Allgemeine VWL
Anti-Diskriminierungspolitik und allokative Effizienz - nicht zu vereinbarende Gegensätze?
Der Deutsche Bundestag hat 2004 das lang diskutierte Anti-Diskriminierungsgesetz beschlossen. Er beansprucht
damit das Ziel, die ungerechtfertige Benachteiligung verschiedener sozialer Gruppen auf dem Arbeits-, auf dem
Kapital-, auf dem Wohnungsmarkt sowie auf weiteren Gütermärkten zu unterbinden. Dies wirft aus
ökonomischer Perspektive praktische Probleme auf. So stellt sich zunächst die Frage, wie eine
ungerechtfertigte Benachteiligung festgestellt werden kann. Offensichtlich lassen sich die Person des
Anbieters bzw. des Nachfragers nicht vom betrachteten Gut trennen. Es macht eben sehr häufig einen
Unterschied, wer eine Dienstleistung erbringt. Dies kann häufig subjektiv sein, was bei Präferenzen in
der Natur der Sache liegt. Viele antidiskriminierungspolitische Maßnahmen verfolgen in der Regel legitime
distributive Ziele, führen jedoch in den meisten Fällen aus Effizienzgesichtspunkten zu Fehlanreizen.
Häufig werden sogar diejenigen, die eigentlich gefördert werden sollen, faktisch benachteiligt.
Behelfsmaßnahmen wie Kontrahierungszwänge setzen an den Symptomen an, bis der Markt komplett
ausgeschaltet ist. Aus allokativer Sicht sind also Lösungen zu ermitteln, welche die Preise in ihrer
Lenkungsfunktion möglichst wenig beeinträchtigen.