Forschungsbericht 1999-2000   
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[Pfeile  gelb] Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 08 - Geschichte / Philosophie
Historisches Seminar
Neuere und Neueste Geschichte
 


Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang
mit der nationalsozialistischen Vergangenheit.
Entnazifizierung und Aufklärung von NS-Unrecht unter den
Bedingungen personeller und strafrechtlicher Kontinuität nach 1945

Die deutsche Justiz hat sich nach 1945 nicht nur mit der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit schwer getan, auch die justizielle Beurteilung de Verbrechen des Nationalsozialismus war häufig Gegenstand erbitterter Empörung und öffentlicher Diskussionen. Mögliche Zusammenhänge zwischen einer unzureichenden Entnazifizierung und Demokratisierung des betreffenden Justizpersonals einerseits und der häufig zögerlichen und vom Ergebnis her nicht immer befriedigenden Tätigkeit der Justizbehörden bei der Verfolgung von NS-Verbrechern andererseits sind indes schon häufig vermutet und unterstellt, in letzter Konsequenz aber nie wissenschaftlich untersucht und bewiesen worden. Obwohl es der zeitgeschichtlichen Forschung in den letzten Jahren gelungen ist, den staatlichen Neubeginn nach 1945 auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und ebenso Formen, Bedingungen und Verlauf der Entnazifizierung der Beamtenschaft weitgehend aufzuarbeiten, steht ein solches Unternehmen für den Bereich der Richter und Staatsanwälte noch aus. Auch ist es bisher noch nicht gelungen, die bald nach dem Krieg beginnende strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechern einheitlich zu erfassen und diese hinsichtlich möglicher personeller oder strafrechtlicher Kontinuitäten einer zeit- und rechtsgeschichtlichen Analyse zu unterziehen. Das Forschungsprojekt will Zusammenhänge und Rückwirkungen zwischen einem nicht oder nur unzureichend erfolgten personellen Neubeginn der Justiztätigkeit nach 1945 und daraus resultierenden möglichen Versäumnissen einer nicht im vollen Umfang durchgeführten Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts analysieren. Bedingungen, Formen und Wirkungen des Umgangs der Justiz mit den erkennbaren Verbrechen des Nationalsozialismus sollen allgemein für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln und konkret auf der Ebene der mit NS-Strafprozessen und Wiedergutmachungsverfahren befaßten regionalen und überregionalen Entscheidungsträger untersucht werden. Angenommen werden kann, daß eine Beteiligung ehemaliger Richter und Staatsanwälte des Dritten Reiches an der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen generationsbedingt nur bis Anfang der siebziger Jahre möglich war und bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die größte Zahl der Verfahren abgearbeitet werden konnte.

Drittmittelgeber:

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. R. Schulze (Leiter), Prof. Dr. Hans-Ulrich Thamer (Leiter), K. van Bebber, H. Holtmann, K. Müller, Dr. H.-E. Niermann, M. Wogersien

Veröffentlichungen:

van Bebber, K.: Wiedergutgemacht? Die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesergänzungsgesetz durch die Entschädigungsgerichte im OLG- Bezirk Hamm, [im Druck], voraussichtlich Berlin 2001.

Niermann, H.-E.: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im OLG Bezirk Hamm 1933-1945. Grundlagen, Grenzen und Fragestellungen eines zeitgeschichtlichen Forschungsvorhabens, in: Justiz und Nationalsozialismus (= Juristische Zeitgeschichte 1), hg. vom Justizministerium des Landes NRW, 1993, S. 1-46.

Thamer, H.-U.: Fragen eines Zeithistorikers an die "Juristische Zeitgeschichte, in: Per spektiven und Projekte (Juristische Zeitgeschichte 2), hg. vom Justizministerium des Landes NRW, 1994, S. 53-64.

Wogersien, M.: Die Rückerstattung von ungerechtfertigt entzogenen Vermögensgegenständen Eine Quellenstudie zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts aufgrund des Gesetzes Nr. 59 der britischen Militärregierung, [Diss.], Münster 2000.

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-10-17