Forschungsbericht 1997-98   
WWU-Logo Institut für Umwelt- und Planungsrecht
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster
Tel. (0251) 83-29793
Fax: (0251) 83-29297
e-mail: iup@uni-muenster.de
WWW: http://www.uni-muenster.de/Jura.iup/

Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass

 
 
 
[Pfeile blau] Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Umwelt- und Planungsrecht
Abfallrecht
 


Abfallentsorgung durch Dritte

Die Studie betrachtet die in § 50 Abs.3 KrW-/AbfG etwas versteckt geregelte Anzeigepflicht für beauftragte Dritte. Das Kreislaufwirtschafts.- und Abfallgesetz eröffnet in § 16 Abs.1 S.1 den zur Entsorgung von Abfällen Verpflichteten die Möglichkeit, Dritte mit der Durchführung und Entsorgung zu beauftragen. Um den Behörden die Kontrolle der beauftragten Dritten zu ermöglichen, verpflichtet das Gesetz die Fremdentsorger u.a. in § 50 Abs.3 KrW-/AbfG, ihre Tätigkeit anzuzeigen. Mit Blick auf die Vorgaben der EG-Abfallrahmenrichtlinie wird eine Anwendung der Anzeigepflicht auch auf beauftragte Verbände nach § 17 Abs.1 und beauftragte Einrichtungen nach § 18 Abs.1 KrW-/AbfG befürwortet sowie eine Erstreckung in sachlicher Hinsicht auf alle Entsorgungstätigkeiten, für die keine Genehmigungen oder speziellen Anzeigen vorgeschrieben sind.

Beteiligter Wissenschaftler:

Dr. M. Locher

Veröffentlichungen:

Locher, M.: Anzeigepflichten bei der Drittentsorgung von Abfällen, Natur und Recht 1997, 170 ff.

 
 
[Startseite
(Rektorat)] [Inhaltsverzeichnis] [vorherige Seite] [nächste
Seite]

Hans-Joachim Peter
EMail: vdv12@uni-muenster.de
HTML-Einrichtung: Izabela Klak
Informationskennung: FO03KC03
Datum: 1999-07-13