60 Jahre
Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Forschungsinstitut für deutsches und europäisches Öffentliches Recht
in der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, e.V.
Prof. Dr. Susan Grotefels, Geschäftsführerin des ZIR /
Prof. Dr. Patrick Hilbert, Geschäftsführender Direktor des ZIR
Das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR) verfolgt als Forschungsinstitut für deutsches und europäisches Öffentliches Recht satzungsgemäß die Aufgabe, die rechtswissenschaftlichen Grundlagen für die Raumplanung einschließlich ihrer europarechtlichen Determinanten und des raumbedeutsamen Umweltschutzes im Bundesgebiet in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und ggf. anderen Wissenschaftsdisziplinen zu erforschen. Das Institut betreibt im Wesentlichen Forschung im Öffentlichen Baurecht und Raumordnungsrecht, aber auch im raumbedeutsamen Umwelt- und Klimarecht sowie Fachplanungsrecht und auf damit zusammenhängenden Gebieten des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie Europarechts.
Das Institut, das zu gleichen Teilen vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) institutionell gefördert wird, erfüllt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Fakultäten und Instituten der Universität Münster sowie in Arbeitskontakten mit vielen anderen Forschungseinrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Das ZIR ist auch immer wieder Partner im Rahmen von Drittmittelprojekten, z. B. von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, dem Umweltbundesamt, vom Bundesamt für Naturschutz, von Städten und Gemeinden oder privaten Planungsbüros, vom Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung, Dortmund, von der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL), von Hochschulen in den Niederlanden, der EUREGIO, der TU Dresden oder dem Institut für Geographie der Universität Münster.
Seine in der Fachwelt sehr anerkannte und teilweise auch preisgekrönte Forschungsarbeit dient der Sicherung wissenschaftlicher Grundlagen für die politischen und administrativen Aufgaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Insoweit erfüllt das Institut Ressortforschungsaufgaben. Die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit tragen zur Erweiterung des allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes bei und kommen neben dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen auch anderen Gesetzesanwendern im Bereich der Raumordnung, des Städtebaus, der Umweltpolitik und nicht zuletzt dem Gesetzgeber zugute.
Rechtsträgerin des ZIR ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) e.V., Berlin, die sich immer wieder sehr kooperativ gegenüber dem Institut zeigt und wesentliche Impulse für dessen Forschungstätigkeit setzt. Die DASL ist als eingetragener gemeinnütziger Verein ein Zusammenschluss von Fachleuten, die auf den Gebieten des Städtebaus und der Landesplanung oder der damit verknüpften Forschungs- und Planungsdisziplinen durch besondere Leistungen hervorgetreten sind. Sie hat das Ziel, Städtebau und Landesplanung in Wissenschaft und Praxis zu fördern und trägt neben dem ZIR noch zwei weitere vornehmlich auf die Fortbildung ausgerichtete Institute: das Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen (ISW) in München sowie das Institut für Städtebau Berlin (ISB).
Das renommierte Forschungsinstitut wird seit Januar 2024 von Professor Dr. Patrick Hilbert als Geschäftsführendem Direktor geleitet. Im Vorstand wird Prof. Dr. Hilbert von Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (geschäftsführend von 1998 bis 2019), Prof. Dr. Sabine Schlacke (seit 2015, geschäftsführend von 2019 bis 2023) und Prof. Dr. Andreas Löschel (seit 2016) unterstützt.
