Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Direktor: Prof. Dr. Wolfgang Ströbele |
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Fax: (0251) 83-28317 e-mail: 15wost@wiwi.unui-muenster.de www: http://www.wiwi.uni-muenster.de/~15/index.htm |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 04 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
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Paradigmenwechsel in der Regulierungspolitik: Essential facilities
Der Gesetzgeber hat einen
für Europa völlig neuen Ansatz zur Neuregulierung der Energiemärkte gewählt, der weit
über die Streichung der bisherigen Ausnahmen vom Kartellverbot und vom Verbot von Demarkations-
und Konzessionsverträgen hinaus reicht. Der neue Ansatz beinhaltet auch die Anwendung der
sogenannten Essential-facilities-Doktrin, der zufolge Netzbetreiber potentiellen Wettbewerbern Zugang zu ihren
Einrichtungen gewähren müssen, sofern diese für die Entstehung von Wettbewerb, so der
namengebende Begriff, wesentlich oder (vielleicht präziser) unverzichtbar sind. Der verweigerte "Zugang
zu den eigenen Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen" wurde damit erstmals ausdrücklich als
Tatbestand des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in das GWB aufgenommen. Bei
näherer Betrachtung sind die ökonomischen Implikationen weitreichender, als der knappe
einschlägige (Teil-)Satz des § 19 Abs. 4 Nr. 4 (i. V. m.
§ 20 Abs. 1 GWB) vermuten
läßt, mit dem diese 'Doktrin der unverzichtbaren Einrichtungen' Einzug in die deutsche
Wettbewerbspolitik insgesamt - und eben nicht nur in die Regulierung der Energiemärkte -
gehalten hat.
Die bisher ergriffenen Maßnahmen werden dabei in der Literatur regelmäßig als solche der
Deregulierung und Liberalisierung rezipiert. Diese Einschätzung beinhaltet allerdings eine nicht
unerhebliche Übertreibung: weitreichende Eingriffe in die Property Rights der betroffenen Netzbetreiber
sind ebenso die Folge wie weiterhin bestehender und zum Teil neu geschaffener (!) Regulierungsbedarf.
Somit
sind die zu erwartenden Folgen der Essential-facilities-Doktrin genauer zu ermitteln und zukünftige
institutionelle Optionen auszuloten, um eine Grundlegung für die (notwendigerweise politische, nicht
wissenschaftliche) Bewertung der Doktrin zu finden.
Beteiligter Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
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