Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Institut für Kriminalwissenschaften Bispinghof 24/25 48143 Münster Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Friedrich Dencker |
Tel. (0251) 83-22751
Fax: (0251) 83-21180 e-mail: instkrim@uni-muenster.de www: http://www.jura.uni-muenster.de/kr/default.htm |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
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Begleitforschung zügiger Jugendstrafverfahren bei
In Münster haben
die Polizei und Staatsanwaltschaft, das Jugendamt, Amt für soziale Dienste und Amtsgericht im
vergangenen Sommer vereinbart, Strafverfahren gegen jugendliche Intensivtäter 'mit besonderer
Beschleunigung' (im Folgenden 'zügiges Jugendstrafverfahren' genannt) zu bearbeiten ('Vereinbarung
zur Beschleunigung von Verfahren ....' Münster, AktZ.: 421-508).
Jugendliche Mehrfachtäter
werden mit Blick auf die anzunehmende Inzidenzrate und die zu berücksichtigenden Deliktsarten in der
Kriminologie und Kriminalpraxis sowie für das Dunkelfeld und das Hellfeld recht unterschiedlich
definiert. Gleichwohl ist der Anteil dieser Tätergruppe an einem Geburtsjahrgang nach allen
Definitionen jeweils sehr gering. So betrug unter den 13-, 15- und 17-Jährigen der Anteil der
Jugendlichen, die in der Münsteraner Schulbefragung 2000 angegeben hatten, in den vergangenen
zwölf Monaten mindestens fünf Gewaltdelikte begangen zu haben, bei einer engen Definition
(Raub oder Körperverletzung mit Gegenstand oder Waffe) 1,3% (bei zusätzlicher
Berücksichtigung der Körperverletzung ohne Waffen: 3,4%).
Der Münsteraner Polizei sind nach den in der o.g. Vereinbarung festgelegten Kriterien (mindestens zwei
erfasste Taten mit mindestens sechs Delikten, unter denen sich mindestens eine Gewalttat oder ein schwerer
Diebstahl befinden) weniger als 75 jugendliche Mehrfachtäter bekannt (mehr als 0,75% aller ca. 9.500
Münsteraner Jugendlichen). Gleichwohl begehen diese Mehrfachtäter, so die wiederholte
Beobachtung in (internationalen) kriminologischen Untersuchungen, einen großen Teil der Gewalt- und
schweren Eigentumsdelikte ihrer jeweiligen Altersgruppe, häufig auch über mehrere Lebensjahre
hinweg (so genannte Karrieretäter). Die
hierin konzentriert zum Ausdruck kommenden persönlichen und gesellschaftlichen Problemlagen legen
es unter erzieherischen und kriminalpräventiven Gesichtspunkten nahe, jugendliche Mehrfachtäter
zu einem Schwerpunkt der polizeilichen, justitiellen und sozialpädagogischen Arbeit zu machen.
Sowohl in der Jugendkriminologie
als auch in der Praxis der Jugendstrafrechtspflege wird allgemein die kriminalpädagogisch plausible
Ansicht vertreten, dass eine jugendstrafrechtliche Reaktion am ehesten dann eine positive erzieherische und
legalbewährende Wirkung entfalten kann, wenn sie alsbald nach der Tat erfolgt. In Münster (wie
anderenorts) beträgt indessen bei jugendlichen Mehrfachtätern der Zeitraum zwischen der
Tatbegehung und der Hauptverhandlung nach übereinstimmenden Einschätzungen der Praktiker
in der Regel mehr als vier Monate. Deshalb wurde in der o.g. Vereinbarung als ein erster Schritt die
Durchführung eines zügigen Strafverfahrens für jugendliche Mehrfachtäter
beschlossen (zu den Einzelheiten der organisatorischen Durchführung, siehe dort).
Um die vermuteten Effekte allein eines zügigen
Verfahrens in einer Begleitforschung so kontrolliert wie möglich überprüfen zu
können, sollen zunächst keine weiteren Änderungen, insbesondere nicht im
sozialpädagogischen Betreuungsangebot vorgenommen werden. In Anbetracht
der richterlichen Unabhängigkeit, aber auch wegen der sachlichen Verschiedenheiten der in Betracht
kommenden Fälle, wurde in der Vereinbarung nicht exakt festgelegt, bis zu welcher Dauer ein
Jugendstrafverfahren (von der Tätervernehmung bis zum Verfahrensabschluss durch Urteil oder
Einstellung) als 'beschleunigt' anzusehen ist. Die Beteiligten waren sich jedoch darüber einig, dass ein
zügiges Jugendstrafverfahren, um die erwarteten positiven Effekte zu erreichen, nach spätestens
zehn Wochen abgeschlossen sein sollte. Im Rahmen von biografischen sowie problemzentrierten Interviews
sollend die Jugendlichen bis zum Ende des Heranwachsendenalters in jährlichem Abstand befragt
werden (qualitatives Panel). Zudem werden Akten erhoben sowie Familienmitglieder und die beteiligten
Institutionen befragt. Die Auswertung erfolgt vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Münsteraner
Kriminalitätsbefragung. Forschungsmittel sind beantragt.
Drittmittelgeber: Beteiligte Wissenschaftler:
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