Frühere Vorstandsmitglieder waren Prof. Dr. Helmut Schelsky (Soziologie, 1964 bis 1977), Prof. Dr. Harry Westermann (Rechtswissenschaften, 1964 bis 1974) und Prof. Dr. Hans Karl Schneider (Volkswirtschaftslehre, 1964 bis 1971, anfänglich geschäftsführend bis 1968, Direktor des Instituts für Siedlungs- und Wohnungswesen), Prof. Dr. Rainer Thoss (Volkswirtschaftslehre, 1972 bis 1998) Prof. Dr. Werner Ernst (Rechtswissenschaften, geschäftsführend 1968 bis 1980), Prof. Dr. Werner Hoppe (Rechtswissenschaften, geschäftsführend 1980 bis 1997), Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Werner Krawietz (Rechtswissenschaften und Soziologie, 1982 bis 2014), Prof. Dr. Ulrich van Suntum (Volkswirtschaftslehre, 1998 bis 2015). Prof. Dr. Werner Ernst (1980 bis 2002) Prof. Dr. Wilfried Erbguth (1982 bis 2021) und Prof. Dr. Werner Hoppe (1975 bis 1979, 1998 bis 2009) waren beratende Vorstandsmitglieder.
Die Geschäftsführung übernahm zunächst Dr. Storbeck (Gründungsphase bis 1970), dann kurzfristig Prof. Dr. David und Dr. Klein in 1971 und 1972. Es folgten Dr. Timmer (1973 bis 1986), Prof. Dr. Beckmann (1986 bis 1989), Dr. Appold (1989 bis 1996). Seit 1996 ist Prof. Dr. Grotefels Geschäftsführerin.
Das Kuratorium, das über die wesentlichen Angelegenheiten des Instituts, insbesondere das jährliche Arbeitsprogramm entscheidet, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Land NRW, der DASL und der Universität Münster zusammen. Erster Vorsitzender 1964 war Prof. Dr. Dr. h.c. Ernst, erster Vertreter der DASL war der Leitende Baudirektor H. Langer, Landesplanungsgemeinschaft Westfalen. Besondere Erwähnung verdienen hier die langjährigen Kuratoriumsmitglieder Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr. Wilhelm Söfker für den Bund seit 2002, und Dr. Irene Wiese-von Ofen, Beigeordnete a.D. der Stadt Essen, die seit 1984 das aktive Verbindungsglied zwischen DASL und ZIR ist. Zuvor waren Vertreter der DASL im Kuratorium u.a. Prof. Dr. Gerd Albers und Gerhard Rabeler. Dem Kuratorium gehören zurzeit neben Prof. Dr. Söfker und Dr. Wiese-von Ofen, Karin Weirich-Brämer, Leiterin des Referats Recht der Raumordnung und Landesplanung, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Kuratoriumsvorsitzende), Ministerialdirigent Dr. Jörg Wagner, Leiter der Unterabteilung Stadtentwicklungspolitik, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Wohnungswesen, Prof. Dr. Ulrike Grabski-Kieron, Universität Münster, und Prof. Dr. Stefan Siedentop, TU Dortmund, an. Prof. Dr. Rainer Danielzyk, Universität Hannover, ist beratendes Kuratoriumsmitglied.
Die Gründung der Forschungseinrichtung im Jahre 1964 – ein genaues Gründungsdatum lässt sich nicht ausmachen – geht auf eine gemeinsame Initiative des damaligen Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Paul Lücke und dessen Staatssekretär Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Ernst sowie des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Franz Meyers und des Landesplanungsministers Joseph Paul Franken zurück. Den ersten Vorstand bildeten die damaligen Universitätsprofessoren Prof. Dr. Helmut Schelsky, Prof. Dr. Harry Westermann und Prof. Dr. Hans Karl Schneider[1]. Mit diesen Gründungspersönlichkeiten gehen verschiedentliche Belastungen aus der Zeit des Nationalsozialismus einher. Werner Ernst, der die Gründung des ZIR maßgeblich betrieb, war zuvor u. a. Mitglied der NSDAP, der Marine-SA und Abteilungsleiter in der Organisation Todt. Helmut Schelsky war u. a. Mitglied des NSDStB, der NSDAP, der SA und Lektor im Amt Rosenberg. Harry Westermann war u. a. Mitglied der NSDAP, der SA und des NS-Rechtswahrerbundes. Der genaue Belastungsgrad der Gründungspersönlichkeiten ist zum Teil noch nicht abschließend geklärt, womit auch eine Zukunftsaufgabe des ZIR beschrieben ist.
