Kommunalrecht
Kommunen und Staat in den Niederlanden
Interkommunale grenzüberschreitende Kooperationen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet haben zunehmende Relevanz. Für engere Formen der
Zusammenarbeit sind aber eingehende Kenntnisse im niederländischen Kommunalrecht unverzichtbar. Diesem Bedürfnis soll das Forschungsprojekt "Kommunen
und Staat in den Niederlanden" Rechnung tragen.
Ziel des Projekts ist ein problembezogener Vergleich des deutschen Kommunalrechts mit dem Kommunalrecht in den Niederlanden. Nachgegangen wird zunächst der
Frage, über welche Aufgaben und Befugnisse die niederländischen Kommunen verfügen. Das Augenmerk liegt insoweit auf dem Bereich der autonom
wahrzunehmenden kommunalen Aufgaben ("autonomie"; Art. 124 Abs. 1 Grondwet), insbesondere auf der Frage, wie die kommunale Selbstverwaltung in den Niederlanden
nach Inhalt und Umfang ausgestaltet ist. Es wird weiter untersucht, über welche Normsetzungs- und Verwaltungskompetenzen niederländische Kommunen im
Einzelnen verfügen, wobei nach Normsetzungs- und Verwaltungskompetenzen im eigenen Wirkungskreis ("autonome regelgeving" bzw. "autonoom bestuur") und
solchen im übertragenen Wirkungskreis ("medebewindswetgeving" bzw. "medebewindsbestuur"; Art. 124 Abs. 2 Grondwet) zu unterscheiden sein wird. Im
Anschluss daran wird die vertikale Koordination und Steuerung von kommunalen Verwaltungstätigkeiten in den Niederlanden erörtert. Zu den Kernpunkten dieses
Problemkomplexes gehört unter anderem die Frage nach den Aufsichtsformen, die den übergeordneten staatlichen Institutionen zur Verfügung stehen, um
die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen zu lenken. Die Untersuchung befasst sich mit den repressiven (allgemeinen) sowie den präventiven (komplementären)
Aufsichtsmitteln des so genannten "bestuurlijk toezicht" (Administrativaufsicht) nach Art. 132 Abs. 4 und Abs. 3 Grondwet in Verbindung mit den einschlägigen
spezialgesetzlichen Regelungen. Besondere Aufmerksamkeit wird im Rahmen der Überlegungen zur Staatsaufsicht der Frage geschenkt, ob die Form kommunalen
Handelns die Art und den Umfang der staatlichen Aufsicht mitbestimmt.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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