Arbeitsrechtlicher Moot Court am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, 22. Januar 2026
Im Januar 2026 lädt das Bundesarbeitsgericht zum zehnten Mal zum renommierten arbeitsrechtlichen Moot Court ein. Der Wettbewerb bietet Studierenden die Möglichkeit, eine reale Gerichtsverhandlung zu simulieren und ihre juristische Argumentation vor einer echten Kammer unter Beweis zu stellen. Gewonnen hat am Ende das Team, das sowohl schriftsätzlich als auch rhetorisch am meisten überzeugt.
Der Ablauf im Überblick
18. Juli 2025 | Der Fall: Vergabe des fiktiven Falls per E-Mail an alle angemeldeten Teams. Danach startet die Vorbereitungsphase.
12. Dezember 2025 | Abgabe der Schriftsätze: Maximal 5 Seiten (Arial/Helvetica, 12 pt, 1,5-zeilig, 2,5 cm Rand). Fokus auf der Argumentation, kein Kanzleistil, keine Sachverhaltswiederholung. Die Bewertung erfolgt nach den Maßstäben der Ersten Juristischen Prüfung.
22. Januar 2026 | Die Verhandlungen (Erfurt): In der Vorrunde treten acht Teams in vier Kammern an. Die Zuweisung der Kläger- oder Beklagtenrolle erfolgt per Los. Jedes Teammitglied muss sprechen (10 Min. Vortrag, 10 Min. Erwiderung, 5 Min. Replik).
Zwischenrunde & Finale: Die vier besten Teams ziehen in die Zwischenrunde ein. Ab hier gilt das Knock-out-Prinzip: Es warten neue Fallvarianten mit nur 30 Minuten Vorbereitungszeit – ohne Hilfe von Betreuern. Die beiden besten Teams bestreiten das Finale.
Preise & Auszeichnungen
Die Siegerteams erhalten Buchpreise. Alle Teilnehmenden bekommen eine offizielle Teilnahmebescheinigung, die Finalistinnen und Finalisten eine Urkunde mit besonderer Auszeichnung.
Teilnahmevoraussetzungen
Wer: Jura-Studierende ab dem 4. Semester, die die staatliche Pflichtfachprüfung noch nicht vollständig absolviert haben.
Teams: 2 bis 3 Personen, betreut durch einen Lehrstuhl im Arbeits-, Wirtschafts- oder Zivilrecht.
Anmeldung & Formalia
Frist: Bis zum 27. Juni 2025 über die betreuenden Lehrstühle (per verschlüsseltem Onlineformular).
Plätze: Maximal 32 Teams. Bei Überaufkommen entscheidet das Los.
Hinweis: Bitte stellt ein funktionierendes E-Mail-Postfach bereit, da die gesamte Organisation und Fallvergabe per E-Mail läuft. Die Teilnahme erfordert eine DSGVO-Einwilligung. Organisatorische Änderungen vorbehalten.
Lust auf die Praxis? Nutzt die Chance, die Theorie hinter euch zu lassen und echtes Verhandlungsgeschick zu zeigen.
Für Fragen und Kontakt: mootcourt@bundesarbeitsgericht.de