Praxisnahe Simulation, aktuelle Herausforderungen: Studierende diskutieren Umweltrecht auf europäischer Ebene

Im Rahmen des sechsten Comparative Moot Court Environmental Law (EMCEL) reisten im Mai 2026 fünf Studierende der Universitäten Münster und Greifswald nach Brüssel, um sich gemeinsam mit Teams aus Irland, Frankreich und den Niederlanden mit der Europäischen Kommission zu aktuellen Fragen des Naturschutzrechts auszutauschen.

Ein Moot Court ist ein simuliertes Gerichtsverfahren. Dabei schlüpfen Studierende in die Rollen verschiedener Verfahrensbeteiligter – etwa von Kläger, Beklagten, Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und Behörden. In Teams erarbeiten die Studierenden für ihre jeweilige Beteiligtenrolle eine rechtliche Argumentation. Einem realen Verfahren nachgebildet, vertreten sie erst schriftlich, dann im Rahmen einer simulierten Verhandlung ihre Interessen. Der EMCEL befasst sich mit aktuellen umweltrechtlichen Fragen, die maßgeblich durch das EU-Recht geprägt sind. Charakteristisch für das Format ist sein rechtsvergleichender Ansatz: Statt auf internationaler Ebene gegeneinander anzutreten, tauschen sich die Studierenden dazu aus, wie vergleichbare Rechtsprobleme in den verschiedenen europäischen Rechtsordnungen behandelt werden. Das Münsteraner Team wurde während der Vorbereitung und Durchführung des Moot Courts durch das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster begleitet.

Dem diesjährigen Fall lag eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.11.2024 (C-47/23) zugrunde. Das Urteil war Anlass, grundlegende Fragen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie durch das deutsche Regelungskonzept mitsamt des Vertragsnaturschutzes aufzuwerfen. Im fiktiven deutschen Fall klagte ein Umweltverband (BUND) gegen die Bezirksregierung Münster. Gegenständlich war eine Landschaftsschutzgebietsverordnung, die die Klägerseite im Schutzstandard für unzureichend hielt. Ziel der Klage war die Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung durch Ergänzung von Schutzvorgaben, hilfsweise deren Unwirksamkeitserklärung. Die Verordnung sah den Schutz von FFH-Gebieten vor schädlichen Einwirkungen allein durch allgemeine gesetzliche Verbote und vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern vor. Im Verfahren wurde über die Klagebefugnis von Umweltverbänden gegen landesrechtliche Naturschutzverordnungen genauso gestritten wie über die europarechtlichen Anforderungen an geeignete Schutzmaßnahmen und das Regelungskonzept des Vertragsnaturschutzes. Neben unions- und umweltrechtlichen Fragen wurden zahlreiche Fragen an der Schnittstelle zum nationalen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrecht erörtert.

Das Verfahren wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geführt. Die Verhandlung leitete ein fiktiver Senat unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Sauthoff, Präsident des Oberverwaltungs- und des Finanzgerichts Greifswald a.D., sowie unter Mitwirkung von Frau Prof. Dr. Schlacke, Professorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS), und Frau Dr. Nathalie Schumacher, Richterin am Verwaltungsgericht Münster. Der Senat verurteilte die Bezirksregierung, die streitgegenständliche Landschaftsschutzgebietsverordnung um rechtlich verbindliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der FFH-Lebensraumtypen vor Verschlechterungen zu ergänzen. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung erfülle den europarechtlich geforderten Schutzstandard derzeit nicht. In der Sache bestehe ein Vollzugsdefizit, es fehle neben den gesetzlichen, allgemeinen Verschlechterungsverboten an konkretisierten, verbindlichen Schutzmaßnahmen.

Auf die nationale Verhandlung folgte in einem zweiten Schritt ein gemeinsames Online-Meeting aller teilnehmenden europäischen Teams. Dort diskutierten die Studierenden ihre Ergebnisse. Der rechtsvergleichende Austausch brachte dabei zahlreiche Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zum Vorschein. Dies betraf sowohl die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden als auch die gerichtlichen Zuständigkeiten. So war in den Niederlanden beispielsweise eine Befassung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichte erforderlich. Auch bei der materiell-rechtlichen Bewertung setzten die Teams unterschiedliche Schwerpunkte. Während einige die Frage einer Verletzung von Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie in den Vordergrund stellten, konzentrierten sich andere auf die Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie. Die Diskussion zeigte, wie unterschiedlich unionsrechtlich geprägte Umweltrechtsfragen in den Mitgliedstaaten eingeordnet und bearbeitet werden.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse machte sich das Team Münster/Greifswald auf den Weg nach Brüssel. In der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission stellten Laura Mielenz und Hugo Kirchhoff die Ergebnisse des nationalen Moot Courts vor und tauschten sich mit Vertreter:innen der Kommission über die wesentlichen rechtlichen Herausforderungen aus. Im Fokus standen Fragen der nationalen Auslegung und Umsetzung der europarechtlichen Richtlinienanforderungen an „geeignete Schutzmaßnahmen“ und Hürden der Datenerhebung und des Monitorings von FFH-Schutzgebieten. Diskutiert wurden auch die Implikationen des Urteils aus dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und der Aussagen des EuGH für die anderen Mitgliedsstaaten und deren nationale Schutzsysteme. Die Gespräche eröffneten den Teilnehmenden spannende Einblicke in die alltägliche, praktische Arbeit der Kommission und ihr Vorgehen bei Vertragsverletzungsverfahren. Als besonders wertvoll wurde der unkomplizierte und direkt Austausch mit den Vertreter:innen der Europäischen Kommission empfunden.

Im Anschluss besuchte die Gruppe das Europäische Parlament. Nach einem kurzen Vortrag zur Arbeitsweise des Parlaments erhielten die Studierenden die Gelegenheit, einen Blick in den Plenarsaal zu werfen – das Herzstück der parlamentarischen Arbeit.

Ein gemeinsames Abendessen bildete den Abschluss des Aufenthalts in Brüssel. Der Moot Court bot den Studierenden die Möglichkeit, ihre juristischen Argumentations- und Präsentationsfähigkeiten in einem internationalen Umfeld und auf englischer Sprache einzubringen. Zugleich konnten sie ein vertieftes Verständnis für die Herausforderungen des europäischen Naturschutzrechts gewinnen. Schließlich bot die Veranstaltung auch Gelegenheit, wertvolle Kontakte mit Studierenden aus verschiedenen europäischen Ländern zu knüpfen und informell in den Austausch zu kommen. Für alle Beteiligten war die Veranstaltung eine bereichernde Erfahrung.

© P. Langenkämper