Projektbereich B – Komparativität

Die Ausgangsfrage im Projektbereich B (Komparativität) betrifft Übereinstimmungen und Differenzen zwischen Recht und Literatur. Sie liegt der den Projektbereich konstituierenden Vergleichsthematik zugrunde, die sich auch auf die betreffenden Disziplinen, Rechts- und Literaturwissenschaft, sowie auf weitere Vergleichslinien öffnet, insbesondere auf den Vergleich verschiedener kultureller Formationen hin, die Praktiken des Rechts und der Literatur maßgeblich beeinflussen. Konzeptuell fragt der Projektbereich sowohl nach den Ergebnissen als auch nach den Bedingungen, Arten und Wirkungen von Operationen, die vergleichend Übereinstimmungen und Differenzen entdecken und diese Entdeckungen eo ipso als relevant behaupten. Dies setzt voraus, dass grundlegende Formen des Vergleichs sowie binnendisziplinäre Verwendungsarten und Methodiken des Vergleichens reflektiert werden (comparison of comparisons). Für eine Forschung, die den Namen „Recht und Literatur“ trägt, drängt sich ein solcher Projektbereich förmlich auf. Wo zwei Dinge gegeben sind, liegen Fragen nach Übereinstimmungen und Differenzen auf der Hand. Mehr noch erscheint durch die im Law-and-Literature-Movement gängige Interpretation des „and“ als „as“ die Aufforderung zum Vergleich geradezu programmatisch impliziert.