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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
zur Änderung der Prüfungsordnung
für das Weiterbildende Studium "Mergers & Acquisitions"
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 30. April 2003
vom 24. Oktober 2003




Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Januar 2003 (GV.NW. S. 646), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Prüfungsordnung erlassen:

Artikel I

"Bei erfolgreicher Erbringung der Master-Prüfung verleihen die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gemeinschaftlich nach § 96 Abs. 1 HG Studierenden, die eine Master-Abschlussarbeit aus dem Bereich der Rechtswissenschaften angefertigt haben, den Hochschulgrad eines Master of Laws (Mergers & Acquisitions)", abgekürzt "LL.M.", und Studierenden, die eine Master-Abschlussarbeit aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften angefertigt haben, den Hochschulgrad eines "Executive Master of Business Administration (Mergers & Acquisitions)", abgekürzt "EMBA". Die Studierenden müssen vor Zuteilung der Masterarbeitsthemen angeben, welchen Hochschulgrad sie anstreben."

Artikel II
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 25. September 2003 und des Beschlusses des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 24. September 2003.


    Münster, den 24. Oktober 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.



     Münster, den 24. Oktober 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt



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