Allgemeine Geschäftsbedingungen Softwareschulungen

Gültig ab 20.10.2011

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV) und dem Teilnehmenden (m/w) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsschluss

Ihre Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Wir nehmen dieses Angebot an, wenn wir Ihnen einen Kursplatz zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Anmeldung personenbezogen und nicht übertragbar ist. Der Teilnehmende darf an der Softwareschulung erst nach Abschluss des Vertrages teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Studierende und Promovenden der WWU, sofern sie nach Anmeldeschluss (fünf Minuten nach Kursbeginn) im Anmeldesystem als Teilnehmer registriert sind. Erscheinen berechtigte Teilnehmer nicht pünktlich, d.h. spätestens fünf Minuten nach angegebenem Kursbeginn, verfällt ihr Anspruch. In diesem Fall können die Tutoren nach Verfügbarkeit anderen Interessierten nach Reihenfolge des Erscheinens Kursplätze zur Verfügung stellen.

§ 3 Wartelisten

Falls ein Kurs bereits ausgebucht ist, wird der Teilnehmende automatisch einer globalen Warteliste für alle Kurstermine desselben Themas hinzugefügt und kann im Anmeldesystem wieder entfernt werden. Die Warteliste fungiert lediglich als E-Mail-Verteiler zur Benachrichtigung über freie Kursplätze, ein Teilnahmeanspruch ergibt sich daraus nicht. Dazu ist eine erneute erfolgreiche Anmeldung erforderlich.

§ 4 Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden nach dem Kurs und der Festellung der Anwesenheit des Teilnehmenden in der ZIV-Kursanmeldung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen von Teilnahmebescheinigungen ist bis maximal 12 Monate nach dem Kurs möglich. Es besteht kein Anspruch, den Teilnahmeschein in gedruckter Form vom Zentrum für Informationsverarbeitung zu erhalten.

§ 5 Rücktritt / Widerruf

Die Anmeldung für einen Kurs ist stets verbindlich. Der Teilnehmende hat bis zwei Stunden vor Kursbeginn die Möglichkeit, durch Online-Abmeldung vom Kurs im Anmeldesystem vom Vertragsschluss zurückzutreten. Der freigewordene Platz steht dann wieder anderen potentiellen Teilnehmern zur Verfügung.

§ 6 Ausfall von Kursterminen

Falls eine Schulung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 7 nicht stattfinden kann, ist das ZIV zum Rücktritt berechtigt.
In diesem Fall wird der Teilnehmende per E-Mail darüber informiert, dass der Kurs ausfällt. Ein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kurs oder eine Wiederholung des Kurses besteht nicht.

§ 7 Haftungsausschluss

Das ZIV übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit den Schulungen entstehen und für Ansprüche der Teilnehmenden untereinander.

§ 8 Datenschutz

Wir wissen, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Daten wichtig ist.
Dementsprechend schätzen wir Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen, mit Ihren persönlichen Daten gewissenhaft umzugehen.
Mit der Anerkennung dieser AGB durch die Anmeldung geben Sie uns Ihr Einverständnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Kursvorbereitung, -durchführung und -evaluation, zur Übermittlung von Informationen zum Schulungsprogramm sowie zur Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen erheben, verarbeiten und nutzen dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Angabe von Fachsemester, Studienfach und Vorkenntnissen ist freiwillig, hilft uns aber sehr bei der teilnehmerorientierten Durchführung der Kurse. Sie können Ihre Daten durch Abmeldung von allen Kursen selbst löschen. Zum Zwecke der Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen werden die Teilnehmerlisten maximal 12 Monate vom Tag des Kurses an archiviert und danach automatisch gelöscht. Eine Weitergabe der Daten oder eine andere Verwendung als hier angegeben erfolgt nicht.

§ 9 Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmenden des Schulungsprogramms des ZIV.


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