Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Zentralinstitut für Raumplanung
an der Universität Münster

Wilmergasse 12-13
48143 Münster
Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M.
 
Tel. (0251) 83-29781
Fax: (0251) 83-29790
e-mail: zir@uni-muenster.de
www: http://www.uni- muenster.de/Jura.zir/
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Forschungszentren
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Raumordnung


Raumordnung und Regional- und Strukturförderung

Die beiden Politikbereiche Raumordnung und Regional- und Strukturpolitik zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Raum als gemeinsame Bezugsgröße zu Grunde legen. Da sich hierdurch in räumlicher wie sachlicher Hinsicht vielfältige Überschneidungen ergeben, kann von einer gegenseitigen Wechselbeziehung gesprochen werden. So gehört es zu den Aufgaben der Raumordnung, die verschiedenen Ansprüche an den Raum zu koordinieren. Dazu zählt insbesondere auch die Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Belangen, vor allem die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Dabei spielt gerade die rechtlich verbindliche Problembewältigung auf Ebene der Raumordnung für die Wirtschaftsförderung oftmals eine große Rolle. Einerseits schafft die Raumordnung vielfach erst die Voraussetzungen für eine wirksame regionale Wirtschaftsförderung. Zum anderen werden Konflikte, die sich aus ihrem Querschnittscharakter unvermeidlich ergeben, auch entgegen wirtschaftlichen Interessen gelöst. Die regionale Wirtschaftsförderung nimmt ihrerseits Einfluss auf die räumliche Entwicklung und kann sich damit im positiven wie im negativen Sinne auf die Raumordnung auswirken. Diese Aspekte sind in den letzten zehn Jahren wieder verstärkt in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.

Während allerdings bis in die Mitte der 70er Jahre Raumordnung und regionale Wirtschaftsförderung als zusammengehörig wahrgenommen wurden, scheinen die beiden Politikbereiche heute eher getrennt voneinander zu existieren. Deutlich wird dies insbesondere im Kontrast der nationalen Ebene zur Europäischen Gemeinschaft. Letztere betreibt eine Raumordnungs- und Regionalpolitik aus einer Hand mit Hilfe ihrer Regional- und Strukturfonds sowie des Instruments der Beihilfenaufsicht. Dagegen bildet sich eine wirkliche Zusammenarbeit zwischen Raumordnung und Regional- und Strukturförderung in Deutschland erst langsam wieder heraus.

Im letzten Jahrzehnt haben sich Raumordnung und regionale Wirtschaftsförderung in Deutschland zudem stetig weiterentwickelt, die Raumordnung insbesondere durch die Novelle des Raumordnungsgesetzes im Jahre 1998. Die Weiterentwicklung war die Folge gewandelter rechtlicher und tatsächlicher Rahmenbedingungen, zu denen an erster Stelle die räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen nach der deutschen Wiedervereinigung sowie die sich herausbildende Rechts- und Wirtschaftseinheit auf europäischer Ebene zählen.

Da die Vielzahl der Untersuchungen aus der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Literatur, die sich mit der Beziehung von Raumordnung und regionaler Wirtschaftsförderung auseinandersetzen, aus den 70er und 80er Jahren stammt, war eine grundlegende Untersuchung des Verhältnisses von Raumordnung und regionaler Wirtschaftsförderung angezeigt.

Da hierbei vor allem Fragestellungen aus dem Bereich der Ökonomie und des Rechts berührt sind, wurde das Thema in einem gemeinsamen Projekt des Zentralinstituts für Raumplanung mit dem Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen behandelt. In einer vorangegangenen Studie wurden die Konflikte von Raumordnung und regionaler Wirtschaftsförderung aus ökonomisch-theoretischer Sicht von Dirk Schlotböller näher beleuchtet; die vorliegende Arbeit befasst sich auch mit ökonomischen, vor allem aber mit rechtlichen Fragen.

Der erste Teil der Untersuchung gibt einen allgemeinen Überblick über das Thema und stellt in kurzer Zusammenfassung den aktuellen Stand von Raumordnung und regionaler Wirtschaftsförderung dar. Der zweite Teil setzt sich mit den Bestimmungen im Raumordnungsgesetz auseinander, die einen Bezug zur regionalen Wirtschaftspolitik aufweisen. Der dritte Teil behandelt die rechtlichen Vorgaben der Raumordnung, die für die regionale Wirtschafts- und Strukturförderung von Bedeutung sind. Der Einfluss dieser Vorgaben reicht von der Planung der regionalen Wirtschaftsförderung bis zur konkreten Vergabe der Mittel.

Beteiligte Wissenschaftler:

Nikolaus Paffenholz, Prof. Dr. Hans D. Jarass (Leiter)

Veröffentlichungen:

Paffenholz, Nikolaus, Raumordnung und Regional- und Strukturförderung, Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen, Bd. 206, Münster 2002.

Paffenholz, Nikolaus: Der Vertrag im Städtebau - Bericht über eine Fachtagung des Deutschen Volksheimstättenwerks e.V. am 20. und 21. September 2000 in Bonn, DVBl 2001, S.105 ff

 
 

Hans-Joachim Peter
EMail: vdv12@uni-muenster.de
HTML-Einrichtung: Izabela Klak
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Datum: 2003-10-16