Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Wilmergasse 12-13 48143 Münster Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M. |
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Fax: (0251) 83-29790 e-mail: zir@uni-muenster.de www: http://www.uni- muenster.de/Jura.zir/ |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Forschungszentren
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Rechtsschutz im Hinblick auf Raumordnungspläne
Die Raumordnung sieht sich in der Gegenwart verstärkt neuen Herausforderungen ausgesetzt. Mehr und
mehr sorgen die Privatisierung ehemals öffentlicher Segmente, wie der Deutschen Bahn, sowie das
wachsende Interesse großer Wirtschaftsbetriebe an großflächigen Einzelhandelszentren und
Windparks für zunehmende Interessenkonflikte. Aber auch traditionelle Reibungsflächen,
insbesondere im Verhältnis zwischen überörtlicher Planung und kommunaler
Bauleitplanung, haben nicht an Schärfe verloren. Mehr denn je gilt es, die unterschiedlichen
wirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Belange miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig
den Leitvorstellungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Zu diesem Zweck wurde die Raumordnungs- und
Landesplanung mit weitergehenden Einflussmöglichkeiten ausgestattet. In ihrer Funktion, den
Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu ordnen, drängt sie daher verstärkt in den Bereich
kommunaler Planungshoheit und privater Rechtskreise vor. Dies verspüren nicht nur Gemeinden und
größere Wirtschaftsunternehmen; bis in die Sphäre des privaten
Grundstückseigentümers hinein sind die Auswirkungen wahrzunehmen.
Mit dem Anstieg der zu beachtenden
Interessen ist es zunehmend schwieriger geworden, einen gerechten Ausgleich der schutzwürdigen
Belange zu finden. Schnell entwickelt sich der gewünschte Interessenausgleich zum Interessenkonflikt.
In diesem Milieu gesteigerten Konfliktpotentials ergeben sich zwangsläufig Rechtsschutzfragen. Deren
Beantwortung ist nicht nur gekennzeichnet durch die Schwierigkeit, die Vielzahl der unterschiedlichen
landesplanungs- und prozessrechtlichen Regelungen zu erfassen; sie gewinnt ihren Reiz auch durch die
dogmatisch anspruchsvollen Vorüberlegungen bezüglich der Rechtsnatur der
Raumordnungspläne. Die bisherige Zurückhaltung des Bundesgesetzgebers hinsichtlich einer
ausdrücklichen Rechtsformbestimmung hat hier zu einer Formenvielfalt geführt, die es strukturiert
zu entwirren gilt.
Seit dem Erlass des neuen Raumordnungsgesetzes mit seinen grundlegenden Änderungen ist die
vorliegende Untersuchung die erste Arbeit, die sich den Rechtsschutzfragen im Hinblick auf
Raumordnungspläne umfassend stellt und erstmals auf breiter Basis das Potential Privater aufdeckt, in
den vielgestaltigen Fällen des § 4 ROG Rechtsschutz gegen Raumordnungspläne erlangen zu
können. Der Verfasser analysiert detailliert die Vorgaben des Raumrodnungsgesetzes wie auch der
Landesplanungsgesetze und entwirft eine aktuelle Darstellung der Rechtslage in allen deutschen
Bundesländern.
Beteiligte Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
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