesetzen auf die Entwicklung des LPVG hatten und haben. Inwieweit besteht beispielsweise eine Art
Gesetzgebungswettbewerb? Abschließend wird der Frage nachgegangen, inwieweit sog. "äußere" Faktoren wie Zeit, finanzielle Aspekte sowie
gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen für die Entwicklung des LPVG NRW von Bedeutung gewesen sind. Bei der Untersuchung wird vorwiegend auf
Ministerialakten und die Gesetzesdokumentationen zurückgegriffen. Ergänzend wurden telefonische Kurzinterviews mit Gewerkschaftsvertretern, Vertretern
kommunaler Spitzenverbände und Mitarbeitern im Innenministerium geführt.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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