WWU Münster
Westfälische Wilhelms-Universität
Münster



Jahresbericht des Rektors 1995

Medizinische Einrichtungen



Personalangelegenheiten

Das Jahr 1995 war auch im Personalbereich durch Sparmaßnahmen geprägt. Im Hinblick auf die vom Land finanzierten Stellen waren es die einjährige Sperrung freiwerdender Stellen und die unterbliebene Zuweisung neuer Stellen für die sich vermehrenden Aufgaben, die die Personaleinsatzplanung erschwerten. Im Bereich der Finanzierung der Krankenversorgung wirkte sich die vom Gesundheitsstrukturgesetz geforderte Festschreibung der Kosten hinderlich aus; lediglich im Bereich der Krankenpflege konnten aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung zur Berechnung des Personalbedarfs spürbare Zuwächse verzeichnet werden.

In dem speziellen Arbeitsmarktsegment der Krankenpflege verstärkten sich im Verlaufe des Jahres die bereits seit langem bestehenden Schwierigkeiten, in ausreichendem Umfang qualifiziertes Personal zu gewinnen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Engpaßbereiche wie z. B. Operationsdienst oder Fachpersonal für den Intensivbereich. Die vermehrten Anstrengungen, durch gezielte Werbemaßnahmen potentielle Bewerber anzusprechen, vermochten nicht, in allen Engpaßbereichen eine ausreichende Bewerberzahl zu erzielen.

Obwohl die Medizinischen Einrichtungen auch im Jahre 1995 deutlich über den eigenen Ersatzbedarf hinaus Auszubildende in einer Vielzahl von Ausbildungsberufen beschäftigten, sank die Gesamtzahl der Ausbildungsverträge weiter. Da auch in Münster das Ausbildungsplatzangebot in vielen Bereichen verbesserungsbedürftig ist, wurden Überlegungen angestellt, für das Jahr 1996 vermehrt Ausbildungsplätze anzubieten oder zumindest den weiteren Abbau von Ausbildungsplätzen zu stoppen.

Eine zentrale Aufgabe der Personaleinsatzplanung bestand in der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere der Vorschriften, die im Krankenhausbereich erst zum 01.01.1996 in Kraft treten. Bei den Bemühungen um eine gesetzeskonforme und mitarbeiterfreundliche Regelung zeigte sich, daß die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in weiten Teilen nicht mit den Belangen eines Krankenhauses in Einklang zu bringen sind. Da die vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausnahmeregelungen davon abhängig sind, daß die Tarifvertragsparteien die entsprechenden Ausnahmen zulassen, ist dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf eine tarifliche Regelung gegeben. Die bisherigen Äußerungen der Tarifparteien lassen jedoch nicht erwarten, daß kurzfristig eine Lösung gefunden wird. Die Versuche, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, haben in vielen Fällen zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitszeitsituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt; insbesondere im Pflegedienst hat dies vielfältige Proteste ausgelöst.

Das Personaldezernat setzte im Jahre 1995 seine Bemühungen fort, den Arbeitsbereich Personalentwicklung auf- und auszubauen. Nachdem im Jahre 1994 erstmalig im Bereich der Verwaltung alle Vorgesetzten verpflichtet wurden, für sämtliche Mitarbeiter eine Bildungsbedarfsanalyse durchzuführen, wurde 1995 ein bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungskonzept praktiziert. Da dieses Konzept zwingend eine Evaluationsphase im Anschluß an jede Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorsieht, konnten erstmals die Effekte derartiger Maßnahmen überprüft werden. Insgesamt ist die Resonanz als positiv zu bezeichnen.

Für den Bereich der Verwaltung der Medizinischen Einrichtungen wurden ferner für das Jahr 1995 die sogenannten Orientierungsgespräche verpflichtend eingeführt. In diesen Gesprächen muß jeder Vorgesetzte mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Zielvereinbarungen für die Arbeit sprechen und sein eigenes Führungsverhalten zur Diskussion stellen. Auch in diesem Bereich war die Resonanz überwiegend positiv.

Weitere Anstrengungen galten der Schaffung eines effektiven Personalkostenkontrollsystems. Die Voraussetzungen für ein solches System wurden insofern geschaffen, als die bislang stets nur zusammengefaßt vorliegenden Daten über Personalkosten so aufbereitet wurden, daß eine bereichsweise Zuordnung möglich ist.

