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Vortragsreihe
"EU-Privatrecht und Digitalisierung"

  • Wintersemester 2021/2022

    Im Wintersemester 2021/2022 fand im Rahmen der Vorlesung EU-Privatrecht, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz von Prof. Dr. Bettina Heiderhoff und Prof. Dr. Sebastian Lohsse eine Vortragsreihe zum EU-Privatrecht und Digitalisierung statt, die die im Zuge der Digitalisierung und der KI auftretenden Herausforderungen für das EU-Privatrecht beleuchtet. 

    Am 18. Oktober 2021 warf Dr. Anna K. Bernzen die Frage auf, ob das Verfassungsrecht zwingend den Einsatz eines menschlichen Richters voraussetzt und inwiefern Robo-Judges eventuell besser geeignet sind um faire Verfahren zu garantieren.

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    Dr. Anna Kirchhefer-Lauber, LL.M. erörterte am 25. Oktober 2021, wie KI als Akteur im Privatrecht eingesetzt wird und welche rechtsethischen Schwierigkeiten damit einhergehen.

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    Am 15. November 2021 erklärte Dr. Michael Denga, LL.M. die Zulässigkeit der verschiedenen Stufen des autonomen Fahrens, die mit steigender Wegnahme der Verantwortung vom Menschen komplexe Haftungsprobleme aufwerfen.

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    Prof. Dr. Björn Steinrötter führte am 22. November 2021 die Klassifizierungen von Machine Learning ein und untersuchte ihre Kompatibilität mit der DSGVO.

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    Dr. Mateusz Grochowski, LL.M. hinterfragte am 6. Dezember 2021 die Effektivität von automatisierten privaten Schutzmechanismen für Konsument:innen auf Plattformen wie ebay und airbnb und stellte sie den staatlichen Regeln gegenüber.

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    Am 13. Dezember 2021 präsentierte Prof. Dr. Friederike Malorny KI-Technologien, die auf dem Arbeitsmarkt bei der Bewerber:innenauswahl zum Eisatz kommen und diskutierte die datenschutzrechtlichen Grenzen, wie zB das Verbot der vollautomatisierten Entscheidung in Art. 22 Abs. 1 DSGVO.

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    Am 10. Januar 2022 ermöglichte Dr. habil. Radosław Strugała einen Einblick in die Diskussion um neue deiktische Haftungsstandards für KI, die von der Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Roboter selbst, bis hin zu einer verschuldensunabhängigen Haftung von Benutzern bei risikoreichen Produkten reichen.

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    Zum Abschluss der Vorlesungsreihe am 17. Januar 2022 erörterte Dr. Katharina Kaesling, LL.M. unter Beachtung des europäischen Mehrebenensystems die Vorzüge eines rechtebasierten, integrativen Ansatzes (rights-based approach) zur digitalen Teilhabe von Kindern anhand des Beispiels sozialer Roboter, wobei Schutz- und Partizipationsbedürfnisse im digitalen Zeitalter in Ausgleich zu bringen sind.

  • Wintersemester 2018/2019

    Im Wintersemester 2018/2019 fand im Rahmen der Vorlesung EU-Privatrecht und Digitalisierung von Prof. Dr. Bettina Heiderhoff und Prof. Dr. Sebastian Lohsse eine sechsteilige Vortragsreihe statt, die die im Zuge der Digitalisierung auftretenden Herausforderungen für das EU-Privatrecht beleuchtete.

    ​Im ersten Vortrag untersuchte Prof. Dr. Sabine Corneloup, Université Paris II Panthéon Assas, die Rolle des Europäischen IPR und ZPR für den Single Digital Market bei grenzüberschreitenden Situationen. Ausgangspunkt hierfür war insbesondere die Frage inwiefern im Rahmen des IPR und IZVR im digitalen Umfeld Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit gewährleistet ist und inwiefern digitale Techniken auch im Zivilprozess eingesetzt werden können. Hierzu stellte Prof. Corneloup dar inwieweit die allgemeinen IPR-Regeln bereits an das digitale Umfeld angepasst sind und diskutierte mit den Anwesenden aktuelle Probleme in der Rechtsprechung, wie sie sich beispielsweise bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet stellen.