Der erste Vorstand des ZIR setzte sich dafür ein, dass das Institut von der Universität Münster als An-Institut anerkannt wurde. An-Institute wahren durch die Förderung von anderer Seite die finanzielle Unabhängigkeit von der Universität. Sie stellen allerdings den Forschungstransfer von der Wissenschaft in die Praxis sicher und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität (vgl. Hoppe, Hommage an Janus, den Gott der An-Institute, Wort und Begriff „an“ in § 36 Universitätsgesetz NW, in: Oebbecke/Bauer/Faber (Hrsg.), Umweltrecht und Kommunalrecht, 1998, S. 125 ff.). Die Universität Münster wurde bei der Institutsgründung als besonders geeignet für die Angliederung empfunden, da es zu dieser Zeit eine Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät gab. Der Austausch nicht nur mit den Rechtswissenschaften, sondern auch mit den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften war gesichert. Hinzukamen andere Universitätsinstitute, wie z.B. das Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen, die sich bereits mit Fragen der Raumplanung beschäftigten. Prof. Dr. Werner Hoppe sagte bereits zum 30jährigen Bestehen des Instituts: „Jedenfalls muss sich ein An-Institut Tag für Tag neu bewähren und durch Leistungen kontinuierlich legitimieren.“ (Hoppe, in: Hoppe/Appold (Hrsg.), Städtebaurecht 2000, 1995, S. 3).
Die Errichtung von Zentralinstituten wurde Anfang der 60er Jahre zum Ausbau der wissenschaftlichen Einrichtungen vom Wissenschaftsrat empfohlen (vgl. Beckmann, 25 Jahre Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, DVBl. 1987, S. 888-895). Die Bezeichnung „Zentralinstitut“ sollte den interdisziplinären Forschungsansatz dokumentieren. Die Raumplanung, die in den Phasen des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg und des Wachstums zur Steuerung als dringend notwendig erachtet wurde, stützte sich in dieser Zeit erstmals auf umfassende Regelwerke, wie das Bundesbaugesetz (BBauG) von 1960 oder das Raumordnungsgesetz (ROG) von 1965.
Von 1964 bis 1972 wurde das ZIR von Bund und vom Land NRW zu je 50 % gefördert. In der Zeit von 1973 bis 1989 oblag allein dem Bund die finanzielle Förderung, NRW unterstützte das Institut in dieser Zeit nur projektbezogen, um dann vor 35 Jahren erneut in die institutionelle Förderung einzusteigen.
In den 70er Jahren konnte der interdisziplinäre Forschungsansatz besonders intensiv im Sonderforschungsbereich „Raumordnung und Raumwirtschaft“ der Universität verfolgt werden. Danach ging allerdings die Anzahl der Forschungsarbeiten mit primär sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichem Ansatz zurück. Der Schwerpunkt liegt seitdem eindeutig auf der rechtswissenschaftlichen Forschung. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass das Land NRW zu dieser Zeit u. a. das Institut für Landes- und Stadtentwicklung in Dortmund gründete. So geht aus den Unterlagen des ZIR hervor, dass sich Friedrich Halstenberg während der Gründung dieses landeseigenen Instituts als Staatssekretär in NRW zwar für den Erhalt des ZIR, allerdings mit Schwerpunkt auf den Rechtswissenschaften eingesetzt hat (vgl. zu Halstenberg http://www.digitales-archiv-friedrich-halstenberg.de/ und Bocian/Zöpel (Hrsg.), Im Wechsel der Zeit, Friedrich Halstenberg, 2018). Er konnte dann allerdings Anfang der 70er Jahre den zeitweiligen Rückzug des Landes NRW aus der Finanzierung des Instituts auch nicht verhindern.
