Forschungsbericht 1999-2000   
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[Pfeile  gelb] Forschungsschwerpunkte 1999 - 2000
Fachbereich 02 - Katholisch-Theologische Fakultät
Institut für Kanonisches Recht
Einzelprobleme des Kirchen- und Staatskirchenrechts
 


Kleriker-Dienstrecht

Dem Zweiten Vatikanischen Konzil kommt das Verdienst zu, den Anspruch der Kleriker auf wirtschaftliche Versorgung als Inhalt des Inkardinationsverhältnisses begriffen zu haben. Mit dem an der tatsächlichen Dienstleistung des Priesters anknüpfenden Remunerationsprinzip hat das Konzil zugleich ein neuartiges Konzept der Konkretisierung dieses Anspruchs auf Versorgung in das kirchliche Rechtsleben eingeführt.

Mit Blick auf das kirchliche Gesetzbuch von 1983 könnte man den Eindruck gewinnen, als sei die Versorgung der Kleriker nun zur Gänze durch ein reines Entlohnungssystem sichergestellt. Demgegenüber ist jedoch zu bemerken, dass der Gesetzgeber den Beginn und das Ende des Versorgungsanspruchs eines Klerikers an das Bestehen des Inkardinationsverhältnisses knüpft. Hierbei erweist sich die Verhältnisbestimmung von Dienstleistung und Inkardination im Hinblick auf den Versorgungsanspruch als eine eminent praktische Fragestellung.

Die Untersuchung fragt danach, ob es einen von der konkreten Dienstleistung unabhängigen Anspruch des Klerikers auf eine Grundversorgung gibt. Darüberhinaus stellt sich die Fage, wie es mit dem Versorgungsanspruch arbeitsloser Ständiger Diakone mit Zivilberuf bestellt ist und welche Ansprüche fortbestehen, wenn ein Kleriker seinen Dienst von selbst aufgibt oder aufgeben muss.

Beteiligter Wissenschaftler:

Lic. iur. can. Peter Platen

Veröffentlichungen:

Platen, Peter: Die Sustentation der Kleriker. Der Neuansatz in der Versorgung der Kleriker mit Blick auf ausgewählte Problemstellungen, Essen 2000 (= Beihefte zum Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici; 24)

 
 
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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2001-12-06