Hinweise zu personenbezogenen Daten
Gemäß bundesdeutschem Recht hat jeder Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. nur er kann die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen. Zu den personenbezogenen Daten zählen gemäß dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit in NRW „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Einzelangaben (…) sind beispielsweise“1:
- Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse
- Konto-, Kreditkartennummer
- Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen
- Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer
- Vorstrafen
- genetische Daten und Krankendaten
- Werturteile wie zum Beispiel Zeugnisse
Das Bundesverfassungsgericht fordert „unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung (…) den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten“2 für die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
1) https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/PersonenbezogeneDaten.php (Stand 27. September 2012).
2) BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Artikel 1. (Stand 27. September 2012).
Hinweise zu persönlichen Dateien
Im IT-Umfeld spricht man von persönlichen Daten und meint damit zumeist diejenigen Dateien, die der Benutzer eines Computers anlegt und verwaltet. Je nach Inhalt dieser Dateien können sie offenkundig auch als personenbezogene Daten kategorisiert werden, wenn bspw. ein digitaler Abzug des Personalausweises als Bild auf dem PC gespeichert wird; selbst das Foto der Abiturfeier fällt in diese Rubrik.
Gewichtiger ist aber der persönliche Wert, den der Besitzer diesen Dateien und damit den Inhalten zuordnet, wenn bspw. die Diplomarbeit durch versehentliches Löschen der Datei oder die digitale Musiksammlung aufgrund eines Festplattenfehlers verloren ist.
Ratschläge
- Seien Sie sparsam bei der Angabe von persönlichen Daten (ein Paketzusteller bspw. muss freilich wissen, wohin er liefern soll, aber sehr wahrscheinlich wird das Paket auch ohne die Angabe Ihres Geburtsdatums erfolgreich zugestellt).
- Informationen und Daten wie z.B. Fotos können, wenn Sie einmal im Internet kursieren, nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwand gelöscht werden – auch wenn aktuell an solchen Verfahren gearbeitet und sogar Gesetzesentwürfe eingebracht werden.
- Nutzen Sie Datensicherung und Datenverschlüsselung, um sich gegen Datenverlust und Datendiebstahl zu sichern.
- Seien Sie skeptisch und mißtrauen Sie Gratisdienstleistern im Internet oder Gratisprogrammen, deren Arbeitsweise Sie nicht kennen. Selten wird etwas kostenfrei angeboten für das üblicherweise zu zahlen wäre: Sie zahlen meist mit Ihren Daten, die vermarktet werden.