Arbeiteten in den ersten 20 Jahren im Institut regelmäßig zehn bis zwölf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in unterschiedlichen Abteilungen (Volkswirtschaft, Soziologie und Rechtswissenschaft) neben etwa fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung sowie studentischen Hilfskräften, so gibt es heute noch etwa fünf bis sechs wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zumeist auf Teilzeitstellen – und eine Verwaltungsmitarbeiterin – seit zwei Jahren Birgit Schulte (Nachfolgerin von Anette Vorjohann, die seit 1996 mehr als 25 Jahre im ZIR tätig war, und auch Petra Hobbold (1986 bis 1996), Anneliese Eling (1970 bis 1985) usw. sowie regelmäßig vier studentische Hilfskräfte. Manfred Schmitz hat nach mehr als 50 Jahren die Buchführung des ZIR an Birgit Schulte und ein Steuerberatungsbüro abgegeben. Gerade die erheblichen Zuwendungskürzungen, die damit verbundenen Stellenstreichungen in früheren Jahren und die allgemeinen Kostensteigerungen haben die Forschungskapazitäten des ZIR wesentlich eingeschränkt. Gleichwohl ist die fachübergreifende Forschung nach wie vor ein wichtiges Anliegen des Instituts. Dabei wird zunehmend auf die intensive Kooperation mit Institutionen anderer Fachrichtungen gesetzt.
Ging es bei der Forschung des ZIR in den 60er Jahren noch um originäre Fragen zur planerischen Steuerung von Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, um Grundlagenforschung zur Raumplanungspolitik, so waren die 70er und 80er Jahre geprägt von der Forschung rund um die Schnittstellen von Raumordnung, Bauleitplanung und Fachplanung sowie des an Bedeutung gewinnenden Umweltschutzes. Standen dann in den 90er Jahren nach der Wiedervereinigung zunächst die Fragen der Harmonisierung des Baurechts im Mittelpunkt der Forschung des ZIR, so wurden aber auch die der Anpassung an das europäische Recht immer dringender. Diese Problemstellungen, aber auch die der hinreichenden Berücksichtigung der Umwelt- und Klimawandelbelange, die Energiewende oder die zunehmende Digitalisierung der Planung prägen das Forschungsspektrum des ZIR bis heute. Die Forschungsentwicklung im ZIR wird u. a. anhand der Themen der Jubiläumsveranstaltungen deutlich: War es 1989 zum 25jährigen Jubiläum der „Umweltschutz in der Raumplanung“, so widmete sich das 30jährige dem Thema „Städtebaurecht 2000“, das 40jährige dem der „Europäisierung der Raumplanung“ sowie das 50jährige dem Thema „Raumplanung und Klimawandel“. In den letzten Jahren waren Forschungsschwerpunkte z. B. die zahlreichen Novellierungen von Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz, die Landesplanung in NRW, die planerische Steuerung von erneuerbaren Energien, Klimaschutz- und Klimaanpassung, Auswirkungen des Europarechts auf das Planungs- und Zulassungsrecht und den Rechtsschutz, die Plansicherung, der Umgang mit der Flächenknappheit, die Wirkung informellen Rechts, die Wohnraumvorsorge, die Steuerung von Infrastrukturvorhaben oder die Funktionslosigkeit von Plänen.
Unter der Leitung der Direktoren Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Ernst, Prof. Dr. Werner Hoppe, Prof. Dr. Hans D. Jarass und Prof. Dr. Sabine Schlacke hat das ZIR bis heute weit mehr als 210 rechtswissenschaftliche Forschungsarbeiten, davon mehr als 150 Doktorarbeiten, insbesondere in seiner Schriftenreihe Beiträge zum Raumplanungsrecht (seit 2005 herausgegeben beim Lexxion Verlag, Berlin, früher Beiträge zur Raumplanung, davor gemeinsam mit dem Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen der Universität Münster Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung) veröffentlicht. In der „gelben Reihe“ wird gerade der Band 269 (Arno Wiemann, Der Begriff "Grundzüge der Planung" im Bauplanungs- und Raumordnungsrecht) vorbereitet. Daneben gab es anfänglich noch eine parallele Schriftenreihe „Materialien zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung“.
