Kommunalrecht
Rechtsfragen kommunaler Arbeitsmarktpolitik
Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren zu einem großen Problem für die Kommunen geworden. Hohe Arbeitslosenzahlen und Leistungskürzungen im
Bereich der Bundesanstalt für Arbeit haben zu einer starken Belastung der kommunalen Sozialhilfekassen geführt. Kreise, Städte und Gemeinden reagieren,
indem sie sich zunehmend der Arbeitsmarktpolitik annehmen: Sie beraten und vermitteln Arbeitslose, zahlen Zuschüsse zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
führen Qualifizierungsmaßnahmen durch und gründen Beschäftigungsgesellschaften. Das birgt zahlreiche Konflikte: Arbeitslosen, die angebotene
Arbeitsgelegenheiten ablehnen, droht Kürzung oder Streichung der Sozialhilfe. Private Unternehmen vor Ort beklagen eine Konkurrenz durch kommunale
Beschäftigungsgesellschaften. Und im Verhältnis zwischen Kommunen und Arbeitsämtern werden häufig Reibungsverluste und
"Verschiebebahnhof-Effekte" moniert. Gleichwohl gibt es kaum rechtliche Regelungen, die sich speziell mit kommunaler Arbeitsmarktpolitik befassen.
Die Arbeit von Harks beleuchtet die rechtlichen
Vorgaben und Grenzen der kommunalen Aktivitäten. Es wird untersucht, inwieweit es überhaupt Aufgabe der Kommunen ist, auf den Arbeitsmarkt einzuwirken,
und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern gelten. Ausführlich werden die Vorgaben dargestellt, die sich
aus den Vorschriften über die Hilfe zur Arbeit im Bundessozialhilfegesetz ergeben. Abschließend werden die tatsächlich von der kommunalen Praxis
gewählten Organisationsformen und Instrumente rechtlich eingeordnet und deren Grenzen aufgezeigt. Dabei geht es unter anderem um die Vorgaben für
kommunale Beschäftigungsgesellschaften, die sich aus dem Gemeindewirtschaftsrecht ergeben, und um die Frage, inwieweit Kommunen bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge Arbeitsmarktgesichtspunkte berücksichtigen dürfen.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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