    ​In die in jüngster Vergangenheit stark in den Fokus gerückten Themen Blockchain und Smart Contracts führte Prof. Dr. Nikolas Guggenberger, LL.M., Universität Münster, ein. Im Mittelpunkt des Vortrags standen Aufbau, Funktion und Anwendungsbereich der Blockchain-Technologie. Mit einem Ausblick darauf inwieweit dezentrale Netzwerke reguliert und geltendes Recht durchgesetzt werden kann sowie den sich mit Etablierung von Smart Contracts stellenden Problemen gab Prof. Guggenberger einen spannenden Ausblick auf sich im Zuge der Digitalisierung aufdrängende Herausforderungen für das nationale und europäische Privatrecht.

    ​Dr. Maciej Szpunar, Generalanwalt EUGH, gab im Rahmen seines Vortrags EU Private Law and Digitalisation in ECJ case law einen Einblick in den Aufgabenbereich und Arbeitsumfang eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof. Insbesondere berichtete er über das Zusammenspiel zwischen Generalanwalt und Richtern anhand der kürzlich Ergangenen Uber Entscheidungen (France SAS; C-320/16 und Asociación Profesional Elite Taxi; C-434/15), zu denen Herr Szpunar die Schlussanträge formuliert hatte. Anschaulich stellte er die Argumentationslinie seiner Schlussanträge, der die Richter in ihrer Entscheidung im Wesentlichen folgten, dar und lud zur Diskussion über ein ähnliches noch anhängiges Verfahren ein.

    ​Der Frage What is true about antitrust issues around digital markets? ging Dr. Giovanna Massarotto, University of Iowa nach. Anschaulich erklärte sie die Entstehung des europäischen Kartellrechts angelehnt an die Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet rund um die Zerschlagung von Standard Oil in den USA zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Als Diskussionsgrundlage diente die Frage welche Herausforderungen dem Kartellrecht und somit den Regulierungsbehörden in digitalen Märkten begegnen und ob es nicht effektiver ist in schnelllebigen digitalen Märkten eine Strategie des Wegbereitens für zukunftsweisende Technologien und Geschäftsmodelle, die ein Gegengewicht zu marktbeherrschenden Akteuren am Markt bieten, zu verfolgen und nicht wie bisher durch Regulierung der Digitalisierung nacheilend zu begegnen.

    ​Im Rahmen seines Vortrags Elster für Fluggastrechte: Was leistet ein europäisches Online-Bagatellverfahren? zeigte PD Dr. Martin Fries, LMU München, anhand der aktuellen Online-Streitbeilegungspraxis inwiefern die Digitalisierung in diesem Bereich Einzug in das EU-Privatrecht finden könnte. Dabei ging er der Frage nach, warum Verbraucher gerade im Bereich der Fluggastrechte diese nur selten geltend machen und inwiefern die EU auf dieses Problem durch Einführung der Online-Streitbeilegung bereits reagiert hat. Zur Diskussion stellte er die These, dass man das steuerrechtliche Elster-Verfahren auf die Geltendmachung von Fluggastrechten übertragen könnte, indem man z.B. über eine Verbindung mit der Blockchain-Technologie Flugverspätungen oder –ausfälle in einem Register direkt festhält und so dem Verbraucher ein weiteres Instrument zur Rechtsverfolgung an die Hand gibt. 

    ​Abgerundet wurde die Vortragsreihe von Prof. Dr. Dirk Staudenmayer, Europäische Kommission, mit seinem Vortrag zum Thema Auf dem Weg zu einem Europäischen Privatrecht für die digitale Marktwirtschaft. Prof. Staudenmayer griff die schon in den vorhergegangen Vorträgen aufgezeigten Einzelproblematiken auf und skizzierte die Herausforderungen, die sich dem EU Gesetzgeber bei der Reformierung des Privatrechts stellen, wenn er dabei versuchen muss den nur schwierig vorherzusehenden Einfluss der Digitalisierung auf den Binnenmarkt zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der sich anschließenden Diskussion lag hierbei darauf, dass die Digitalisierung sich nicht bloß in „neuen Märkte“ wie online Handel oder Web-Dienstleistungen (Social Media, Online Vermittlungsportale etc.) niederschlägt, sondern generell jedes auf dem Markt angebotene Produkt oder vertretene Geschäftsmodell durch beispielsweise Big Data Anwendungen digitalisiert wird, es also keine Möglichkeit gibt sich der Digitalisierung zu entziehen. Insofern konnte konstatiert werden, dass Digitalisierung nicht bloß eine Herausforderung für das EU-Privatrecht darstellt, sondern ein Prozess ist, der die Marktwirtschaft nachhaltig verändern wird und dadurch das Recht vor eine Vielzahl von Problemen in fast allen Lebensbereichen stellen wird.​