Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Forschungsbericht 2003-2004 - Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen

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2003 - 2004

 

 
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Forschungsschwerpunkte 2003 - 2004  
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Allgemeine VWL
Anti-Diskriminierungspolitik und allokative Effizienz - nicht zu vereinbarende Gegensätze?

 
Der Deutsche Bundestag hat 2004 das lang diskutierte Anti-Diskriminierungsgesetz beschlossen. Er beansprucht damit das Ziel, die ungerechtfertige Benachteiligung verschiedener sozialer Gruppen auf dem Arbeits-, auf dem Kapital-, auf dem Wohnungsmarkt sowie auf weiteren Gütermärkten zu unterbinden. Dies wirft aus ökonomischer Perspektive praktische Probleme auf. So stellt sich zunächst die Frage, wie eine “ungerechtfertigte Benachteiligung“ festgestellt werden kann. Offensichtlich lassen sich die Person des Anbieters bzw. des Nachfragers nicht vom betrachteten Gut trennen. Es macht eben sehr häufig einen Unterschied, wer eine Dienstleistung erbringt. Dies kann häufig subjektiv sein, was bei Präferenzen in der Natur der Sache liegt. Viele antidiskriminierungspolitische Maßnahmen verfolgen in der Regel legitime distributive Ziele, führen jedoch in den meisten Fällen aus Effizienzgesichtspunkten zu Fehlanreizen. Häufig werden sogar diejenigen, die eigentlich gefördert werden sollen, faktisch benachteiligt. Behelfsmaßnahmen wie Kontrahierungszwänge setzen an den Symptomen an, bis der Markt komplett ausgeschaltet ist. Aus allokativer Sicht sind also Lösungen zu ermitteln, welche die Preise in ihrer Lenkungsfunktion möglichst wenig beeinträchtigen.

Beteiligter Wissenschaftler:

Dipl.-Volkswirt Dirk Schlotböller

 

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