Forschungsbericht 1999-2000 | |
Institut für Kanonisches Recht
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Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät Institut für Kanonisches Recht Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts | ||||
Kleriker-Dienstrecht
Dem Zweiten Vatikanischen Konzil kommt das Verdienst zu, den Anspruch der
Kleriker auf wirtschaftliche Versorgung als Inhalt des
Inkardinationsverhältnisses begriffen zu haben. Mit dem an der
tatsächlichen Dienstleistung des Priesters anknüpfenden
Remunerationsprinzip hat das Konzil zugleich ein neuartiges Konzept der
Konkretisierung dieses Anspruchs auf Versorgung in das kirchliche Rechtsleben
eingeführt.
Mit Blick auf das kirchliche Gesetzbuch von 1983 könnte man den Eindruck gewinnen,
als sei die Versorgung der Kleriker nun zur Gänze durch ein reines Entlohnungssystem
sichergestellt. Demgegenüber ist jedoch zu bemerken, dass der Gesetzgeber den Beginn
und das Ende des Versorgungsanspruchs eines Klerikers an das Bestehen des
Inkardinationsverhältnisses knüpft. Hierbei erweist sich die
Verhältnisbestimmung von Dienstleistung und Inkardination im Hinblick auf den
Versorgungsanspruch als eine eminent praktische Fragestellung.
Die Untersuchung fragt danach, ob es einen von der konkreten Dienstleistung
unabhängigen Anspruch des Klerikers auf eine Grundversorgung gibt.
Darüberhinaus stellt sich die Fage, wie es mit dem Versorgungsanspruch arbeitsloser
Ständiger Diakone mit Zivilberuf bestellt ist und welche Ansprüche fortbestehen,
wenn ein Kleriker seinen Dienst von selbst aufgibt oder aufgeben muss.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter