Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüften anlässlich der eingegangenen Meldungen von Sicherheitsmängeln zahlreiche Arbeitsplätze in allen Bereichen der Universität und informierten die Leiter der Einrichtungen über geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Mit den Personalräten und dem Betriebsärztlichen Dienst wurden Begehungen von Gebäuden im naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Bereich der Universität durchgeführt. Bis zum Jahresende wurden 105 Unfälle von Studierenden und 49 Unfälle von Beschäftigten gemeldet.
Unfallmeldungen von Studierenden und Bediensteten
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz wurde im Wesentlichen abgeschlossen. Insgesamt wurden in den wissenschaftlichen Einrichtungen und in der Verwaltung 6.984 Arbeitsplätze von Beschäftigten und Studierenden untersucht. Es ergaben sich Gefährdungen unterschiedlicher Art an insgesamt 5.289 Arbeitsplätzen. Mit ersten übergreifenden Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung wurde begonnen.
Gemäß den Forderungen der 1999 in Kraft getretenen Biostoffverordnung wurden von den Verantwortlichen der wissenschaftlichen Einrichtungen des Fachbereichs 13 erste weitergehende Analysen biologischer Gefährdungen durchgeführt.
Von den Beauftragten für Biologische Sicherheit, dem Staatlichen Umweltamt und dem Amt für Arbeitsschutz wurden 12 gentechnische Anlagen einer Überprüfung unterzogen. In den Fachbereichen 12 und 13 wurden für 4 gentechnische Anlagen Anmeldungen wesentlicher Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen.
Für Bedienstete, Studierende und externe Interessenten wurde im Verlauf des Jahres 1999 auf ca. 170 Seiten ein umfangreiches Informationsangebot im Internet zu zahlreichen Themen des Arbeits- und Umweltschutzes erstellt. Erste Auswirkungen hinsichtlich der Vereinfachung von Geschäftsabläufen konnten bereits festgestellt werden.
Für die chemisch arbeitenden Laboratorien der Institute wurden asbestfreie trockenschränke, Laborgeräte und Gegenstände der Persönlichen Schutzausrüstung im Wert von ca. 184 TDM beschafft.
Das zentrale Lager für persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung für die Versorgung der Bediensteten und Studierenden wurde entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes mit einem Kostenaufwand von ca. 40.000 DM im Bestand ergänzt und erweitert. Auf Anforderung wurden ca.7000 Artikel ausgegeben.
Vom zentralen Gefahrstofflabor der Universität wurden insgesamt 7 Raumluft-, 11 Altöl-, 81 Kühlschmierstoff- und 50 Abwasseruntersuchungen durchgeführt. Außerdem wurden wöchentlich Keimzahlbestimmungen im Kühlwasser des Heizkraftwerkes vorgenommen. Durch diese Kontrollmaßnahme konnte der Einsatz eines Biozids vermieden werden.
Für die im zentralen Gefahrstofflabor der Universität verwendeten Gefahrstoffe wurden Betriebsanweisungen nach GefStoffV erstellt. In diesen Anweisungen sind insbesondere Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Gefahrstoffumgang und Regelungen für das Verhalten im Gefahrenfall sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen festgelegt. Die Betriebsanweisungen wurden den Instituten als Muster für eigene Betriebsanweisungen zur Verfügung gestellt.
Für Abwässer aus den Bereichen Galvanik, Eloxierbetrieb, Leiterplattenherstellung und Lackierbetrieb wurden vom Umweltamt der Stadt Münster Genehmigungen zur Indirekteinleitung erteilt. Die in diesen Genehmigungen geforderten Abwasseruntersuchungen dürfen vom zentralen Gefahrstofflabor der Universität vorgenommen werden.
Der Gefahrgutbeauftragte der Universität überwachte 11 Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit dem transport gefährlicher Güter. Ferner wurden weitere 7 beauftragte Personen bestellt, die in verschiedenen Instituten Unternehmerpflichten nach den Gefahrgutvorschriften wahrnehmen. Das Gefahrgutbeförderungsaufkommen betrug ca. 500 t.
Der Abfallbeauftragte der Universität erstellte ein betriebliches Abfallwirtschaftkonzept und eine Abfallbilanz nach der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung. Das Konzept enthält insbesondere Angaben über Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle und Darstellungen über getroffene und geplante Abfallvermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen. Sowohl das Konzept als auch die zugehörige Bilanz wurden vom Umweltamt der Stadt Münster anerkannt.
Die Entsorgung von Sonderabfällen aller Art erforderte bei einer Gesamttonnage von 2.496 t Kosten in Höhe von ca. 272 TDM.
Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle waren 47 Behälter mit einem Gesamtvolumen von 3.035 l notwendig. Die Gesamtkosten betrugen 68 TDM.
Mengen- und Kostenentwicklung für Sonder- und radioaktive Abfälle