LEIBNIZPROJEKT VORMODERNE VERFAHREN - BARBARA STOLLBERG-RILINGER

TEILPROJEKT 4 - MARIA VON LOEWENICH - AMT UND PRESTIGE

 
 

Graf Heinrich von Reigersberg (1770-1865), Kammerrichter 1803-1806.

 

Der Reichskammerrichter war das Oberhaupt des Reichskammergerichts und wurde vom Kaiser eingesetzt, er leitete die Verhandlungen und war für die Einhaltung der Formalien zuständig. Die Reichskammergerichtsforschung hat sich bislang zumeist auf den Prozessablauf sowie die materielle Rechtssprechung konzentriert. Da der Kammerrichter aber keine richterliche Entscheidungsbefugnis in diesem Sinne besaß, wurde er als Repräsentant des Kaisers oder als Richter lediglich im mittelalterlichen Sinne abgetan. So wurden dem Amt und seinen Inhabern bisher auch nur Studien zu einzelnen Personen und Spezialproblemen gewidmet. Betrachtet man jedoch das Reichskammergericht weniger als behördenähnliche Rechtssprechungsinstanz, sondern aus der sozialen Logik der ständischen bzw. höfischen Gesellschaft heraus, so ergeben sich in Bezug auf den Reichskammerrichter neue Fragestellungen und Perspektiven...

 

 

 
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