Forschungsbericht 1999-2000   
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[Pfeile  gelb] Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät
Institut für Kanonisches Recht
Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts
 


Eherecht

  1. Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit Kinder und Jugendliche, die die Ehescheidung der eigenen Eltern erlebt haben, dadurch langfristig psychische Störungen davontragen können und sich in der Folge auch eine Beeinträchtigung ihrer späteren eigenen Bindungs- und Eheführungsfähigkeit gemäß c. 1095 n. 3 des Codex Iuris Canonici herausbilden kann.

     

  2. Ohne Zweifel gehört das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe zu den zentralen Lehrinhalten der katholischen Kirche über die Ehe. Auch über die Konfessionsgrenzen hinweg ist die Unauflöslichkeit als zum "katholischen" Verständnis der Ehe gehörend bekannt. Umso mehr muss es erstaunen, dass das kirchliche Gesetzbuch in seinen Bestimmungen über die Ehe Regelungen über die Auflösung bestimmter Ehen enthält.

    Das Projekt beschäftigt sich mit dem Widerspruch zwischen der Unauflöslichkeit der Ehe in der Doktrin und der Auflösung bestimmter Ehen in der Disziplin der Kirche. Ausgehend von einer kritischen Beleuchtung der gegenwärtigen Auflösungsbestimmungen im Licht der ehetheologischen Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils wird aufgezeigt, dass die Kirche eine Ehe zwar nicht auflösen, dass sie aber aufgrund ihrer Rechtsvollmacht über die Ehe den Ehegatten eine zweite Eheschließung ermöglichen kann.

Beteiligte Wissenschaftler:

Lic. iur. can. Klaus Schmalzl, Dr. Markus Güttler

Veröffentlichungen:

Schmalzl, Klaus: Scheidungs-Trauma und Kanonische Ehefähigkeit. Der Einfluss der Scheidung der Eltern auf die spätere Bindungs- und Eheführungsfähigkeit ihrer Kinder, Essen 2000 (= Beihefte zum Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici; 25)

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-12-06