Einige Arbeiten, wie z.B. von Erbguth, Thurn, Menke, Grooterhorst, Schoen, Kment, Spiegels, Milstein, S. Wagner und Vetter sind mit Wissenschaftspreisen wie z. B. dem Universitätspreis oder dem Förderpreis der Stiftung der Deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, Förderpreis des Förderkreises für Raum- und Umweltforschung, ausgezeichnet worden. Fünf frühere Mitarbeiter des ZIR, deren Arbeit wesentlich durch ihre Zeit im ZIR geprägt wurde, haben sich in unterschiedlichen Fachbereichen habilitiert: Prof. Dr. Benz, Prof. Dr. Erbguth, Prof. Dr. Schäfers, Prof. Dr. Steinberg, Prof. Dr. Kment. Hinzukommen Honorarprofessuren wie etwa von Prof. Dr. Ernst, Prof. Dr. Töpfer, Prof. Dr. Beckmann, Prof. Dr. Grotefels oder die Ehrendoktorwürde für Prof. Dr. Ernst. Im Jahre 2017 wurde dem ZIR von der Landesgruppe NRW der DASL in Anerkennung seiner hervorragenden Forschungsleistungen die Halstenberg-Medaille verliehen.
Darüber hinaus führt das Institut seit fast 30 Jahren jährlich eine größere wissenschaftliche Fachtagung durch mit Vorträgen und Diskussionen zu aktuellen Themen aus Wissenschaft und Praxis, alle dokumentiert in Tagungsbänden in der institutseigenen Schriftenreihe. Außerdem wurden 2013 in Zusammenarbeit mit dem Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster, damals geleitet von Prof. Dr. Sabine Schlacke, die Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht ins Leben gerufen. Sie finden mindestens einmal im Jahr an einem Nachmittag statt, seit der Corona-Pandemie online, um einen größeren Kreis von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erreichen, und behandeln aktuelle Themenstellungen wie zuletzt „Klimaschutzziele und -instrumente für Bestandsgebäude“, demnächst ggf. „Aktuelle Entwicklungen in der Landesplanung NRW“.
Neben der Forschungsarbeit und den Tagungen sind die Direktorinnen und Direktoren, die Geschäftsführung und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit befasst, Lehraufträge wahrzunehmen, Vorträge zu halten, Workshops auszurichten, Lehrbücher, Kommentare, wissenschaftliche Beiträge in Fachzeitschriften zu verfassen sowie die Vertretung des ZIR in fachlich einschlägigen Gremien zu gewährleisten.
Das Institut ist seit seiner Gründung auch verlässlicher Bibliothekspartner der Universität. Diese kann sich auf einen Bestand von knapp 27.000 Bänden verlassen, der nicht nur der Forschungsarbeit im Institut dient, sondern auch insbesondere den Studierenden oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität als Präsenzbestand zur Verfügung gestellt wird. Seit Ende 1965 ist das Institut in unmittelbarer Nähe zur Rechtswissenschaftlichen Fakultät und zur Universitäts- und Landesbibliothek in einem Haus in der Wilmergasse bei Familie Damwerth angesiedelt.
