Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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Der Sozialstaat

3. Historische Paradigmen von Sozialstaatlichkeit

3.4. DER SOZIALE VERSORGUNGSSTAAT: SKANDINAVISCHE LÄNDER

nach unten 3.4.1. Allgemeines
nach unten 3.4.2. Agrarkapitalistische Ursprünge der Volkspension
nach unten 3.4.3. Das »Volksheim« in Schweden

 

  3.4.1. Allgemeines  
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Gemeinsam an den in den 1940er Jahren entstandenen Systemen in Skandinavien und Großbritannien sind (i) der hohe Staatsanteil der Finanzierung einer Reihe von Sozialversicherungen (Staatsanteil Finanzierung Sozialversicherungen 1980 Dänemark 90.2%, Schweden 45.3%, GB 54.8%, europäisches Mittel 40.2%; eher Versorgung statt Versicherung), (ii) Universalität (Einschluss der Landwirtschaft) und (iii) in der Altersversicherung die Gewährung eines uniformen Basissatzes (bei z.T. ungleichen Beiträgen; zusammen mit Staatsbeitrag Umverteilungseffekt).

Erfassung der Sozialversicherung: Deutschland / Schweden (1890er bis 1970er Jahre).

  3.4.2. Agrarkapitalistische Ursprünge der Volkspension  
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1891 in Dänemark Altersversicherung für alle ärmere Schichten (LohnarbeiterInnen, Gesinde, Kleinbauern) ab 60, nur Leumundstest (d.h. generalisierte, stark aufgeweichte Fürsorge für ärmere Schichten), v.a. durch indirekte Steuern finan­ziert. Hintergrund: großes politisches Gewicht von Großgrundbesitzern u. selbständigen Bauern mit ho­her Exportorientierung. Altersversicherung trägt dazu bei ländliche Arbeitskräfte vom Abwan­dern abzuhalten, zudem Kosten von deren Unterstützung von ländlichen Ge­meinden zu städtischen KonsumentInnen verschoben. Wegen geringer Löhne und häufiger verwandtes Thema Subsistenzwirtschaft kommt eine Finanzierung über Beiträge nicht in Frage.

Literatur Baldwin, Politics, Kap. 1.

  3.4.3. Das »Volksheim« in Schweden  
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Ab 1931 regiert in Schweden lange Jahre die sozialdemokratische SP ( Per Albin Hanssen, charismatischer Führer der SP, in einer Parlamentsrede von 1928), z.T. unterstützt durch Zentrum (Kleinlandwirte). In den 1930er Jahren werden Reformen unternommen, die dazu führen, dass Bedürftigkeitstests nicht mehr Marginale erfassen, sondern zunehmend den Zweck haben, die oberen Einkommensklassen auszuschließen (1935 Rentenreform: die Mehrheit der Pensionierten bezieht Ergänzungsleistungen; 1937 Mutterschaftsunterstützung für 90% aller Mütter). 1946 kommt es schließlich zur Rentenreform mit einheitlicher Volkspension, die zu 70% durch Steuern finanziert wird. Sie wird zu Beginn weniger von der SP als von praktisch allen anderen Interessengruppen unterstützt (Reorientierung der Konservativen zur Mittelschicht: Steuerzahler sollen in staatliche Leistungen eingeschlossen werden; seit 1930er Jahren artikulierte Interessen der Pensionäre; Kleinlandwirte). Ende der 1950er Jahre wird die Pension an Reallohn und Preis­entwicklung gekoppelt, und in großen Konflikten zwischen Gewerkschaften, Unter­neh­mertum und Landwirtschaft wird eine einkommensbezogene Zusatzpension im Glossar Kapitaldeckungsverfahren, finanziert durch Staat und Arbeitgeber, geschaffen (d.h. teilweise Abkehr von Basisversorgung mit Umverteilungswirkung). Ergebnis ist bei Beibehaltung einer kapitalistischen Wirtschaftsorganisation eine hohe Sozialisierung von Eigentum (staatliche Pensionsfonds) und geringe Einkommensungleichheit.

Literatur Olson in Flora, Growth.

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