Die Westfälische Wilhelms-Universität hatte sich aus guten Gründen entschlossen, die von ihr bis einschließlich im Haushaltsjahr 2009 abzusetzenden 183 Stellen in drei Tranchen abzugeben. Entsprechend waren deshalb nur die bisher mit kw-Vermerken versehenen 73 Stellen für die Abgabe vorgesehen. Nachdem sich die anderen Hochschulen des Landes dieser Verfahrensweise angeschlossen hatten, wurden alle Hochschulen des Landes mit Erlass vom 14.09.2001 aufgefordert, die noch ausstehenden 110 Stellenabgaben bis Mitte November 2001 stellen- und zeitscharf zu benennen, um die kw-Vermerke bereits im Haushalt 2003 festlegen zu können. Die Westfälische Wilhelms-Universität hat gegen diese für sie völlig überraschende Aufforderung ohne Erfolg remonstriert. Der Westfälischen Wilhelms-Universität ist es jedoch gelungen, nach vorheriger Evaluierung die Liste der bis 2009 einzusparenden Stellen rechtzeitig vorzulegen (vgl. Tab. 9). Für die Abgabe im Haushaltsjahr 2004 sind dabei 19, im Haushaltsjahr 2005 18, im Haushaltsjahr 2006 16, im Haushaltsjahr 2007 16, im Haushaltsjahr 2008 17 sowie im Haushaltsjahr 2009 24 Stellen benannt worden. Insgesamt sind 71 Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und 39 für nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt. Im Einzelnen werden fünf C 4-Stellen, sechs C 3-Stellen, 24 C 1-Stellen, zehn A13/A14-Stellen, 21 BAT IIa-Stellen auf Zeit, vier BAT IIa Dauerstellen, 27 BAT Stellen für nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 13 Stellen für Arbeiterinnen und Arbeiter abgegeben.
Die Westfälische Wilhelms-Universität wird in einigen Jahren erneut eine Evaluation zur Überprüfung der den einzelnen Lehreinheiten aufgegebenen Stellenabgaben durchführen, was durchaus zu einer Änderung der Belastung einzelner Lehreinheiten führen kann. Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat bereits signalisiert zu versuchen, in den Haushaltsplan 2003 einen allgemeinen Vorbehalt für die im Rahmen des Verfahrens zum Qualitätspakt ausgebrachten kw-Vermerke einzubringen, um entsprechenden Änderungswünschen der Hochschulen entgegenkommen zu können.
Durch die zu Beginn diesen Jahres in Kraft tretende Dienstrechtreform, d.h. das 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes sowie das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung, kommen etliche Änderungen auf die Hochschulen zu: z.B. die Einführung der Juniorprofessuren, die Abschaffung von Hochschuldozenturen und Assistentenstellen, der Wegfall der Habilitation als Qualifikationsnachweis für eine Berufung, Änderung der Struktur der Professorenbesoldung durch Einführung leistungsbezogener Elemente sowie Neuregelung der Gründe für eine Befristung von Arbeitsverträgen wissenschaftlicher Angestellter. Unmittelbare Geltung mit dem Inkrafttreten werden die Regelungen über die Befristung von Arbeitsverträgen haben. Grundsätzlich ergibt sich hierdurch eine Vereinfachung, da nunmehr ohne weitere Begründung eine Befristungsmöglichkeit auf sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre nach der Promotion gegeben ist. Bedauerlicherweise ist es jedoch versäumt worden, Übergangsregelungen für diejenigen zu treffen, die nach den bisherigen Regelungen von einer Verlängerung ihres befristeten Arbeitsvertrages ausgehen konnten, für die aber nach den neuen Regelungen kein weiterer befristeter Arbeitsvertrag möglich ist. Die übrigen Änderungen durch die Dienstrechtsreform werden für die Westfälische Wilhelms-Universität erst nach Umsetzung in Landesrecht Geltung erlangen.
Im Vorgriff auf die Einführung der Juniorprofessuren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Sommer 2001 ein Programm aufgelegt, mit dem mindestens zehn Juniorprofessuren einer Hochschule gefördert werden sollten. Die Juniorprofessorinnen / Juniorprofessoren sollen dabei bis zur Einführung der rechtlichen Grundlagen auf C 1-Stellen geführt werden. Die Mittel dieses Förderprogramms wurden sowohl vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung als auch vom Rektorat als zusätzlicher Anreiz verstärkt. Nachdem signalisiert wurde, dass auch Hochschulen mit weniger als zehn Anträgen in das Verfahren einbezogen werden würden, hat sich die Westfälische Wilhelms-Universität an diesem Programm beteiligt und Anträge zur Förderung von fünf Juniorprofessuren, davon eine aus der Medizinischen Fakultät, zwei aus dem Fachbereich Chemie und Pharmazie sowie zwei aus dem Fachbereich Geowissenschaften, gestellt. Die Entscheidung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steht noch aus, es wurde jedoch inoffiziell bereits mitgeteilt, dass die Anträge keinen Erfolg haben werden.
Im Jahr 2001 wurden 33 C 4/C 3-Professuren ausgeschrieben. Nach 34 Berufungsverhandlungen und fünf Bleibeverhandlungen konnten 21 C 4/C 3 Professorinnen und Professoren ernannt werden (vgl. Tab. 10).
Von den bereits im Haushaltsplan angebrachten 73 kw-Vermerken wurden im Berichtszeitraum vier weitere realisiert. Eine betraf eine C 4-Stelle, drei weitere bezogen sich auf BAT VII/VIII-Stellen. Damit sind bisher 43 kw-Stellen abgearbeitet.
Aufstellung der von den einzelnen Bereichen aufzubringenden Stellenabgaben im Rahmen des Qualitätspaktes: