Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Forschungsbericht 2003-2004 - Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM)

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Forschungsbericht
2003 - 2004

 

 
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Institut für Informations-,
Telekommunikations- und Medienrecht (ITM)

Tel. (0251) 83-38600/-38640
Fax: (0251) 83-38601/-38644
e-mail: rechtsinformatik@uni-muenster.de,
            itm@uni-muenster.de
www: http://www.itm.uni-muenster.de
Leonardo-Campus 9
48149 Münster
Direktoren: Prof. Dr. Thomas Hoeren; Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M.

Forschungsschwerpunkte 2003 - 2004  
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Zivilrechtliche Abteilung; Prof. Dr. Thomas Hoeren
Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz

 
Die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz fungiert als Bindeglied zwischen dem traditionellen Gewerblichen Rechtsschutz und dem vergleichsweise jungen Informationsrecht. Insoweit bestehen diverse Überschneidungen zwischen den Rechtsgebieten - z.B. bei den immer noch hochaktuellen Entwicklungen zu Fragen des Kennzeichenschutzes für Internet-Domains. Hoch aktuell ist auf Grund der EU-Richtlinie auch die Frage des Patentschutzes für Software. Um dem Gewerblichen Rechtsschutz den Platz in Forschung und Lehre einzuräumen, der ihm auf Grund seiner praktischen Bedeutung gebührt, wurde im Sommersemester 1998 die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz eingerichtet. Direktor der Forschungsstelle ist Prof. Dr. Thomas Hoeren, der die Arbeit auch inhaltlich betreut. Die Forschungsstelle versteht sich in besonderer Weise als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Dies kommt auch durch die besondere Art der Finanzierung der Forschungsstelle zum Ausdruck. Da nur sehr begrenzt auf Hochschulmittel zurückgegriffen werden kann, erfolgt die Finanzierung zum einen durch projektbezogene Drittmittel, zum anderen aus Mitteln des Fördervereins der Forschungsstelle. Die Mitglieder dieses Fördervereins bestehen vor allem aus Unternehmen (z.B. Miele, Claas, BASF, etc.), Verbänden der Region sowie aus Rechts- und Patentanwälten. Die Aktivitäten der Forschungsstelle koordinierte von Ende 2002 bis Anfang 2003 Katrin Knorpp. Im Jahr 2003 übernahm dann Andreas Möller die Betreuung.
  1. Forschung
  2. Forschungsschwerpunkt im Berichtszeitraum waren wiederum Fragen des Domain-, Marken-, Arbeitnehmererfindungs- und Patentrechts. Ein Tätigkeitsschwerpunkt lag im Bereich der Telekommunikations- und Dienstleistungsmarken (Klasse 38). Mit den Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Klasse stellen, beschäftigt sich die "Gruppe 38". Das jährliche Treffen der Gruppe 38 hat sich mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Aktivitäten der Forschungsstelle entwickelt und wird von Richtern des Bundespatentgerichts, diverser Oberlandesgerichte und einigen Landgerichten als informelles Richtertreffen geschätzt. Den teilnehmenden Richtern wird so eine Plattform verschafft, um die neuen Entwicklungen im Markenrecht zu diskutieren. Die erörterten Fragestellungen gehen dabei auch über die markenrechtlichen Probleme der Klasse 38 hinaus.

