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Stellensituation


 

Aufgrund seiner desolaten Haushaltssituation hat das Land Nordrhein-Westfalen mit dem 10. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 17.12.2003 zur Einsparung von Stellen die Arbeitszeit der Beamten erhöht. Seit dem 01.01.2004 beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Landesbeamten mit Vollendung des 60.Lebensjahres 39 Stunden, mit Vollendung des 55. Lebensjahres 40 Stunden sowie im Übrigen 41 Stunden. Entsprechendes ist für die verbeamteten Lehrenden geplant. So ist den Hochschulen bereits im November der Entwurf einer 1. Verordnung zur Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung, der die Erhöhung der jeweiligen Lehrverpflichtung um jeweils eine Lehrveranstaltungsstunde vorsieht und zum Sommersemester 2004 wirksam werden soll, zur Stellungnahme zugegangen. Das durch die Erhöhung der Arbeitszeit bzw. der Lehrverpflichtung gewonnene Arbeitspotential wurde von Seiten des Landes für jede Hochschule festgestellt und auf Stellen umgerechnet. Von den Hochschulen werden jedoch die rein rechnerisch ermittelten Stelleneinsparungen nicht mehr in vollem Umfang gefordert. Mit dem 10. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde im § 202 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes ein neuer Absatz eingefügt, nach dem der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag einer Professorin oder eines Professors für eine bestimmte Dauer, die jeweils ein Jahr und insgesamt drei Jahre nicht übersteigen darf, hinausgeschoben werden kann, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Hierdurch erhofft sich das Finanzministerium Ersparnisse in einer Höhe, die es zusammen mit anderweitigen Mitteleinsparungen erlauben, die Universitäten nur mit der Abgabe eines runden Drittels der durch die Arbeitszeit- bzw. Lehrverpflichtungserhöhung gewonnenen Arbeitspotentials zu belasten. Nach bisherigen Informationen wird die Universität Münster danach in den nächsten vier Jahren 24 Stellen abgeben müssen. Der Angestelltenbereich bleibt vorerst unangetastet, es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dabei insoweit nur um eine Schonfrist aufgrund der schwierigeren Umsetzung durch Beteiligung der Tarifparteien handeln wird.

Die Universität Münster hat die Kommission für Planung einschließlich Personalplanung und Evaluation gebeten, die ohnehin anstehende zweite Überprüfung der Qualitätspaktabgaben vorzunehmen und gleichzeitig Vorschläge für den Abzug der neu eingeforderten Stellen zu machen. Die KPPE hat zwischenzeitlich ihre Aufgabe abgeschlossen; der Bericht ist dem Senat in seiner letzten Sitzung des Wintersemesters 2003/04 zur Stellungnahme vorgelegt worden. Anschließend wird das Rektorat hierüber entscheiden.

Im Vorgriff auf die Dienstrechtsreform, die im Land Nordrhein-Westfalen zum spätest möglichen Zeitpunkt, nämlich erst zum 01.01.2005, umgesetzt werden wird, haben etliche Universitäten des Landes bereits wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten unter der Bezeichnung Juniorprofessorin oder Juniorprofessor mit der Option, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in eine Juniorprofessur überwechseln zu können, ernannt. Im Berichtszeitraum wurde in der Universität Münster entsprechend die erste Juniorprofessur im Fach Geoinformatik ausgeschrieben, die voraussichtlich zum Sommersemester 2004 besetzt sein wird.

Im Berichtszeitraum wurden 37 Professuren ausgeschrieben, 40 Berufungsverhandlungen, davon jeweils 20 für C4- und C3-Professuren, sowie 11 Bleibeverhandlungen geführt. Es konnten 15 C4- und 13 C3-Professorinnen und Professoren ernannt werden.

Von den bereits im Haushaltsplan angebrachten kw-Vermerken wurden im Berichtszeitraum 16 weitere realisiert. Im Einzelnen betraf dies eine C4-Stelle, eine C3-Stelle, 6 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 3 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Zeit, sowie 5 Stellen für nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.