Beantragung von Konferenzkennungen

Grundsätzlich gilt, dass alle Nutzerkennungen realen Personen zugeordnet sein müssen und nicht anonym sein können. Um für Veranstaltungen der WWU, deren Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung Zugang zum Rechnernetz (insbes. WLAN) benötigen, rechtzeitig Nutzerkennungen zur Verfügung stellen zu können, besteht die Möglichkeit, diese Kennungen in benötigter Anzahl vorab zu erstellen. Die Erfassung der Namen der Teilnehmer und die Zuordnung zu den Nutzerkennungen müssen dann nachträglich erfolgen. Das Antragsverfahren ist nicht formalisiert; es reicht ein Brief auf dem offiziellen Briefbogen der ausrichtenden Einrichtung, unterschrieben von deren Leiter oder vom Leiter der zuständigen IVV, mit den folgenden Angaben:

  • Name der Veranstaltung
  • Angaben zum Veranstalter: Name der Einrichtung, die eine Einrichtung der WWU sein muss, und deren Adresse
  • Zeitraum der Veranstaltung
  • Anzahl der benötigten Kennungen
  • Verantwortliche(r) Mitarbeiter(in) der WWU (keine Hilfskräfte). Der/die Verantwortliche muss eine ZIV-Nutzerkennung besitzen und den Brief ebenfalls unterschreiben.

Der Antrag ist mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn an das "Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV), Nutzerverwaltung, Einsteinstr. 60, 48149 Münster" (auch per Hauspost) zu richten. Nach dem Erstellen der Kennungen (etwa eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) werden Formulare erstellt, die dem Veranstalter per Hauspost zugeschickt oder ggf. persönlich am Serviceschalter abholt werden. Jedes Formular enthält eine Konferenzkennung, das zugehörige Anfangspasswort und Felder zum Erfassen der Daten des Nutzers. Der Veranstalter verpflichtet sich nachzuhalten, wem welche Kennung ausgehändigt wird, z.B. indem er die o.g. Formulare ausfüllen lässt.


Stand: 27.07.2010


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