Gleichstellung am Fachbereich 06

Gemäß seiner Aufgaben fördert der Fachbereich die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität. Für die Gleichstellungsarbeit wählt der Fachbereichsrat im zweijährigen Rhythmus eine Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterinnen. Alle Gleichstellungsbeauftragten sind zugleich Mitglieder der zunächst temporär eingerichteten Gleichstellungskommission des Fachbereichs.

Leitfaden der Gleichstellung in Berufungskommissionen

 Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs 6 
Prof. Dr. Sara Fürstenau Tel.: 0251 83-24285
fuerstenau@uni-muenster.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Hochschullehrer_innen und der Gruppe der akademischen Mitarbeiter_innen
Cathrin Germing Tel.: 0251 83-24203
Cathrin.Germing@uni-muenster.de
Gianna Haake Tel.: 0251 83-29469
gianna.haake@uni-muenster.de
Katrin Huxel Tel.: 0251 83-24203
katrin.huxel@uni-muenster.de
Dr. Katrin Späte Tel.: 0251 83-23103
spaete@uni-muenster.de
Ulrike Spohn Tel.: 0251 83-24355
ulrike.spohn@uni-muenster.de
Judith Väth Tel.: 0251 83-29464
judith.vaeth@uni-muenster.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe weiteren Mitarbeiter_innen
Ingrid Denker Tel.: 0251 83-24011
denker@uni-muenster.de
Monika Schriewer Tel.: 0251 93-29210
schulpd@uni-muenster.de
Gruppe der Studierenden
Laura Laloire, Politikwissenschaft
Anna-Charlotte Stürzel, Politikwissenschaft

Frauenförderplan 2010 des FB 06

Dieser Frauenförderplan knüpft an den Frauenförderplan des Fachbereichs 06 vom Mai 2008 an. Es wird überprüft, inwieweit die in den bisherigen Frauenförderplänen des Fachbereiches formulierten Grundsätze und vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt worden sind. Diese Überprüfung geschieht differenziert in Hinblick auf die verschiedenen im Hochschulbereich beschäftigten Personengruppen. Stichtag der hierzu herangezogenen Daten ist der 31.12.2009. Vor dem Hintergrund dieser an der Gleichstellung und aktiven Förderung von Frauen orientierten Bestandsaufnahme formuliert dieser Frauenförderplan weitere Maßnahmen zur Frauenförderung. Inwieweit in Zukunft entsprechend der aktuellen Gesetzgebung zur Gleichstellung (AGG) neben Frauen auch andere soziale Gruppen in einem Förderplan zu berücksichtigen sind, wird zurzeit von der Gleichstellungsbeauftragten der WWU überprüft; entsprechende Statistiken und Maßnahmen sind gegebenenfalls in die nächste Fortschreibung des Frauenförderplans einzuarbeiten.

Zum Frauenförderplan 2010 des Fachbereichs 06


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