
Eröffnungsvortrag zur Jean-Monnet-Professur
Am 16. April 2026 eröffnete Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., die neue Vortragsreihe „EU‑Recht als Teil unserer Rechtsordnung – Perspektiven aus Forschung, Politik und Praxis“, die im Rahmen seiner von der Europäischen Union geförderten Jean‑Monnet‑Professur durchgeführt wird. Unter dem Leitmotiv Changing the way we teach EU Law: Teaching EU Law as an integral part of one’s national legal order sollen alle im Rahmen der Jean-Monnet-Professur stattfindenden Tätigkeiten im Bereich der Lehre, des wissenschaftlichen Austauschs und der Wissenschaftskommunikation ein neues Verständnis dafür vermitteln, dass das Unionsrecht nicht länger als separates Rechtsgebiet neben dem nationalen Recht existiert, sondern zunehmend untrennbar mit ihm verwoben ist. Dieser Gedanke bildet das Herzstück der Veranstaltungsreihe: Die tiefgreifende Durchdringung des nationalen Rechts durch EU‑Recht soll nicht nur in der Forschung, sondern vor allem im juristischen Studium und im beruflichen Alltag erlebbar gemacht werden.
Der Auftaktvortrag von Prof. Sydow trug den Titel „European Comparative Law – Ideen zu einem produktiven Umgang mit der Vielfalt europäischer Rechtskulturen“. Darin skizzierte er, dass zwar – natürlich – in allen Mitgliedstaaten dasselbe Unionsrecht gelte, diese identischen Rechtsnormen aber ganz unterschiedlich gelebt, verstanden und gelesen würden. Schaue man etwa in Europarechtslehrbücher aus den verschiedenen Mitgliedstaaten, sei auffällig, dass derselbe Stoff ganz unterschiedlich gegliedert und priorisiert werde. Stünden in Deutschland die verschiedenen Handlungsformen der EU – also Verordnungen, Richtlinien usw. – im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung und didaktischen Aufbereitung des Stoffes, ginge es in französischen Lehrbüchern zentral um die Nichtigkeitsklage zum Europäischen Gerichtshof als zentrales Rechtsschutzinstrument. Vor diesem Hintergrund interessiere in Deutschland, unter welchen Voraussetzungen ein Unionsrechtsakt rechtmäßig ist, dagegen in Frankreich, mit welchen Klagegründen eine Maßnahme der EU angreifen könne und was also typische Fehler und Nichtigkeitsgründe einer Maßnahme der EU seien. Diese Liste an Beispielen ließe sich beliebig fortsetzen, gerade weil in Westeuropa kaum zur Kenntnis genommen werde, was in den kleineren europäischen Diskursräumen – seien es das ungarische, finnische oder bulgarische Europarecht – stattfinde und wie dort unter Fortschreibung der jeweiligen nationalen Rechtstraditionen über Europarecht gedacht werde.
Professor Sydow plädierte im Anschluss dafür, diese Vielfaltsdiagnose nicht länger nur als Defizit und Problem für die einheitliche Geltung und Anwendung des Unionsrechts in Europa zu betrachten. Stattdessen forderte er dazu auf, sich gerade dieser Vielfalt wissenschaftlich anzunehmen und sie mit dem Werkzeug der Rechtsvergleichung systematisch zu erschließen und überhaupt erst explizit sichtbar zu machen. Das könne nicht nur einen Beitrag zu einem besseren gegenseitigen Verständnis eines Europas leisten, das sich durch Einheit in Vielfalt auszeichne, sondern auch als Quelle für innovative Lösungen dienen, wenn man feststelle, dass eine andere Rechtsordnung für ein europarechtliches Problem eine wesentlich leistungsfähigere Lösung gefunden habe als die eigene Rechtskultur. Denn – und damit schloss Professor Sydow den Kreis zum Motto der Jean-Monnet-Professur – an der Ausgangsdiagnose, dass Unionsrecht und nationales Recht mittlerweile untrennbar miteinander verwoben seien, ließe sich – aus guten Gründen! – nichts mehr ändern. Die Folge dieses an sich wichtigen und erwünschten Prozesses der Einbindung des Europarechts in das nationale Rechtsdenken sei aber eben eine gewisse Vielfalt, die man dann nicht beklagen dürfe, sondern sich produktiv zu Nutze machen solle. Genauso, wie das Reisen, Studieren und Arbeiten in anderen Ländern der EU zu einer grenzüberschreitenden Vernetzung und europäischen Integration im Kleinen beitrage, könne auch die wissenschaftliche und rechtspolitische Neugier auf das Verständnis derselben Rechtsordnung in anderen Mitgliedstaaten einen wichtigen Beitrag zum praktischen Funktionieren eines geeinten Europas erbringen.
An den Vortrag schloss sich eine intensive und lebhafte Diskussion an. Professor Sydow lud zudem direkt zum nächsten Vortrag aus dieser Reihe an, der am 7. Mai stattfinden wird. Dann wird Prof. Dr. Thomas Groß, Rechtswissenschaftler an der Universität Osnabrück und in Osnabrück auch Kommunalpolitiker über „Verantwortungsstrukturen der EU-Verbundverwaltung zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen“ sprechen.
