Das münstersche Schloss aus der Vogelperspektive.
© Uni MS - Jan Lehmann

Erbe und Vermächtnis

Für ein Erbe, das bleibt

Die Universitätsstiftung Münster ist der richtige Ort, wenn Ihr Erbe nachhaltig wirken soll. Vielleicht möchten Sie mit Ihrem Nachlass bestimmte Forschungsprojekte oder herausragende Nachwuchstalente fördern. Vielleicht möchten Sie zustiften oder eine eigene Stiftung gründen, die für immer mit der Universität und der Region Münster verbunden bleibt. Die Universitätsstiftung Münster sorgt dafür, dass Ihre Zuwendung dauerhaft dem Zweck zugutekommt, der Ihnen wichtig ist.

Wie kann ich die Universitätsstiftung Münster in meinem Testament bedenken?

Sowohl eine Zustiftung als auch eine Spende kann im Testament auf verschiedene Weisen berücksichtigt werden:

Vermächtnis oder Erbe

Die Universitätsstiftung Münster kann als Alleinerbin oder Miterbin in Ihrem Testament eingesetzt werden, so dass die Stiftung alle Rechte und Pflichten eines Erben erhält.

Alternativ können Sie in Form eines Vermächtnisses festlegen, dass der Stiftung bestimmte Vermögenswerte, wie beispielsweise eine bestimmte Geldsumme, übertragen werden soll.

Stiftungsfonds, Treuhandstiftung oder Verbrauchsstiftung

Ab einem namhaften Betrag können Sie unter dem Dach der Universitätsstiftung Münster einen eigenen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung gründen. Beide sind zweckgebunden und dienen dazu, ein Projekt oder Forschungsgebiet zu fördern, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Die anfallende Administration nimmt Ihnen die Universitätsstiftung Münster bei Bedarf gerne ab.

Zudem können Sie unter unserem Dach auch eine Verbrauchsstiftung gründen. Sie schüttet ihr gesamtes eingebrachtes Kapital aus. Die Laufzeit ist begrenzt und endet dann, wenn der Stiftungszweck erfüllt wurde – z. B. die Entwicklung eines Medikaments – oder wenn das Kapital aufgebraucht ist.

Gut zu wissen

Ihr Nachlass kann ungeschmälert wirken

Da die Universitätsstiftung Münster als gemeinnützig anerkannt ist, fallen weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer an. Ihr Nachlass steht also ohne Abzüge für den von Ihnen gewünschten Förderzweck zur Verfügung.

Testamentsratgeber

Gerne senden wir Ihnen unseren Testamentsratgeber zu. Kontaktieren Sie uns dafür einfach per E-Mail unter stiftung@uni-muenster.de oder rufen Sie uns an unter 0251 83-22468.

Sprechen Sie uns gerne an

Wir nehmen uns die Zeit, mit Ihnen über Ihre individuellen Förderwünsche zu sprechen. Zudem vermitteln wir Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu Rechtsexperten, die Sie bei der Erstellung Ihres Testaments unterstützen. Hier können Sie uns erreichen.