Der erste Geschäftsführende Direktor des Instituts Prof. Dr. Hans-Karl Schneider leitete in den 60er Jahren als Volkswirt das Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen, bis er an die Universität in Köln wechselte. Er wirkte wesentlich an der Vorbereitung der Gründung des ZIR mit und sorgte dafür, dass alle damals zuständigen Ministerien von Bund und Land NRW, das Rektorat der Universität und die DASL der Gründung des Instituts mit An-Institut-Status und seiner Satzung zustimmten. In der ersten ordentlichen Sitzung des Kuratoriums am 12. September 1964 wurde sein erster Haushaltsplan für 1965 in Höhe von 164.000 DM verabschiedet. Er hatte die Kontakte zu anderen Instituten hergestellt, das erste wissenschaftliche Personal eingestellt und das erste Forschungsprogramm mit erarbeitet. Es enthielt u.a. folgende Themen: „Eigentum und Raumordnung“, „Eigentum und Regionalplanung im internationalen Vergleich“, „Menschliches Zusammenleben und Bodenwertgefüge“, „Möglichkeiten zur Beurteilung des Entwicklungsstandes von Regionen im internationalen Vergleich“.
Anlässlich des 30jährigen Institutsjubiläums 1994 wurde Prof. Dr. Ernst (siehe zu ihm und seinen NS-Belastungen oben) aufgrund seiner Verdienste um Lehre und Forschung in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität und im ZIR, insbesondere durch die Durchdringung des Planungs- und Baurechts in Wort und Schrift die Ehrendoktorwürde verliehen. Ernst galt als einer der Väter des Bundesbaugesetzes und des Raumordnungsgesetzes. Er war neun Jahre Staatssekretär unter Bundesbauminister Lücke, zuvor Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er war Lehrbeauftragter und Honorarprofessor an den Universitäten (TU und FU) in Berlin, später Honorarprofessor an der Universität Münster. Prof. Dr. Ernst hielt auch nach seinem Ausscheiden als Direktor noch viele Jahre engen Kontakt zum ZIR. Während seiner Zeit als Direktor war er in Sachverständigenkommissionen (u.a. sog. Ernst-Kommission zur Neuordnung des Bundesgebiets Anfang der 70er Jahre) und Beiräten auf Bundes- und Landesebene, Präsident und später Ehrenpräsident der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL, heute Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft) tätig. Er wurde u.a. mit dem Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Prof. Dr. Ernst hat fast bis zu seinem Tode im Jahre 2002 am Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar mitgewirkt, er hatte mit Hoppe zusammen das Lehrbuch „Das öffentliche Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht“ und darüber hinaus zahlreiche wissenschaftliche Beiträge verfasst.
Die Laudatio zu seiner Ehrendoktorwürde 1994 hielt der damalige Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer, der unter Ernst der erste wissenschaftliche Mitarbeiter des ZIR von 1965 bis 1971 und Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung des Instituts war und u.a. zum Thema „Regionalpolitik und Standortentscheidung“ forschte. Er hielt in der Vergangenheit auf jeder Jubiläumsveranstaltung des ZIR den Keynote-Vortrag. Im Frühjahr dieses Jahres sagte er als Erster für das bei Jubiläumsveranstaltungen stattfindende abendliche Treffen der ehemaligen und jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts zu. Leider ist er nun vor wenigen Monaten plötzlich verstorben.
Die meisten Forschungsarbeiten im ZIR hat bisher der ehemalige Direktor, Prof. Dr. Werner Hoppe, betreut. Er verstarb 2009 im Alter von 79 Jahren nach einem tragischen Unfall. Das Planungsrecht bildete neben dem Verfassungs-, Umwelt- und Kommunalrecht einen wesentlichen Schwerpunkt in seinem Berufsleben als Hochschullehrer an der Universität Münster (1972 bis 1995) wie auch als Rechtsanwalt (1959 bis 1972 in der Kanzlei Baumeister in Münster; 1995 bis zu seinem Tode in der Kanzlei Gleiss Lutz an den Standorten Berlin und Stuttgart). Ihm war die praxisorientierte Durchdringung dieser Rechtsmaterien immer ein wesentliches Anliegen, das er auch an seine zahlreichen Schülerinnen und Schüler (mehr als 100 Doktoranden und fünf Habilitanden, u.a. Prof. Dr. Erbguth) weitervermittelte. Neben seiner Tätigkeit als Universitätsprofessor und seiner Vorstandstätigkeit im ZIR war er u. a. noch Direktor des Freiherr-vom-Stein-Instituts an der Universität Münster (1981 bis 1997), Prodekan und Dekan an der Universität, im Vorstand der Staatsrechtslehrertagung, Hauptschriftleiter des DVBl (1980 bis 1997), Mitglied in der DASL (mehr als 30 Jahre) und in der ARL (40 Jahre), im Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1993 bis 1998), im Beirat für Raumordnung (1993 bis 1998) und in der sog. Schlichter-Kommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs. Er hat zahlreiche Kommentare, Lehrbücher und mehr als 300 Abhandlungen verfasst bzw. herausgegeben. Die Mitautorinnen und Mitautoren seiner Bücher waren häufig seine Schülerinnen und Schüler aus dem ZIR. Ihm wurde für sein Wirken der Verdienstorden des Landes NRW verliehen. Bis unmittelbar vor seinem Tod war er noch beratendes Vorstandsmitglied des ZIR. Seinem Verhandlungsgeschick, aber auch dem beharrlichen Einsatz des damaligen Geschäftsführers Prof. Dr. Martin Beckmann ist es zu verdanken, dass das Institut in schwierigen Zeiten Ende der 80er Jahre fortbestehen durfte, indem eine Vereinbarung über die institutionelle Förderung durch Bund und Land NRW je zur Hälfte vorbereitet wurde, die bis heute hält.
Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harvard), leitete die Forschungseinrichtung von 1998 bis 2019, also rund 22 Jahre. Er betreute im ZIR rund 35 Promotionen und die Habilitation von Prof. Dr. Kment. Auch er hat das Institut durch turbulente Zeiten gelenkt und sich gemeinsam mit Prof. Dr. Susan Grotefels erfolgreich für den Erhalt der Selbstständigkeit des ZIR eingesetzt. Jarass führte mit Blick auf die Breite der Forschungsthemen den Zusatz im Namen des Instituts ein: Forschungsinstitut für deutsches und europäisches Öffentliches Recht. Die unvoreingenommene, kritische Durchdringung von grundlegenden Forschungsfragen ist ihm besonders wichtig. Bis 2011 war er Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster und war seit seiner Emeritierung auch of counsel in der Kanzlei Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs am Standort Bonn. Er war u. a. Vorstandsmitglied in der Gesellschaft für Umweltrecht, im Wissenschaftlichen Beirat der ARL, 2004 bis 2008 Mitglied des Fachkollegiums (Gutachter) „Rechtswissenschaften“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Mitglied der DASL. Jarass war ferner Mitglied in unterschiedlichsten Expertenkommissionen, z.B. zur Novellierung des BauGB oder zur Schaffung eines Umweltgesetzbuchs. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen mit Schwerpunkten im Verfassungs-, Umwelt-, Planungs-, Europa-, Medienrecht bekannt. Diese sind auch mitgeprägt durch Forschungsaufenthalte im Ausland, z.B. USA, China oder Frankreich. Hervorzuheben sind hier die regelmäßig erscheinenden Kommentare zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Grundgesetz.