Wesentliche Weichenstellungen für die zukünftige Arbeit wurden durch die Entwicklung allgemeiner Grundsätze zur Geschäftsordnung vorgenommen. In diesen Grundsätzen wird das Prinzip der größtmöglichen Delegation von Verantwortlichkeit und des Abbaus von Hierarchien ebenso festgeschrieben wie eine Kundenorientierung des Verwaltungshandelns. Für den Bereich der Personalführung ergeben sich aus diesen Grundsätzen vielfältige Folgerungen, z. B. im Hinblick auf das Führungsverhalten von Vorgesetzten. Es ist der Versuch unternommen worden, die Führungsaufgaben der Vorgesetzten zu beschreiben und insbesondere die Einführung modernerer Formen von Leistungskontrolle, z. B. durch entsprechende qualitätssichernde Maßnahmen, zuzulassen. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung des Leistungsaspekts im Verwaltungshandeln, auch bei der individuellen Bewertung der Mitarbeiter, werden in den Grundsätzen alle Arbeitsbereiche aufgefordert, spezifische Kriterien und Verfahren für die Leistungsmessung zu entwickeln. Während ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen bereits in die Praxis integriert werden konnte, befinden sich andere Forderungen noch im Abstimmungsverfahren mit dem Personalrat.

Finanzangelegenheiten

Auch im Jahre 1995 waren die finanziellen Möglichkeiten im Bereich der Krankenversorgung vor dem Hintergrund des Gesundheitsstrukturgesetzes begrenzt. Das Gesundheitsstrukturgesetz erlaubte im stationären wie im ambulanten Bereich nur Budgetsteigerungen im Rahmen der Grundlohnsummenentwicklung bei gleichzeitig fixierten Leistungszahlen. Zusätzliche medizinische Leistungen und medizinischer Fortschritt konnten ebenfalls nur im Rahmen dieses festen Budgets realisiert werden.

Zugleich mußte im Jahre 1995 die neue Krankenhausgesetzgebung vorbereitet werden, die zum 01.01.1996 umzusetzen war. Hiermit verbunden war in erster Linie die Einführung eines neuen Abrechnungssystems mit Abteilungspflegesätzen, Basispflegesatz, Fallpauschalen und Sonderentgelten; ebenfalls mußte ein aktuelles Leistungserfassungssystem in den Kliniken eingeführt werden, um Patientenverlegungen, Operationen und Diagnosen zeitnah zu verarbeiten.

Die finanziellen Möglichkeiten im Bereich der Lehre und Forschung waren noch begrenzter als in der Krankenversorgung. So stieg der Landeszuschuß für Personal- und Sachkosten gegenüber 1994 nur um 0,6 % auf 190,5 Mio. DM. Der Etat für Investitionen sank gar um 17,2 % auf 18,1 Mio. DM.

Bauangelegenheiten

Nach Abschluß der Planung konnte am 02.05.1995 mit dem Bau des Knochenmarktransplantationszentrums begonnen werden. Hier werden auf ca. 1.500 qm Nutzfläche 10 Patienteneinheiten mit den erforderlichen Labor- und Behandlungsräumen gebaut. Das Konzept für diesen Neubau entstand auf der Grundlage und Erfahrung anderer Zentren in Deutschland und den USA. Aufgrund der guten Planung und Durchführung des Rohbaues, konnte dieser am 13.12.1995 schon fertiggestellt werden. Mit der Fertigstellung ist im Mai 1998 zu rechnen.

Nach der Durchführung der dringend notwendigen Außenbalkonsanierung konnte im Monat September mit dem Um- und Ausbau des ehemaligen Britischen Militärhospitals (Ostflügel, Haus 2) zur Unterbringung des Zentrums für Molekularbiologie der Entzündung begonnen werden. Hier entstehen im ersten Bauabschnitt auf 2.564 qm Nutzfläche Labore und Nebenräume für fünf Institute des vorgenannten Zentrums.

In der alten Kinderklinik (ehemalige Czerny-/Pfaundlerstation) konnte nach dem Um- und Ausbau das Institut für Strahlenbiologie und das Labor für Biophysik vom Institut für Experimentelle Audiologie einziehen.

Betriebliches Vorschlagswesen

Im Jahre 1992 wurde bei den Medizinischen Einrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität das Betriebliche Vorschlagswesen eingerichtet. Bis zum Jahre 1995 gingen insgesamt 241 Verbesserungsvorschläge ein, von denen 56 prämiert wurden. Darüber hinaus konnten 19 Hinweise, die nicht als Verbesserungsvorschläge zu werten waren, realisiert werden. Ziel der Verbesserungsvorschläge waren

Bei den prämierten Vorschlägen wurden Prämien für Verbesserungsvorschläge mit Ersparnissen in Höhe von etwa 35 TDM bewilligt, bei denen ohne Ersparnis wurden Prämien in Höhe von etwa 12 TDM bewilligt. Die Ersparnis seit Beginn des Betrieblichen Vorschlagswesens beläuft sich auf etwa 278 TDM.


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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: JB9550
Datum: 29.03.1996; 22:45 Uhr