Forschungsbericht 1997-98 | |
Institut für Umwelt- und Planungsrecht
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Forschungsschwerpunkte 1997 - 1998
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Umwelt- und Planungsrecht Abfallrecht | ||||
Abfallentsorgung durch Dritte
Die Studie betrachtet die in § 50 Abs.3 KrW-/AbfG etwas versteckt geregelte
Anzeigepflicht für beauftragte Dritte. Das Kreislaufwirtschafts.- und Abfallgesetz
eröffnet in § 16 Abs.1 S.1 den zur Entsorgung von Abfällen Verpflichteten
die Möglichkeit, Dritte mit der Durchführung und Entsorgung zu beauftragen. Um
den Behörden die Kontrolle der beauftragten Dritten zu ermöglichen, verpflichtet
das Gesetz die Fremdentsorger u.a. in § 50 Abs.3 KrW-/AbfG, ihre Tätigkeit
anzuzeigen. Mit Blick auf die Vorgaben der EG-Abfallrahmenrichtlinie wird eine Anwendung
der Anzeigepflicht auch auf beauftragte Verbände nach § 17 Abs.1 und beauftragte
Einrichtungen nach § 18 Abs.1 KrW-/AbfG befürwortet sowie eine Erstreckung in
sachlicher Hinsicht auf alle Entsorgungstätigkeiten, für die keine Genehmigungen
oder speziellen Anzeigen vorgeschrieben sind.
Beteiligter Wissenschaftler:
Veröffentlichungen: |
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Hans-Joachim Peter