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Compilerbau II

Der Zwischenbericht


[Compilerbau I] [Gruppen]

Logische Einordnung des Berichts im Phasemodell

Der Zwischenbericht der Gruppen ist logisch nach der Definitionsphase und vor der Entwurfsphase anzusiedeln. An dieser Stelle sollte also so sauber definiert sein was getan werden muß, daß man beginnen kann sich zu überlegen, wie es realisiert werden kann.

Umfang des Berichts: 20-30 Minuten

Woraus sollte nun der Bericht bestehen?

Zunächst kann nicht vorausgesetzt werden, daß allen Zuhörern die Aufgabenstellung gemäß Vorlesung klar ist, diese sollte also kurz erläutert werden: Welchen Stufe des Compilers realisiert die Gruppe? Was macht sie dazu ggf. zusätzlich?

Dann soll - anhand des Pflichtenhefts, das ein Fortführung des Lastenheftes in solch einer Feinheit ist, daß alle Anforderungen einklagbar darinstehen - genau gesagt werden, was realisiert werden soll. Das Pflichtenheft geht als Berichtsdokument in die Dokumentation ein, und muß elektronisch vorliegen.

Eine grobe, begründete Aufwandsabschätzung (z.Bsp. in Personenstunden) sollte gegeben werden.

Dann werden die Schnittstellen zu den anderen Gruppen beschrieben und die Wahl begründet.

Als Abschluß sollte eine kurze, grobe Vorstellung davon gegeben werden, wie die Realisierung aussehen soll, da wegen der zeitlichen Einordnung des Berichts die Entwurfsphase vermutlich bereits begonnen ist.
IfI Mathe WWU
Dietmar Lammers