Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Zentralinstitut für Raumplanung
an der Universität Münster

Wilmergasse 12-13
48143 Münster
Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M.
 
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Fax: (0251) 83-29790
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Forschungszentren
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Raumordnung


Rechtsschutz im Hinblick auf Raumordnungspläne

Die Raumordnung sieht sich in der Gegenwart verstärkt neuen Herausforderungen ausgesetzt. Mehr und mehr sorgen die Privatisierung ehemals öffentlicher Segmente, wie der Deutschen Bahn, sowie das wachsende Interesse großer Wirtschaftsbetriebe an großflächigen Einzelhandelszentren und Windparks für zunehmende Interessenkonflikte. Aber auch traditionelle Reibungsflächen, insbesondere im Verhältnis zwischen überörtlicher Planung und kommunaler Bauleitplanung, haben nicht an Schärfe verloren. Mehr denn je gilt es, die unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Belange miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig den Leitvorstellungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Zu diesem Zweck wurde die Raumordnungs- und Landesplanung mit weitergehenden Einflussmöglichkeiten ausgestattet. In ihrer Funktion, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu ordnen, drängt sie daher verstärkt in den Bereich kommunaler Planungshoheit und privater Rechtskreise vor. Dies verspüren nicht nur Gemeinden und größere Wirtschaftsunternehmen; bis in die Sphäre des privaten Grundstückseigentümers hinein sind die Auswirkungen wahrzunehmen.

Mit dem Anstieg der zu beachtenden Interessen ist es zunehmend schwieriger geworden, einen gerechten Ausgleich der schutzwürdigen Belange zu finden. Schnell entwickelt sich der gewünschte Interessenausgleich zum Interessenkonflikt. In diesem Milieu gesteigerten Konfliktpotentials ergeben sich zwangsläufig Rechtsschutzfragen. Deren Beantwortung ist nicht nur gekennzeichnet durch die Schwierigkeit, die Vielzahl der unterschiedlichen landesplanungs- und prozessrechtlichen Regelungen zu erfassen; sie gewinnt ihren Reiz auch durch die dogmatisch anspruchsvollen Vorüberlegungen bezüglich der Rechtsnatur der Raumordnungspläne. Die bisherige Zurückhaltung des Bundesgesetzgebers hinsichtlich einer ausdrücklichen Rechtsformbestimmung hat hier zu einer Formenvielfalt geführt, die es strukturiert zu entwirren gilt.

Seit dem Erlass des neuen Raumordnungsgesetzes mit seinen grundlegenden Änderungen ist die vorliegende Untersuchung die erste Arbeit, die sich den Rechtsschutzfragen im Hinblick auf Raumordnungspläne umfassend stellt und erstmals auf breiter Basis das Potential Privater aufdeckt, in den vielgestaltigen Fällen des § 4 ROG Rechtsschutz gegen Raumordnungspläne erlangen zu können. Der Verfasser analysiert detailliert die Vorgaben des Raumrodnungsgesetzes wie auch der Landesplanungsgesetze und entwirft eine aktuelle Darstellung der Rechtslage in allen deutschen Bundesländern.

Beteiligte Wissenschaftler:

Martin Kment, Prof. Dr. Hans D. Jarass (Leiter)

Veröffentlichungen:

Kment, Martin, Rechtsschutz im Hinblick auf Raumordnungspläne, Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen, Bd. 202, Münster 2002.

Kment, Martin: Die strikte Rechtsbindung Privater an die Ziele der Raumordnung im Rahmen des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB, UPR 2002, S.428 ff

Kment, Martin: Die Regelungsqualität der Raumordnungspläne, NuR 2003, S.69 ff

Kment, Martin: Unmittelbarer Rechtsschutz von Gemeinden gegen Raumordnungspläne, DÖV 2003, S.349 ff

 
 

Hans-Joachim Peter
EMail: vdv12@uni-muenster.de
HTML-Einrichtung: Izabela Klak
Informationskennung: FO30LB01
Datum: 2003-10-16