Forschungsbericht 1999-2000 | |
Historisches Seminar
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Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 08 - Geschichte / Philosophie Historisches Seminar Neuere und Neueste Geschichte | ||||
Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang
Die deutsche Justiz hat sich nach 1945 nicht nur mit der Aufarbeitung ihrer eigenen
Vergangenheit schwer getan, auch die justizielle Beurteilung de Verbrechen des
Nationalsozialismus war häufig Gegenstand erbitterter Empörung und
öffentlicher Diskussionen. Mögliche Zusammenhänge zwischen
einer unzureichenden Entnazifizierung und Demokratisierung des betreffenden
Justizpersonals einerseits und der häufig zögerlichen und vom Ergebnis
her nicht immer befriedigenden Tätigkeit der Justizbehörden bei der
Verfolgung von NS-Verbrechern andererseits sind indes schon häufig vermutet
und unterstellt, in letzter Konsequenz aber nie wissenschaftlich untersucht und
bewiesen worden. Obwohl es der zeitgeschichtlichen Forschung in den letzten Jahren
gelungen ist, den staatlichen Neubeginn nach 1945 auch für das Bundesland
Nordrhein-Westfalen und ebenso Formen, Bedingungen und Verlauf der
Entnazifizierung der Beamtenschaft weitgehend aufzuarbeiten, steht ein solches
Unternehmen für den Bereich der Richter und Staatsanwälte noch aus.
Auch ist es bisher noch nicht gelungen, die bald nach dem Krieg beginnende
strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechern einheitlich zu erfassen und diese
hinsichtlich möglicher personeller oder strafrechtlicher Kontinuitäten
einer zeit- und rechtsgeschichtlichen Analyse zu unterziehen. Das Forschungsprojekt
will Zusammenhänge und Rückwirkungen zwischen einem nicht oder nur
unzureichend erfolgten personellen Neubeginn der Justiztätigkeit nach 1945
und daraus resultierenden möglichen Versäumnissen einer nicht im vollen
Umfang durchgeführten Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts
analysieren. Bedingungen, Formen und Wirkungen des Umgangs der Justiz mit den
erkennbaren Verbrechen des Nationalsozialismus sollen allgemein für die
Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln und konkret auf
der Ebene der mit NS-Strafprozessen und Wiedergutmachungsverfahren
befaßten regionalen und überregionalen Entscheidungsträger
untersucht werden. Angenommen werden kann, daß eine Beteiligung ehemaliger
Richter und Staatsanwälte des Dritten Reiches an der strafrechtlichen
Verfolgung von NS-Verbrechen generationsbedingt nur bis Anfang der siebziger Jahre
möglich war und bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die größte Zahl
der Verfahren abgearbeitet werden konnte.
Drittmittelgeber:
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter