Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Forschungsbericht 2003-2004 - Freiherr- vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster

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2003 - 2004

 

 
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Freiherr-vom-Stein-Institut,
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48143 Münster
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Forschungsschwerpunkte 2003 - 2004  
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Haushaltsrecht
Das Haushaltssicherungskonzept in NRW

 
Das Forschungsprojekt befasst sich mit einem Thema von großer Praxisrelevanz. Ausweislich des Kommunalfinanzberichts des Innenministeriums von Januar 2005 befanden sich 2004 179 von 427 Kommunen, darunter auch sieben Kreise, in der Haushaltssicherung. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Auch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) für Gemeinden enthält eine entsprechende Regelung. Obwohl das Haushaltssicherungskonzept inzwischen zum Alltag der Gemeinden gehört, ist eine Vielzahl von Rechtsfragen ungeklärt. Ziel des von Dr. Diemert, Leiterin des Freiherr-vom-Stein-Instituts, betreuten Forschungsprojekts ist es, diese näher zu beleuchten.

Nach einer Untersuchung bestehender Konsolidierungsnotwendigkeiten und ihrer Ursachen (der expliziten und impliziten Kommunalverschuldung und des Verzehrs von sog. Tafelsilber) zeichnet die Untersuchung die gesetzgeberische Entwicklung der Haushaltssicherungskonzepte nach. Nach einem kursorischen Überblick über die Regelung der Haushaltssicherungskonzepte in den anderen Bundesländern werden die Unterschiede zum nordrhein-westfälischen Recht dargestellt, wobei auch auf die Veränderungen durch das NKF in NRW eingegangen wird. Beleuchtet wird sodann, inwieweit das Haushaltssicherungskonzept und seine Genehmigung das Verhältnis zwischen Kommune und Kommunalaufsicht gestaltet. Untersucht wird insbesondere, welcher Kontrollmaßstab bei der Genehmigung zugrunde zu legen ist und inwieweit Haushaltssicherungskonzept und Genehmigung eine Bindungswirkung für die Zukunft entfalten. Auch wird der Frage nachgegangen, inwieweit das Haushaltssicherungskonzept mit der verfassungsrechtlich geschützten Garantie der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar ist. Schließlich befasst sich die Arbeit mit der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, mit dessen Genehmigungsfähigkeit und mit den weiteren Handlungsmöglichkeiten der Kommunalaufsicht. Die Untersuchung beleuchtet dabei u. a. das Gebot des Haushaltsausgleichs und geht den in der kommunalen Praxis vielfach verwendeten Begriffen des strukturellen Ausgleichs und des originären und kumulierten Defizits nach.

Beteiligte Wissenschaftlerin:

Dr. Dörte Diemert

Veröffentlichungen:

Die ruhegehaltfähige Dienstzeit der kommunalen Wahlbeamten, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2003, S. 1294 ff. (zusammen mit Professor Dr. Janbernd Oebbecke).

Aufhebung eines Zuwendungsbescheids oder: "Doppelt gemoppelt hält nicht unbedingt besser", in: JURA 2004, S. 63 ff.

Rezension: Dr. Martin Pagenkopf/Oliver Pagenkopf, Der Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Aufl. 2004, in: JURA 2004, S. 576.

Herausgeberschaften:
Oebbecke/Ehlers/Schink/Diemert (Hrsg.), Kommunalverwaltung in der Reform, Wissenschaftliche Fachtagung des Freiherr-vom-Stein-Instituts am 2. Juli 2004 in Münster, Stuttgart 2004.

 

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