Die Forschung hat vier Schwerpunkte:
- Verfassungsrecht, insbes. Grundrechte und Staatsorganisationsrecht;
- Polizei- und Ordnungsrecht;
- Verfassungsgeschichte;
- Kulturrecht.
Der Hochschullehrer arbeitet mit Unterstützung der Mitarbeiter an Lehrbüchern,
Kommentaren,
Verträgen, Aufsätzen und Rechtsgutachten zu diesen Materien. Die Mitarbeiter sind in Einzelprojekte
eingebunden und arbeiten an Dissertationen und Habilitationen auf diesen Gebieten.