Prüfungsangelegenheiten und Ordnungen
Je nach Studiengang sind für Staatsprüfungen Prüfungsämter als staatliche Einrichtungen und für Hochschulprüfungen Prüfungsausschüsse, Dekanate oder Fakultäten zuständig. Den Prüfungsausschüssen obliegt die Organisation der Prüfungen. Außerdem entscheiden die Prüfungsämter über die Anerkennung anrechenbarer Studienvorleistungen.
Prüfungsämter
In den Prüfungsämtern der Universität Münster erhalten Sie Auskünfte über die Prüfungsangelegenheiten Ihres Studiengangs. Die Prüfungsanmeldung unterliegt in der Regel einer Frist.
Zur Auflistung aller Prüfungsämter
Für den Fachbereich relevante Vordrucke, Formulare und ausführliche Informationen zu Prüfungen und Ordnungen finden Sie je nach Studiengang auf den Seiten des Prüfungsamts I (gemeinsames Prüfungsamt der Fachbereiche 1, 2, 6, 7, 8, 9) oder dem Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen.
Prüfungsamt I
Orléans-Ring 10
1. Obergeschoss
48149 Münster
Geschäftsführung: Dipl.-Theol. Eva Mundanjohl
Fax: 0251 83-35026
Öffnungszeiten:
Di - Do 9.00 - 12.00 Uhr
Di, Do 13.30 - 15.30 Uhr
Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
Geschäftsstelle in Münster
Bispinghof 2
48143 Münster
Leitung: Ulrich Abels, Dr. Hubert Tenkhoff
Tel.: 0251 83-23060
Fax: 0251) 83-23068
Sprechzeiten:
Primarstufe, Sek I, GHR, BK:
Täglich außer Mittwochs: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Sek II, Sek II/I, GyGe:
Täglich: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Prüfungsordnungen
Je nach Studiengang gelten verschiedene Prüfungsordnungen. Die Prüfungsordnungen erhalten Sie in den Prüfungsämtern oder im Online-Studienführer der Zentralen Studienberatung.
Prüfungsordnungen im Studienführer
Promotionen
Seit April 2012 verleiht der FB 06 nach eigener Promotionsordnung den akademischen Grad des Dr. phil. Das Verfahren wird vom Promotionsausschuss koordiniert. Die Verwaltung des Promotionsstudiengangs erfolgt durch das Promotionsprüfungsamt beim Prüfungsamt I.
Promotionsprüfungsamt beim Prüfungsamt I
Promotionsordnung des FB 06
Für Studierende, die ihr Promotionsstudium vor April 2012 aufgenommen haben wird der akademische Grad des Dr. phil. von der Philosophischen Fakultät verliehen.
Philosophische Fakultät
Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät
Sie können den Wechsel in die Promotionsordnung des FB 06 gem. § 19 Abs. 1 der Promotionsordnung des FB 06 beantragen. Informationen hierzu erteilt das Promotionsprüfungsamt beim Prüfungsamt I.
Die Fachstudienberater im FB 06:
Erziehungswissenschaft: Prof. Dr. Sabine Gruehn
Kommunikationswissenschaft: Prof. Dr. Armin Scholl
Politikwissenschaft: Dr. Matthias Freise
Soziologie: Linda Nell, M.A.
Habilitationen
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 5. Oktober 2011 hat die Westfälische Wilhelms-Universität am 25. Oktober 2011 die folgende Habilitationsordnung erlassen. Die Habilitationsordnung ist mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft getreten. Bitte beachten Sie deshalb die in § 19 geregelten Übergangsbestimmungen.
Habilitationsordnung des Fachbereichs 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 25.10.2011
Habilitationsordnung des Fachbereichs 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 10.01.2003
Prüfungsausschüsse
Liste der aktuellen Prüfungsauschüsse
Zugangsprüfung für Bewerberinnen/Bewerber ohne Hochschulreife
zu den Studiengängen des FB 06
Bewerbungen inklusive aller Unterlagen richten Sie bitte an den
Prüfungsausschuss für Zugangsprüfungen des FB 06
c/o Dekanat des FB 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften
Georgskommende 33 Haus C, 48143 Münster
Ordnung für die Zugangsprüfung ... (AB Uni 03/2008)
1. Änderungsordnung ... (AB Uni 20/2010)

