LEIBNIZPROJEKT VORMODERNE VERFAHREN - BARBARA STOLLBERG-RILINGER

TEILPROJEKT 4 - MARIA VON LOEWENICH - AMT UND PRESTIGE

 
 

Das Palais des Kammergerichtspräsidenten und späteren Kammerrichters Graf Franz Adolf Dietrich von Ingelheim.

 

Erstens ist nach dem Kammerrichteramt im Kontext der höfischen Gesellschaft zu fragen. In den vergangenen Jahren beschäftigte sich die Forschung intensiv mit den Ämtern am Kaiserhof sowie deren Vergabe und Hierarchie. Hierbei wurde jedoch das Amt des Kammerrichters ausgeklammert. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Kammerrichter vor ihrer Berufung an das Gericht zumeist mit anderen Ämtern und Aufgaben im Dienste des Kaisers befasst waren, wird jedoch danach zu fragen sein, wie sich das Amt des Kammerrichters in die Hierarchie der Hofämter und in die Karrierestrategien der Höflinge eingliederte, wie attraktiv die Übernahme desselben war, wie also das symbolische Kapital des Amtes von den Inhabern selbst und von ihrer Umwelt wahrgenommen wurde...

 

 

 
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