Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts
Verfassungsrecht
Im Rahmen dieses Projektes wird die Frage nach der Bedeutung von Diözesansynoden und -foren als Mittel der Teilnahme der Gläubigen an den
Leitungsfunktionen der Kirche aufgeworfen. Die Situation der deutschen Kirche hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten dramatisch verändert. Die meisten
Diözesen befinden sich in einer finanziell mehr oder weniger angespannten Lage, die dazu zwingt, alle Stukturen und Einrichtungen der Diözesen neu zu
bewerten und gegebenenfalls einzuschränken oder abzuschaffen. Angesichts der nun anstehenden Neuausrichtungen ist es Ziel dieses Projektes, den Grundsatz
"Was alle angeht, soll auch von allen beraten werden" in Erinnerung zu rufen und die Bedeutung synodaler und foraler Prozesse herauszustellen.
Das Priesterseminar ist im heutigen Bewusstsein ein Ort des Schwundes, denn der Rückgang der Seminaristenzahlen steht im Vordergrund der Wahrnehmung. Dass
das Seminar heute zugleich mit einer Fülle von Fragestellungen konfrontiert ist, die auch von rechtlicher Relevanz sind, fand in der Literatur bislang kaum
Beachtung. Das Projekt beschäftigt sich deshalb mit dem Seminar in seiner derzeitigen Rechtsgestalt und geht dabei auf verschiedene praktische Fragen ein, die
sich den für die Priesterausbildung Verantwortlichen gegenwärtig stellen. Unter anderem werden folgende aktuelle Themen behandelt: Möglichkeiten
einer interdiözesanen Kooperation, Priesterausbildung durch kirchliche Bewegungen und Gemeinschaften, Verhältnis von Propädeutikum und
Seminar, Aufnahme andernorts entlassener oder abgewiesener Kandidaten, Erlaubtheit psychologischer Abklärungen zur Beurteilung der Eignung, etc.