Staatskirchenrecht
- Ein Sonderthema im Spannungsfeld kirchliche Ehe - Ziviltrauung stellt das
Verbot der kirchlichen Voraustrauung dar, wie es im System der obligatorischen Ziviltrauung
in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern besteht. Manche Paare,
die kirchlich heiraten können und wollen, sind aus finanziellen Gründen nicht
bereit, zivil zu heiraten, was nach dem deutschen Eherecht in der Regel vor der kirchlichen
Eheschließung zu geschehen hat. Das Projekt widmet sich zunächst der Frage nach
der Genese des Voraustrauungsverbotes seit der französischen Revolution bis zu seiner
gesetzlichen Umsetzung im geltenden Recht, um vor diesem Hintergrund die konkret
vorzufindenen praktischen Lösungsmodelle in Deutschland kritisch zu hinterfragen.
- Die Untersuchung befasst sich mit kanonistischen
und staatskirchenrechtlichen Fragen zum Thema Ständiger Diakonat in der
Militärseelsorge. Unter diesem Blickwinkel werden zum einen die einschlägigen
staatlichen und die neuesten kirchenrechtlichen Erlasse und Dokumente reflektiert und die
rechtsgeschichtliche Entwicklung des Ständigen Diakonats seit dem Zweiten
Vatikanischen Konzil aufgezeigt. Mit der Kommentierung der geltenden neuesten
universalrechtlichen und partikularrechtlichen Regelungen reicht die Untersuchung über
den gewählten Themenbereich der Kategorialseelsorge hinaus. Konkrete Entwürfe
zur Ordnung des Ständigen Diakonats in der deutschen Militätseelsorge werden
aufgezeigt. Das Projekt bietet einen Diskussionsbeitrag zum Thema: Aktive Soldaten als
Diakone.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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