Prof. Dr. Sabine Schlacke, jetzt Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht und Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht der Universität Greifswald, leitete das Institut von Ende 2019 bis Ende 2023. Sie betreute und betreut im ZIR sieben Promotionen als Erstgutachterin. U.a. durch ihre Vorstandstätigkeit im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat sie dem Institut auch ermöglicht, außer der Reihe öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen, wie z.B. die Vorstellung des WBGU-Hauptgutachtens „Der Umzug der Menschheit – die transformative Kraft der Städte“. Seit einigen Jahren organisiert sie einmal pro Jahr gemeinsam mit dem ZIR einen European Moot Court Environmental Law – Studierende verschiedener Universitäten in Europa erarbeiten die Lösung eines Falles, eine Gerichtsverhandlung wird simuliert, und es folgt ein Rechtsvergleich in englischer Sprache, der auch bei der EU-Kommission in Brüssel präsentiert wird. Schlacke kann eine Vielzahl von Veröffentlichungen – Monographien, Kommentare, Lehrbücher – und Vorträgen insbesondere im Umwelt- und Klimarecht vorweisen. Sie ist neben ihrer WBGU-Tätigkeit Richterin und Vize-Präsidentin im Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Mitglied und Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz der Bundesregierung, Mitglied der Akademie der Technikwissenschaften (Acatech), stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU), Mitglied der ARL und der DASL. Sie war ebenfalls im Wissenschaftlichen Beirat der ARL. Ferner ist sie Mitherausgeberin mehrerer Fachzeitschriften.
Prof. Dr. Patrick Hilbert leitet die renommierte Forschungseinrichtung als Geschäftsführender Direktor seit Januar 2024. Er hat seit 2022 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht, an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster inne und ist Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster. Zuvor hatte er eine Professur für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Hilbert wurde mit einer Arbeit über „Systemdenken in Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtswissenschaft“ promoviert und habilitierte sich über „Die Informationsfunktion von Parlamenten“, jeweils bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Kahl an der Universität Heidelberg. Er hat die venia legendi für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtstheorie. Hilberts Forschungsschwerpunkte liegen vor allem im deutschen und europäischen Verwaltungsrecht. Im Verwaltungsrecht forscht er hauptsächlich zu Struktur- und Organisationsfragen sowie dem Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht, insbesondere dem Klimawandelanpassungsrecht. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht sowie der Zeitschrift Die Verwaltung.
Prof. Dr. Susan Grotefels wurde Ende 1990 als wissenschaftliche Referentin im ZIR eingestellt und wurde Anfang 1992 mit einer Arbeit über „Bürgerbeteiligung im Recht der Raumordnung und Landesplanung“ promoviert, die Prof. Dr. Hoppe betreute. Zuvor war sie schon seit 1984 studentische und wissenschaftliche Hilfskraft im Institut. Seit 2017 ist sie Honorarprofessorin an der Universität Münster. Grotefels war bereits von 2015 bis 2020 Vizepräsidentin der ARL und ist es erneut seit 2023. Zuvor war sie einige Jahre Leiterin der Lenkungsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft NRW der ARL. Sie leitet ferner seit 2025 den Redaktionsausschuss des Handwörterbuchs der Raumentwicklung der ARL. Grotefels hat auch Lehraufträge an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und an der Westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster. Sie kann Veröffentlichungen und Vorträge im Bau-, Raumordnungs- und Umweltrecht auch mit Rechtsvergleichen zum niederländischen Recht vorweisen. Sie ist u.a. Mitherausgeberin und -autorin des Lehrbuchs Hoppe/Bönker/Grotefels zum Öffentlichen Baurecht und kommentiert im Kommentar zum Raumordnungsgesetz, herausgegeben von Prof. Dr. Kment. Grotefels ist ferner Mitglied der DASL.
Jarass leitete sein Grußwort zum 50jährigen Bestehen des Instituts mit folgenden Worten ein: Das ZIR ist „eine kleine, aber feine Einrichtung…, bei der das wissenschaftliche Arbeiten ganz im Vordergrund steht und die durch die persönliche Leistung der Mitarbeiter geprägt wird…Nicht der äußere Rahmen ist wichtig (dafür fehlt schon das Geld). Vielmehr sind die Inhalte und die Zusammenarbeit entscheidend. Daher lebt das Institut von den Mitarbeitern. Auf sie ist es zurückzuführen, wenn das Zentralinstitut das führende Forschungsinstitut für Raumplanungsrecht in Deutschland ist.“
[1] S. o.