  3. Lehre
  4. Einen ebenso wichtigen Stellenwert wie die Forschung nimmt die Lehre ein. Nach wie vor besteht ein großes Interesse an der konzeptionell weiterhin einzigartigen Zusatzausbildung zum Gewerblichen Rechtsschutz. Die Zusatzausbildung, die sich über zwei Semester erstreckt, richtet sich primär an Jurastudenten. Im Berichtszeitraum hat sich aber der Anteil der Rechtsreferendare und auch der angehenden Naturwissenschaftler sowie von interessierten Praktikern erhöht. Im Wintersemester werden zunächst in einer Vorlesung von zwei Semesterwochenstunden die erforderlichen Grundkenntnisse dieses vielseitigen und komplexen Rechtsgebiets vermittelt. Um Praktikern die Teilnahme an der Vorlesung zu erleichtern, findet die Vorlesung grundsätzlich im Zweiwochenrhythmus statt. Die Vorlesung endet mit einer Abschlussklausur, in der die Teilnehmer Gelegenheit haben, das Gelernte auf lebensnahe Sachverhalte anzuwenden. Erfolgreiche Teilnehmer der Abschlussklausur haben die Möglichkeit, im folgenden Sommersemester Ihre Kenntnisse in ausgewählten Problemen aus dem Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- sowie Wettbewerbsrecht im Rahmen einer Seminararbeit zu vertiefen. Als Lehrbeauftragte der Vorlesung agierten bis einschließlich des Sommersemesters 2004 zwei ausgewiesene Kenner der Materie: Dr. Ing. Walter Hoormann, langjährig praktizierender Patentanwalt in Bremen und Dr. Peter Mes, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Mitherausgeber der Zeitschrift GRUR (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) und Autor des Kommentars Patentgesetz - Gebrauchsmustergesetz (München, C.H. Beck). Zum Wintersemester 2004/2005 hat Dr. Ing. Walter Hoormann seine Lehrtätigkeit aus Altersgründen leider eingestellt. Auf Grund der großen Nachfrage an der Zusatzausbildung wurde in den Sommersemestern 2003 und 2004 neben den Seminaren von Dr. Ing. Walter Hoormann und Dr. Peter Mes jeweils ein weiteres Seminar angeboten. Als Lehrbeauftragter für diese Seminare konnte Dr. Gerhard Speckmann, Rechtsanwalt in Hamm, Autor des Kommentars zum Wettbewerbsrecht (Carl Heymanns-Verlag), gewonnen werden. Die Zusatzausbildung absolvierten im Durchgang 2002/2003 insgesamt 22 Teilnehmer und im Durchgang 2003/2004 insgesamt 20 Teilnehmer.

  5. Serviceangebot
  6. Über die klassischen Gebiete der Forschung und Lehre hinaus bietet die Forschungsstelle auch diverse Serviceleistungen an. Diese richten sich teilweise exklusiv an die Mitglieder des Fördervereins, teilweise aber auch an die interessierte Öffentlichkeit. Exklusiv für die Mitglieder des Fördervereins wird alle zwei Monate ein Newsletter erstellt. Er informiert umfassend über die aktuellen Urteile und gibt zusammenfassende Hinweise auf lesenswerte und praxisrelevante Beiträge in Fachzeitschriften. Die Entscheidungen können bei Bedarf den Mitgliedern im Volltext zur Verfügung gestellt werden. Ferner werden für Vereinsmitglieder verschiedene Fragestellungen gutachterlich bearbeitet. Die rechtlichen Fragestellungen umfassten dabei einerseits markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Probleme und andererseits Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfinderrechts. Nicht nur für die Mitglieder, sondern auch für die interessierte Öffentlichkeit organisiert die Forschungsstelle neben den bereits angesprochenen Treffen der Gruppe 38 in unregelmäßigen Abständen Vortragsveranstaltungen. Im Rahmen der Mietgliederversammlung des Fördervereins der Forschungsstelle sprach im Dezember 2003 Erik Nooteboom, Referatsleiter bei der Europäischen Kommission, zum Thema "The latest developmentsin C- IPR law and future prospects". Im Jahr 2004 konnte Jörg Heithoff gewonnen werden, der einen Vortrag zum Thema "Is design good business? Markt, Macht und Recht für designorientierte Unternehmen" hielt. Gegen Ende des Jahres hat Prof. Dr. Bartenbach am ITM einen gut besuchten Vortrag zum Thema "Neue Entwicklungen im Arbeitnehmererfindungsrecht" gehalten. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fördervereins 2004 hielt Dr. Meier–Beck, Richter am Bundesgerichtshof, den Festvortrag zum Thema "Herausgabe des Verletzergewinns im Patentrecht - Strafschadensersatz nach deutschem Recht?"

  7. Folgeprojekte
  8. Die Forschungsstelle ist als etablierte Einrichtung Ausgangspunkt für diverse Folgeprojekte aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. An erster Stelle steht hier das zum Jahresende 2004 ausgelaufene von der Europäischen  Gemeinschaft geförderte Projekt Intellectual Rights-Helpdesk (IPR-Helpdesk). Der IPR-Helpdesk hat zum Ziel, das Bewusstsein in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte zu stärken und diesbezüglich Hilfestellungen zu bieten. Zielgruppe dieses Projektes, das aus einem Konsortium von sechs europäischen Partnern besteht, sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie europäische Forschungsprojekte.

