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Stellensituation


 

Der Berichtszeitraum stand insgesamt unter dem Zeichen des Umbruchs.

Der zum 01.01.2005 eingeführten W-Besoldung wurde zunächst mit größter Skepsis begegnet. Es ist jedoch festzustellen, dass diese Vorbehalte zunehmend in den Hintergrund treten, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass bereits vier Bleibeverhandlungen, die mit einem Wechsel in die W-Besoldung verbunden waren, erfolgreich durchgeführt werden konnten. Generell ist aber festzuhalten, dass zumeist die Erwartung besteht, in der W-Besoldung die C-Besoldung nachzubilden. Die neue Besoldungsstruktur, die ja nicht nur Risiken beinhaltet, sondern auch Chancen bietet, wurde bisher mit wenigen Ausnahmen noch nicht angenommen. Die Planungen im Hinblick auf den Vergaberahmen und die daraus zu befriedigenden Ansprüche sind nicht ganz einfach. Die Universität hat jedoch eine Rücklage von 25% des zur Verfügung stehenden Vergaberahmens für die ab 2010 anfallende Vergabe von Leistungsbezügen gebildet. Kriterien, die über den Katalog in § 6 der Hochschul- Leistungsbezüge-Verordnung hinausgehen, sind noch nicht erarbeitet worden. Dies wird einer späteren Ordnung oder späteren Richtlinien vorbehalten bleiben. Über die Funktionszulagen wird in Kürze, nachdem Anfang dieses Jahres in der Universität Münster ein Dekan in die W-Besoldung gewechselt ist, diskutiert werden.

Darüber hinaus wurde zum 01.01.2005 die Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des MIWFT vom 08.12.2004 wirksam. Mit dieser Verordnung haben die Rektorinnen und Rektoren u.a. die Dienstvorgesetzteneigenschaft auch für die Professorinnen und Professoren erhalten. Zusätzlich wurden nahezu alle Befugnisse für die Vornahme beamtenrechtlicher Maßnahmen auf die Hochschulen übertragen. Insgesamt ist es sehr zu begrüßen, dass die Universität nunmehr in eigener Zuständigkeit über Maßnahmen hinsichtlich ihres beamteten Personals entscheiden kann. Gerade auch die Berufungsverfahren haben sich, seit die Universität selbst die Rufe erteilt und die Ernennungen ausspricht, sehr stark verkürzt. Dies kann im Wettbewerb mit Hochschulen anderer Bundesländer durchaus von Vorteil sein. Auf der Negativseite ist jedoch zu vermerken, dass bedauerlicherweise nicht vorgesehen ist, die Stellenkapazitäten, die durch die Aufgabenverlagerung vom Ministerium auf die Hochschulen frei werden müssten, auch nur zum Teil an die Hochschulen zu geben.

Nachdem der erste Juniorprofessor der Universität im Jahr 2004 nicht wie geplant ernannt werden konnte, weil das Bundesverfassungsgericht das Hochschulrahmengesetz für nichtig erklärt hatte, ist es im Berichtszeitraum endlich zu dieser Ernennung gekommen. Zwischenzeitlich ist zu Beginn dieses Jahres ein weiterer Juniorprofessor ernannt worden, zwei weitere Ernennungen stehen unmittelbar bevor.

Wie im letzten Jahresbericht dargelegt waren durch die Nichtigkeit des Hochschulrahmengesetzes auch die Befristungsregelungen für die Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen. Vier Betroffene haben diese Situation genutzt und Klage auf Feststellung unbefristeter Arbeitsverhältnisse erhoben. Ein Verfahren ist zurzeit noch nicht beendet, die übrigen Klagen waren erfolglos. Die vom Gesetzgeber rückwirkend erlassenen Befristungsregelungen hatten anders als befürchtet vor Gericht doch Bestand.

Der zum 01.01.2006 eingeführte Globalhaushalt hatte bereits starke Auswirkungen auf den Berichtszeitraum. Zur Vorbereitung wurden für vier Modellfachbereiche, die Rechtswissenschaftliche Fakultät, die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, den Fachbereich Chemie und Pharmazie sowie den Fachbereich Geowissenschaften, neben dem regulären Personalhaushalt probeweise im Rahmen eines Globalhaushalts entsprechende Personalbudgets eingerichtet. Die hieraus auch in monatlichen Besprechungen gewonnenen Erfahrungen waren für die Umsetzung des Globalhaushalts zum 01.01.2006, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von Budgetierungs- und Verfahrensregelungen, sehr hilfreich. Dennoch waren die Vorbereitungen von großer Unsicherheit geprägt, da nicht feststand und im Übrigen noch bis heute nicht endgültig feststeht, welches Budget den Hochschulen zugewiesen werden wird. Generell wurde angenommen, dass auch die Tatsache, dass an allen Hochschulen des Landes aufgrund der hohen Fluktuation ständig eine größere Anzahl von Stellen unbesetzt bleibt, was in der Vergangenheit durch die Mittelschöpfung belegt wurde, Einfluss auf die Höhe des Budgets haben wird. Vorsichtshalber hat das Rektorat deshalb im Vorfeld durch Beschlüsse Einfluss auf die Bewirtschaftung der den Fachbereichen und anderen Einrichtungen der Universität zugewiesenen Stellen genommen. So hat das Rektorat frühzeitig beschlossen, dass in den Fachbereichen und den weiteren Organisationseinheiten jeweils 5% der Personalausgaben einzusparen sind. Mit dieser Prozentangabe sah sich das Rektorat auch im Hinblick darauf, dass zuvor in der Universität über 3% der Stellen unbesetzt waren und damit zur Mittelschöpfung zur Verfügung standen, auf der sicheren Seite.

Wie sich zwischenzeitlich ergeben hat, wird der Personalhaushalt in 2006 voraussichtlich zu 96,8% ausfinanziert sein. Mit allen Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen wurden während des Berichtszeitraums Budget-Gespräche geführt, in denen u.a. die vom Rektorat beschlossenen Budgetierungsregelungen erläutert und die Planungen der Fachbereiche und Organisationseinheiten zur Einsparung besprochen wurden. Die Fachbereiche und Zentralen Einrichtungen haben ihre Personalplanungen so gut auf die erforderlichen Einsparungen abgestellt, dass eine weitere Vorsichtsmaßnahme, Professurvertretungen ohne Zustimmung des Rektorats nur noch für die Vorlesungsmonate einzurichten, zwischenzeitlich eingestellt werden konnte.

Im Berichtszeitraum wurden 38 Professuren ausgeschrieben und 27 Berufungsverfahren, von denen allerdings fünf nicht erfolgreich waren, durchgeführt. In 17 Fällen kam es zu Ernennungen, davon eine auf einer W 1-Professur und sechs auf einer W 3-Professur. Insgesamt wurden sieben Bleibeverhandlungen geführt, von denen fünf erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Von der Möglichkeit des Hinausschiebens des Ruhestands haben im Berichtszeitraum vier Professoren Gebrauch gemacht; kein Antrag musste abgelehnt werden.

Von den im Haushaltsplan ausgebrachten kw-Vermerken wurden im Berichtszeitraum 18 weitere realisiert. Zudem wurden sechs Stellen wegen Erhöhung der Arbeitszeit im Beamtenbereich abgegeben. Von den insgesamt 24 Stellenabgaben betrafen 20 den wissenschaftlichen und vier den nichtwissenschaftlichen Dienst.