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Prof. Dr. Friederike Malorny hat beim 15. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht (26.-27.2.2026) im Rahmen des Themenblocks „Künstliche Intelligenz und Diskriminierungsschutz" vorgetragen zum „Diskriminierungsschutz als Grenze beim Einsatz von KI im Arbeitsrecht“. Zuvor ordnete Dr. Meike Zehlike, Ethical AI Researcher and Consultant, die Diskriminierungsrisiken durch den Einsatz von KI ein. Die Diskussion wurde geleitet von Prof. Dr. Rüdiger Krause, Universität Göttingen, und Isabel Eder, Abteilungsleiterin Recht und Vielfalt, Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes.