Gleichstellung am Fachbereich 06
Gemäß seiner Aufgaben fördert der Fachbereich die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität. Für die Gleichstellungsarbeit wählt der Fachbereichsrat im zweijährigen Rhythmus eine Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterinnen. Alle Gleichstellungsbeauftragten sind zugleich Mitglieder der zunächst temporär eingerichteten Gleichstellungskommission des Fachbereichs.
Leitfaden der Gleichstellung in Berufungskommissionen
| Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs 6 | |
| Prof. Dr. Sara Fürstenau | Tel.: 0251 83-24285 fuerstenau@uni-muenster.de |
| Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Hochschullehrer_innen und der Gruppe der akademischen Mitarbeiter_innen | |
| Cathrin Germing | Tel.: 0251 83-24203 Cathrin.Germing@uni-muenster.de |
| Gianna Haake | Tel.: 0251 83-29469 gianna.haake@uni-muenster.de |
| Katrin Huxel | Tel.: 0251 83-24203 katrin.huxel@uni-muenster.de |
| Dr. Katrin Späte | Tel.: 0251 83-23103 spaete@uni-muenster.de |
| Ulrike Spohn | Tel.: 0251 83-24355 ulrike.spohn@uni-muenster.de |
| Judith Väth | Tel.: 0251 83-29464 judith.vaeth@uni-muenster.de |
| Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe weiteren Mitarbeiter_innen | |
| Ingrid Denker | Tel.: 0251 83-24011 denker@uni-muenster.de |
| Monika Schriewer | Tel.: 0251 93-29210 schulpd@uni-muenster.de |
| Gruppe der Studierenden |
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| Laura Laloire, Politikwissenschaft Anna-Charlotte Stürzel, Politikwissenschaft |
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Frauenförderplan 2010 des FB 06
Dieser Frauenförderplan knüpft an den Frauenförderplan des Fachbereichs 06 vom Mai 2008 an. Es wird überprüft, inwieweit die in den bisherigen Frauenförderplänen des Fachbereiches formulierten Grundsätze und vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt worden sind. Diese Überprüfung geschieht differenziert in Hinblick auf die verschiedenen im Hochschulbereich beschäftigten Personengruppen. Stichtag der hierzu herangezogenen Daten ist der 31.12.2009. Vor dem Hintergrund dieser an der Gleichstellung und aktiven Förderung von Frauen orientierten Bestandsaufnahme formuliert dieser Frauenförderplan weitere Maßnahmen zur Frauenförderung. Inwieweit in Zukunft entsprechend der aktuellen Gesetzgebung zur Gleichstellung (AGG) neben Frauen auch andere soziale Gruppen in einem Förderplan zu berücksichtigen sind, wird zurzeit von der Gleichstellungsbeauftragten der WWU überprüft; entsprechende Statistiken und Maßnahmen sind gegebenenfalls in die nächste Fortschreibung des Frauenförderplans einzuarbeiten.