    Weiter fortgeführt wurde auch der interdisziplinäre Diplomstudiengang Biotechnologie. Der im Jahr 2000 für 30 Studierende eingerichtete Studiengang soll die künftigen Diplom-Biotechnologen für die Berufspraxis qualifizieren. Der Lehrplan sieht neben betriebswirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern auch die Vermittlung von Grundlagen im Patentrecht und in der Betriebswirtschaftslehre vor. Die Vermittlung des juristischen Fachwissens ist dem ITM auf Grund seiner in der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz aufgebauten Kompetenzen übertragen worden. Den Lehrauftrag hat ein Mitglied des Fördervereins, Rechtsanwalt Thomas Meinke aus Dortmund, übernommen.

    In Kooperation mit der Patentverwertungsgesellschaft PROvendis und mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das ITM erstmals eine virtuelle Fortbildung zu Patenten an Hochschulen erarbeitet. Hierbei konnten insbesondere die Ergebnisse der Forschung aus dem letzten Berichtszeitraum zu diesem Thema gewinnbringend genutzt werden. Ziel des Kurses ist es, in acht Kapiteln die wesentlichen praxisrelevanten Fragen zum Patentrecht auch für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Der Zeitaufwand für diesen Kurs beträgt ca. 30 bis 40 Stunden. Hierdurch sollen Hochschulbeschäftigte einen grundlegenden Überblick über die Bedeutung des Patentrechts und des Arbeitnehmererfindungsrechts an deutschen Hochschulen erhalten. Die Teilnehmer erlangen grundlegende Kenntnisse über die rechtlichen Möglichkeiten einer Absicherung ihrer Forschungsergebnisse, deren Verwertungsmöglichkeiten sowie die häufigsten Fehlerquellen im Hinblick auf ein Patent für eigene Erfindungen. Die kostenfreie Fortbildung ist als Dauerangebot konzipiert und wird unter der Domain www.patentfuehrerschein.de angeboten. Der "Patentführerschein" schließt mit einer Online-Prüfung ab. Bei Bestehen dieser Prüfung wird gemeinsam vom ITM und von PROvendis ein Zertifikat ausgestellt. Wegen der guten Resonanz auf den Patentführerschein wurde das Angebot ebenfalls unter der Domain www.patentfuehrerschein.de um ein weiteres Modul "Kooperation zwischen Hochschule und Wirtschaft" erweitert. Diese Erweiterung richtet sich, wie die erfolgreiche "Urversion", gleichermaßen an Juristen und Nichtjuristen. Sie wird wiederum vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt und von der Firma Heimspiel, Münster, technisch umgesetzt und betreut. Ziel der Erweiterung ist es, nicht nur Fragen aus der Praxis zum Basiswissen des Patent- und Arbeitnehmererfinderrechts, sondern auch die grundlegenden Fragen bei Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmern zu beantworten. Bei der Konzeption des Angebots wurde besonderer Wert auf verständliche Sprache gelegt und es vermieden, die Teilnehmer mit einer juristenüblichen Fülle von Fachbegriffen zu konfrontieren. In neun Kapiteln erhalten die Teilnehmer die Informationen, wie auch bei Kooperationen zwischen Hochschulen und der Wirtschaft Forschungs- und Arbeitsergebnisse rechtlich geschützt werden können und welche Verwertungsformen es gibt. Der Zeitaufwand beträgt je nach individuellem Lerntempo zwischen 30 und 40 Stunden. Das erlangte Wissen können die Absolventen anschließend in eine online abzulegende Prüfung einbringen, die bei Erfolg mit einem Zertifikat des ITM endet. Neben diesem neuen Zertifikat kann weiterhin das Zertifikat zum Patentrecht erworben werden. Seit dem Relaunch des Patentführerscheins im September 2004 haben sich zu dem Grundmodul über 800 Teilnehmer angemeldet und rund 120 Teilnehmer haben das Zertifikat erworben.

    Beteiligte Wissenschaftler:

    Prof. Dr. Thomas Hoeren, Andreas Möller, Silke Naus, Katrin Knorpp

    Veröffentlichungen:

    Knorpp, Katrin, Arbeitnehmererfindungsrecht - Quo Vadis?, in GRUR 2003, S. 219

 

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