Vorstand
Der Vorstand des Freiherr-vom-Stein-Instituts setzt sich gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des Instituts aus dem Geschäftsführenden Direktor, einem weiteren Hochschullehrer und dem Geschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen zusammen.
Der Vorstand des Freiherr-vom-Stein-Instituts setzt sich gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des Instituts aus dem Geschäftsführenden Direktor, einem weiteren Hochschullehrer und dem Geschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen zusammen.


