Rechtsgrundlagen des Freiherr-vom-Stein-Instituts

Die Verfassung des Freiherr-vom-Stein-Instituts ist in seiner Satzung geregelt. Sein Rechtsverhältnis zu der Universität Münster ist in durch eine Vereinbarung zwischen der Universität Münster und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen näher ausgestaltet.