Während die globale Vernetzung
voranschreitet, haben die deutschen "Multimediagesetze" des Bundes und der Länder für Aufregung und Verunsicherung gesorgt. So tragen Online-Provider
nach der gegenwärtigen Rechtslage die Verantwortung für eigene Inhalte sowie fremde Inhalte, die sich auf ihren Servern befinden, wenn sie hiervon
Kenntnis haben und eine Sperrung möglich und zumutbar ist. Erste Urteile deutscher Gerichte zur Haftung von Providern sorgen für weitere
Rechtsunsicherheit.
Der Verein zur Förderung eines
Deutschen Forschungsnetzes e.V. - DFN-Verein - fördert die Kommunikation und den Informations- und Datenaustausch in nationalen und internationalen Netzen
insbesondere von Einrichtungen und Personen aus Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur. Vor dem Hintergrund der derzeitigen unklaren Rechtslage im
Online-Bereich kommt dem DFN-Verein als Selbsthilfeinrichtung der Wissenschaft in Deutschland gegenüber seinen Mitgliedsinstitutionen eine besondere
Verantwortung zu.
Der DFN-Verein hat bereits eine Organisation
zur freiwilligen Selbstkontrolle im Jugendschutz aufgebaut. Der Rechtsausschuss berät den Vorstand in allen rechtlichen Fragen, die bei der Organisation der
Dienstleistungen und bei der Nutzung des Deutschen Forschungsnetzes auftreten. In diesem Rahmen erarbeitet er Handlungsempfehlungen für die Mitglieder des
DFN-Vereins bei rechtlich relevanten Fragen und berät den Vorstand in juristischer Hinsicht bei technischen Maßnahmen, die einen Missbrauch des Netzes
vorbeugend verhindern sollen.
Mit dem Projekt
"Rechtsfragen der Nutzung von Informations- und Kommunikationsdiensten im Deutschen Forschungsnetz" sollen die Aktivitäten des DFN-Vereins und des
Rechtsausschusses durch eine wissenschaftliche Bearbeitung aktueller Rechtsfragen unter Berücksichtigung der Betriebspraxis im Deutschen Forschungsnetz
unterstützt werden. Insbesondere soll die weitere Entwicklung des Deutschen Forschungnetzes als rechnergestütztes Kommunikations- und
Informationssystem für die öffentlich geförderte Forschung und Lehre rechtlich begleitet werden.
Dazu
ist eine Klärung der haftungsrechtlichen Lage des DFN-Vereins und seiner Mitgliedsinstitutionen unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden
Nutzungsbedingungen und Benutzungsordnungen erforderlich. Hinzu kommt die ständige Unterstützung der Anwender des Deutschen Forschungsnetzes bei
Fragestellungen hinsichtlich der Rechtsverträglichkeit technischer Maßnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen. Hierzu ist ein Katalog von
Handlungsempfehlungen für den störungsfreien Betrieb des Netzes erarbeitet worden. Dieser wird aufgrund neuer Urteile ständig gepflegt. Dabei sind
vor allem eingehende Anfragen von Anwendern des Deutschen Forschungsnetzes einzubeziehen. Im Vordergrund steht hierbei die Analyse des Falls auf seine juristische
Relevanz hin und ggf. die Mitwirkung bei der Lösung des Falls vor Ort sowie die Zusammenfassung und Auswertung des Fallmaterials für künftige
Handlungsanleitungen.