Stiftung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster
gegründet 1987
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster vergibt einmal im Jahr den Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster für besonders hervorragende wissenschaftliche Arbeiten.
Der 1986 verstorbene Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Harry Westermann hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster über nahezu vierzig Jahre – insbesondere in Zusammenarbeit mit den Professoren Max Kaser und Thomas Dietz sowie Hans Julius Wolff, später Hans Brox und Helmuth Schelsky – maßgeblich geprägt. Nach seinem Tode haben Schüler, frühere Auftraggeber und Freunde auf Initiative von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Kollhosser eine Sammlung durchgeführt und einen Fonds eingerichtet, der als nichtrechtsfähige Stiftung von der Universitätsgesellschaft Münster e.V. zum Zwecke der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster verwaltet wird. Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens, das sich im Jahre 2024 auf knapp 260.000 Euro belief, werden jährlich Preisgelder für besonders hervorragende wissenschaftlichen Arbeiten vergeben. In der Regel werden zwei bis vier Preise für hervorragende Dissertationen vergeben.
Über die Preisvergabe entscheidet das Kuratorium der Stiftung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster, das sich aus drei Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster sowie aus zwei Mitgliedern der Universitätsgesellschaft zusammensetzt, die nicht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angehören dürfen. Die Preise werden im Rahmen der Promotionsfeier der Fakultät in der Aula des Universitätsschlosses übergeben. Dabei werden die prämierten Arbeiten vorgestellt. Dies dient der schnellen Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und soll den Zuhörern einen Eindruck von den rechtswissenschaftlichen Fragen der Zeit vermitteln.
Die Stiftung und der Preis wurden 2024/25 umbenannt. Die Verbundenheit des wissenschaftlichen Nachwuchses mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wird im Namen des Preises betont und gefördert. Dieses Ziel steht im Einklang mit Harry Westermanns Einsatz für die Fakultät.
Wenn Sie junge Wissenschaftler*innen der Rechtswissenschaften der Universität Münster gerne unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Spende.
Zahlungsempfänger: Stiftung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster
IBAN: DE94 4286 1387 7002 0509 00
BIC: GENODEM1BOB
Bank: Münsterländische Bank Thie
Verwendungszweck: Spende für die Stiftung Fakultätspreis Rechtswissenschaften
Kuratorium:
- Vorsitz: Prof. Dr. Petra Pohlmann
- Mitglieder: Prof. Dr. Lutz Aderhold, Dr. Dr. h.c. Paul-Otto Faßbender, Prof. Dr. Patrick Hilbert, Prof. Dr. Ingo Saenger
Eine Übersicht über die Preisträger*innen finden Sie hier.
Preisverleihung 2024
