FAQ / Häufig gestellte Fragen

Werden Eignungsprüfungen anderer Universitäten oder Hochschulen anerkannt?

Eine generelle Anerkennung von Eignungsprüfungen anderer Universitäten kann nicht ausgesprochen werden.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Eine kurzfristige Anerkennung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Im Fall einer Anerkennung ist eine kurze Prüfung zur Einstufung in das Fach „Schulpraktisches Instrument“ notwendig.

Wie sieht die Eignungsprüfung aus?

Die Eignungsprüfung besteht aus 5 Prüfungsteilen:

  • Musiktheorie und Gehörbildung (Klausuren)
  • Künstlerische Praxis
  • Schulpraktisches Instrument
  • Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie
  • Kolloquium

Ausführliche Informationen zum Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie hier: Detailinformationen zur Prüfung

Ist eine Anmeldung zur Eignungsprüfung kostenpflichtig?

Nein, eine Gebühr wird nicht erhoben.

Muss dem Anmeldeformular ein Anschreiben beigefügt werden?

Nein, es kann aber ein Anschreiben oder Motivationsschreiben den Unterlagen beigefügt werden.

Muss das Programm der Eignungsprüfung vorher eingereicht werden?

Nein. Bitte bringen Sie das Programm in zweifacher Ausfertigung zur Prüfung mit.

Müssen zu den vorgetragenen Stücken der Eignungsprüfung vorher Noten eingereicht werden?

Nein. Bitte bringen Sie lediglich Ihr eigenes, für die Prüfung genutztes Notenexemplar mit.

Gibt es einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung?

Vorbereitungskurse für Musiktheorie und Gehör sind in Planung.
Die Termine werden auf der Homepage des Instituts hier und unter den Terminen für die Eignungsprüfung veröffentlicht.

Kann die Eignungsprüfung an einem Tag meiner Wahl stattfinden?

Aus organisatorischen Gründen können Wunschtermine nicht berücksichtigt werden.

Was ist im Krankheitsfall zu tun?

Im Fall einer Erkrankung zum Prüfungstermin ist eine Abmeldung von der Prüfung erforderlich, ein ärztliches Attest kann nachgereicht werden.
Im Fall einer Erkrankung kann ein Ersatztermin vor dem nächsten Einschreibungstermin angeboten werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wann sollte ich am Tag meiner praktischen Eignungsprüfung da sein?

Die genaue Prüfungszeit und auch die Einspielzeit werden Ihnen ca. 10 Tage vor der Prüfung per Mail mitgeteilt.

Wo kann ich mich am Tag der Prüfung einspielen/einsingen?

Am Tag der Eignungsprüfung stehen Räume zum Einspielen und Einsingen zur Verfügung.

Ist es möglich, Instrumentalbegleitung für die Eignungsprüfung zu bekommen?

Eine Begleitung kann grundsätzlich nicht gestellt werden. Eine eigene Begleitung (max. 1 Person) kann mitgebracht werden.
Die technischen Möglichkeiten zur Verwendung eines Playback (Handy/CD) sind vorhanden.

Meine Begleitung ist kurzfristig erkrankt. Kann ich meine Aufnahmeprüfung auch ohne Begleitung absolvieren?

Ja, die Eignungsprüfung kann auch ohne Begleitung stattfinden.

Ist es möglich ein Playback als Begleitung zu nutzen?

Ja, Playbacks können als Begleitung genutzt werden.

Welche Möglichkeiten zum Abspielen meiner Audiodateien habe ich in den Prüfungsräumen?

Die Prüfungsräume sind mit CD-Player und Mini-Klinke Anschlüssen fürs Handy ausgestattet. Sie können auch selber eine Bluetooth-Box mitbringen, wenn Ihnen diese klanglich für die Räumlichkeiten geeignet scheint.

Was bedeutet im Hauptinstrument „Vortrag von 3 Stücken … die unterschiedliche Stilistiken abdecken“?

Bei einer Bewerbung mit dem Profil Klassik sollten die 3 Stücke verschiedene Epochen abdecken, z.B. Barock, Klassik/Romantik und Moderne.
Bei einer Bewerbung mit dem Profil Jazz/Rock/Pop sollten drei verschiedene Stile vorgestellt werden.
Wer sich stilübergreifend vorstellen wollen, kann den Bereich "Präsentation nach Wahl" in Anspruch nehmen –
die Angabe "oder Ähnliches" gestattet eine gewisse Flexibilität.

Welchen Schwierigkeitsgrad sollten die vorzutragenden Stücke haben?

Hinsichtlich der geforderten Schwierigkeitsgrade verweisen wir auf die einschlägigen Lehrpläne des Verbands deutscher Musikschulen, die Sie in der Bibliothek des Instituts für Musikpädagogik Münster oder in einer dem VDM angeschlossenen Musikschule einsehen können.

Werden die Teilleistungen meiner Eignungsprüfung benotet?

Alle Teilleistungen werden entweder als bestanden oder nicht bestanden beurteilt, Noten gibt es nicht.

Wann erfahre ich, ob ich die Eignungsprüfung bestanden oder nicht bestanden habe?

Die Ergebnisse werden spätestens 4 Wochen nach der Eignungsprüfung schriftlich per Post mitgeteilt.

Wird der Wert meiner Abiturdurchschnittsnote mit bestandener Eignungsprüfung verbessert?

Nein, die Abiturdurchschnittsnote wird mit bestandener Eignungsprüfung nicht verbessert.

Kann ich die Eignungsprüfung bei Nichtbestehen wiederholen?

Ja, Sie können die Eignungsprüfung zwei Mal wiederholen.
Die Teile, die sie im Vorjahr bereits bestanden haben, müssen nicht erneut absolviert werden.

Erhalte ich bei bestandener Eignungsprüfung automatisch einen Studienplatz?

Nein. Für die Vergabe eines Studienplatzes ist bei bestandener Eignungsprüfung oder bei Anerkennung einer an einer anderen Universität / Hochschule erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung eine fristgerechte Bewerbung über das Online-Portal des Studierendensekretariats der WWU erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn ich bestanden habe: Ist eine spätere Einschreibung möglich?

Die bestandene Eignungsprüfung verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit und muss dann erneut absolviert werden.