Pressemitteilung upm

Grausame Fürsorge?

Öffentlicher Vortrag zur Behandlung von psychisch kranken Patienten

Münster (upm), 23. Juli 2012

Schon seit langem forscht Prof. Dr. Thomas Schramme, der derzeit am Forschungskolleg "Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik" arbeitet, zu der Frage, was psychisch kranken Patienten zugemutet werden darf. In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof dazu eine folgenreiche Entscheidung getroffen: Kranke Menschen, die unter der Vormundtschaft eines gerichtlich bestellten Betreuers stehen, dürfen nicht gegen ihren Willen behandelt werden. Was bedeutet das für die Behandlung? Dürfen Patienten gegen ihren Willen mit Medikamenten versorgt werden, die ihr Leben retten können, auch wenn sie es nicht wollen? Thomas Schramme beleuchtet Zwangsmaßnahmen aus philosophischer Sicht - sein Vortrag mit dem Titel "Grausame Fürsorge? Zur Bewertung von Eingriffen in die persönliche Selbstbestimmung in der psychiatrischen Praxis" beginnt am Donnerstag, 26. Juli, in der Stadtbücherei (Alter Steinweg 1) um 19.30 Uhr.

Thomas Schramme wird dabei auch auf konkrete Formen des subtilen, interaktiven Zwangs eingehen. Sein Ziel ist nicht eine pauschale Zurückweisung psychiatrischer Interventionen, sondern die Schärfung des Blicks auf moralisch problematische Praktiken und die Notwendigkeit ihrer Begründung.

Thomas Schramme ist Professor für Praktische Philosophie am Philosophischen Seminar der Universität Hamburg und forscht dort vor allem  in den Bereichen Angewandte Ethik, Philosophie der Medizin und Politische Philosophie. Zu seinen Veröffentlichungen zählen unter anderem die Bücher "Psychische Krankheit aus philosophischer Sicht", "Philosophy and Psychiatry"" sowie "Gerechtigkeit und soziale Praxis". Der öffentliche Vortrag ist Teil der Summer School "Grenzen der Selbstbestimmung in der Medizin" der Kolleg-Forschergruppe vom 23. bis 27. Juli. Der Eintritt ist frei.

Kolleg-Forschergruppe