© Gleichsteluungsbüro Uni Münster

Gleichstellung am FB 06

Für die Gleichstellungsarbeit wählt der Fachbereichsrat im zweijährigen Rhythmus eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Gleichstellungsfachgruppe.

Die Gleichstellungsfachgruppe besteht aus:

  • der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs
  • mindestens vier und nicht mehr als acht Stellvertreterinnen der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aus der „Statusgruppe 1: Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeitende
  • mindestens einer und nicht mehr als vier Personen der „Statusgruppe 2: wissenschaftsunterstützendes Personal
  • mindestens einer und nicht mehr als vier Personen aus der „Statusgruppe 3: Studierende“ (Amtszeit 1 Jahr)
  • sowie interessierten und qualifizierten Männern des FB 06 in allen Statusgruppen (max. 6)

Eine Liste der Mitgliedern finden Sie hier (Amtszeit ab 22.11.2023).

Wenn Sie im Rahmen der Universität sexuelle Belästigung ...

oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, können Sie sich jederzeit an die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs 06 Frau Dr. Katrin Huxel oder an die studentische Gleichstellungsbeauftragte wenden. Ihre Anonymität wird in jedem Fall gewahrt und Sie werden parteilich unterstützt. Bei Bedarf können gemeinsam weitere Schritte überlegt und unternommen werden. Weitere Informationen und Hilfsangebote finden Sie hier.

Frauenanteile im FB 06

Gemäß seinen Aufgaben fördert der Fachbereich 06 die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität, daher strebt der FB u. a. bei der Besetzung von W2- und W3-Professuren eine Frauenquote von 44,8 % und bei W1-Professuren von 50 % an.

Einen Überblick über den aktuellen Frauenanteil im Fachbereich 06 im wissenschaftlichen sowie im nicht-wissenschaftlichen Bereich finden Sie hier.

© Büro der Gleichstellung

Weiterbildungsangebot des Büros für Gleichstellung der Universität Münster

Die Veranstaltungen der Weiterbildungsreihe M*i*T Perspekti*V*e sind für 2021 neu aufgelegt und sind nun im Weiterbildungsportal zu finden. Angesprochen werden hier weibliche Beschäftigte der Universität vor allem aus dem Bereich MTV. Drei der Seminare sind im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten auch für Männer zugänglich, in denen sie herzlich willkommen sind.

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Praktische Unterstützung für Institute und Kommissionen: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren

Was gilt es unter Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren zu beachten? Was hat sich geändert, seit das Gleichstellungsgesetz NRW neu geregelt wurde? Institute, Kommissionsvorsitzende und -mitglieder finden Antworten auf diese Fragen in der neuen Broschüre „Berufungsverfahren: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten“. Sie ist ab sofort in gedruckter Form und als pdf-Datei erhältlich. Die Gleichstellungskommission des FB 06 hat in der Broschüre Rechte und Pflichten in Berufungsverfahren aus Gleichstellungssicht zusammengestellt. In einer kompakten Übersicht werden konkrete Arbeitshilfen für Berufungskommissionen bereitgestellt und erklärt, wie die neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW umgesetzt werden.
Die Broschüre enthält Informationen zur Begleitung von Berufungsverfahren. Gleichstellungsaspekte werden zudem in den Abschnitten zur aktiven Rekrutierung von weiblichen Bewerberinnen und der Präzisierung von Auswahlkriterien vertieft. Erfahrene Kolleg*innen finden durch die neuesten Gesetzestexte ebenso einen Mehrwert wie Neulinge in Berufungskommissionen.
Die Broschüre steht hier zum Download bereit. Gedruckte Exemplare sind auf Anfrage bei shk.gsb.fb06@uni-muenster.de erhältlich und liegen ab sofort in den Geschäftszimmern der Institute aus.