Beirat
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Freiherr-vom-Stein-Instituts besteht der Beirat aus den Mitgliedern des Vorstandes, bis zu weiteren sieben wissenschaftlichen Mitgliedern, und bis zu weiteren fünf Vertretern des Landkreistages Nordrhein-Westfalen.
Der Beirat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes das Forschungsprogramm. Er berät den jährlich abzugebenden Tätigkeitsbericht (§ 4 Abs. 2 der Satzung).
